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Ein Zwischenzeugnis fordern Arbeitnehmer vor allem aus zwei Gründen an: Sie bereiten einen Jobwechsel vor oder wünschen sich aus strategischen Gründen eine Leistungsbeurteilung durch ihren Vorgesetzten. Ein solcher strategischer Grund kann beispielsweise ein Vorgesetztenwechsel sein.
Warum ein Zwischenzeugnis wichtig ist
Wichtig ist hier unter anderem die Bindungswirkung, die das Dokument entfaltet. In einem späteren Abschlusszeugnis oder der Bewertung Ihrer Leistungen durch einen neuen Chef können die hier getroffenen Aussagen nicht mehr wesentlich geändert werden.
Das Zwischenzeugnis – eine Gratwanderung für Arbeitnehmer?
Aus diesem Grund stehen Chefs und Personalabteilungen dem Wunsch von Mitarbeitern nach einem Zwischenzeugnis eher skeptisch gegenüber. Natürlich müssen sie in diese Leistungsbeurteilung auch Zeit und Arbeit investieren. Zudem geraten Arbeitnehmer, die ein solches Zeugnis anfordern, schnell in den Verdacht, dass sie das Unternehmen demnächst verlassen wollen. Eine solche Gratwanderung zwischen der Anforderung einer Interimsbeurteilung und möglichen negativen Folgen können Sie vermeiden, wenn Sie dafür gute – und „unverdächtige“ – Gründe formulieren.
Gibt es einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein gesetzlicher Anspruch ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Ihr Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, ausscheidenden Mitarbeitern ein Abschlusszeugnis auszustellen. Die Arbeitsgerichte sind allerdings der Meinung, dass für Arbeitnehmer Anspruch besteht, wenn dafür sogenannte triftige Gründe geltend gemacht werden können. Zu diesen zählen:
- lange Betriebszugehörigkeit ohne Leistungsbewertungen
- Vorgesetztenwechsel
- Stellenwechsel innerhalb des Unternehmens
- Betriebsübernahme durch andere Firmen
- betriebsbedingter Stellenabbau.
Den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis optimal begründen
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern, wird Ihr Arbeitgeber in der Regel auch Ihre Gründe dafür wissen wollen. Wenn Sie sich dabei an den von den Arbeitsrichtern akzeptierten Begründungen orientieren, sichern Sie Ihren Anspruch rechtlich ab. Zudem geben die folgenden Anlässe, um eine solche Beurteilung anzufordern, Ihrem Arbeitgeber keinen Grund, an Ihrer Loyalität zu zweifeln und einen geplanten Jobwechsel zu vermuten:
- Beförderungen und Versetzungen
- Weiterbildungen
- Elternzeit oder ein Sabbatical.
Das Finden des richtigen Zeitpunktes ist hier also auch ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Tipp: Daneben kann es außerdem sinnvoll sein, Ihre Vorgesetzten in regelmäßigen Abständen um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Als Faustregel gilt hier, dass eine Leistungsbeurteilung in Drei-Jahres-Intervallen angemessen ist.
Wie wird ein Zwischenzeugnis angefordert?
Da ein solches Zeugnis anlassgebunden ist, gelten für seine Ausstellung keine Fristen. Sie können es daher zu jedem Zeitpunkt anfordern. Ebenso gibt es keine Formvorschriften, um es anzufordern. Ihr Ansprechpartner dafür ist Ihr unmittelbarer Vorgesetzter, der die Beurteilung entweder direkt übernimmt oder Sie zunächst an die Personalabteilung verweist. Sie können Ihren Chef auch mündlich darum bitten. Besser ist jedoch, wenn Sie hierfür ein formloses, kurzes Schreiben formulieren.
Einfach oder qualifiziert?
Ebenso wie bei einem Abschlusszeugnis kann Ihr Arbeitgeber auch ein Zwischenzeugnis als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis formulieren. In der einfachen Variante werden lediglich Fakten aufgeführt. Hierzu gehören:
- die Dauer der Beschäftigung
- Wesentliche Arbeitsaufgaben und zusätzliche Aufgaben
- der Status der Aufgabenerfüllung.
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis enthält jedoch außerdem eine Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres Sozialverhaltens, also beispielsweise Angaben zu:
- Arbeitsmotivation
- Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen
- Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
- Verantwortung
- beruflichen Erfolgen.
Tipp: Empfehlenswert ist auf jeden Fall, ausdrücklich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu verlangen. Ein potentieller neuer Arbeitgeber erhält hierdurch die Möglichkeit, sich von Ihren Leistungen und Ihrer Performance ein umfassendes Bild zu machen. Gleichzeitig signalisiert es, dass Ihr aktuelles Unternehmen Sie als Mitarbeiter wertschätzt.
Daneben enthält die qualizifierte Version die gleichen Angaben wie ein abschließendes Arbeitszeugnis. Außerdem muss es bestimmte formale Kriterien erfüllen:
- Überschrift „Zwischenzeugnis“
- Ausfertigung auf Firmenbriefpapier
- Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum)
- Tätigkeitsbeschreibung
- Beurteilung von Arbeitsleistung und Sozialverhalten
- Optional: Begründung für die Ausstellung
- Schlussformel, Dank für die bisherige Zusammenarbeit
- Unterschrift des Vorgesetzten und eventuell eines Vertreters der Personalabteilung
- Ort und Datum
- Eventuell Firmenstempel.
Wohlwollende Formulierungen im Präsens
Ebenso wie jedes andere Arbeitszeugnis muss auch ein Zwischenzeugnis wohlwollend formuliert sein. Um zu beurteilen, wie gut Ihr Zeugnis wirklich ist, sollten Sie daher auf die sogenannte „Zeugnissprache“ achten und seinen Inhalt im Zweifelsfall durch einen Experten überprüfen lassen. Dieser Punkt ist unter anderem im Hinblick auf die Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses wichtig.
Auch werden alle Angaben im Präsens formuliert. Eine Abfassung im Präteritum impliziert, dass eine Kündigung geplant oder bereits ausgesprochen ist. Hierdurch werden auch grundsätzlich positive Beurteilungen der Tendenz nach abgewertet.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeugnis finden Sie hier.
Quellen:
https://karrierebibel.de/zwischenzeugnis/
https://www.bewerbungswissen.net/zwischenzeugnis/