Zweitmeinung beim Arzt/Zahnarzt: das zahlen Krankenkassen

Egal ob privat oder gesetzlich versichert – Patienten haben jederzeit die freie Arztwahl. Ebenso steht ihnen der gesetzliche Anspruch auf die ärztliche Zweitmeinung zu. Dieser Anspruch besteht allerdings lediglich bei planbaren Eingriffen, wie Operationen. Welche Eingriffe hier inbegriffen sind, ist allerdings noch unklar, denn eine verbindliche Richtlinie lässt nach wie vor auf sich warten.

Arztbesuch

Gesund bleibt, wer nicht zum Arzt geht? Beim heutigen Medizinwissen sicher kein kluges Verhalten. Allerdings liegt es letztlich in der Eigenverantwortung des Patienten, notwendige und heilbringende von überflüssigen bis schädlichen Behandlungen abzugrenzen. Zu den Hilfen, die Patienten bei der Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen, gehört auch die Zweitmeinung beim Arzt. Lesen Sie nachfolgend, wann ein zweiter Arzt zu Rate gezogen werden sollte, wie Sie dann vorgehen und inwieweit Sie von der Krankenkasse unterstützt werden.

Video-Tipp

Neue gesetzliche Regelung

Im SGB 5 (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenkasse) ist Einholen einer Zweitmeinung eigentlich nicht vorgesehen. Die Notwendigkeit ergab sich erst aus Patientenschutzgründen, weil die OP-Zahlen in deutschen Krankenhäusern seit längerer Zeit unabhängig von medizinischen Notwendigkeiten drastisch ansteigen (siehe dazu unten: Gründe für eine Zweitmeinung).

Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem § 27b Zweitmeinung einen ausdrücklichen Anspruch auf Zweitmeinung beim Arzt ins SGB 5 eingefügt, hier die wesentlichen Punkte:

  • Recht auf eine Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen
  • Gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten für Zweit-Begutachtung nach § 27b unabhängig vom Versicherungstarif übernehmen
  • Konkrete planbare Eingriffe + Anforderungen an Zweitmeiner bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) per Richtlinie
  • § 27b fordert rechtzeitige Aufklärung des Patienten (mindestens zehn Tage vor geplantem Eingriff)
  • Wenn Patienten Behandlungsunterlagen für Zweitmeinung anfordern, muss Krankenkasse auch Kopierkosten etc. übernehmen
  • Patienten erhalten Listen mit zugelassenen Zweitgutachtern
  • § 27b wurde Juli 2015 (durch Art. 1 Nr. 7 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) ins SGB 5 eingefügt, GBA sollte bis Ende 2015 Erstfassung der Richtlinie vorlegen
  • Richtlinie noch nicht verabschiedet, Verfahren läuft

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Erstfassung der Richtlinie erst am 21.09.2017 fertig: OPs an Gaumen- und/oder Rachenmandeln und Gebärmutterentfernungen sollten die planbaren Eingriffe im Sinne des Gesetzes sein. Die begutachtende Tätigkeit der Zweitmeiner sollte auf Lesen der Erstbefunde, Anamnesegespräch und körperliche Untersuchung beschränkt werden. Diese Erstfassung wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt. Seitdem läuft das Verfahren, weil das Gesundheitsministerium aus Patientenschutzgründen Änderungen und Beanstandungen vornahm (Interessierte können Hintergründe und Fortgang des Verfahrens hier mitverfolgen).

Bis die Richtlinie verabschiedet wird, wird das Gesetz für die erwähnten OPs oft schon angewendet. Bei einer Verabschiedung (eventuell mit weiteren Operationen), gilt alles oben Erläuterte. Betroffene Patienten werden aber auch von Krankenkasse und Arzt in jedem Fall rechtzeitig informiert.

Recht auf Zweitmeinung besteht schon immer

Unabhängig vom neuen Gesetz können Patienten aber jederzeit die zweite Meinung eines Arztes einholen, wenn sie Zweifel am Sinn einer Operation (oder sonstigen Therapie) haben.

Denn laut § 76 SGB 5 haben gesetzlich Versicherte das Recht auf freie Arztwahl, in jedem Stadium der Behandlung. Guten Überblick zum Thema gibt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in diesem Artikel. Wie der Arztwechsel am besten funktioniert (auch wenn Sie an besonderen Haus- oder Primärarztmodellen teilnehmen), wird hier beschrieben:

  • Arztwechsel (egal ob Hausarzt oder Zahnarzt) ist jederzeit (auch innerhalb eines Quartals) möglich
  • Begründung oder Erklärung ist nicht notwendig
  • gilt auch für Privatversicherte
  • Wechsel bei hausarztzentrierter Versorgung schwieriger
    • dabei koordiniert der Hausarzt (Primärarzt)als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte
    • nimmt Rolle eines Lotsen wahr
    • Patient soll besser versorgt werden
    • Kosten sollen sinken (keine Mehrfachuntersuchungen o.ä.)
    • Recht auf freie Arztwahl beschränkt, da dieser Primärarzt alle Untersuchungen übernimmt und nur bei Bedarf überweist
    • sieht dieser keinen Bedarf, wird das Recht auf Zweitmeinung eingeschränkt
    • Kündigungsfristen der Verträge müssen hierbei beachtet werden (zwischen einem und drei Jahren)
    • Primärarzt darf nicht während Vertragslaufzeit gewechselt werden
    • außer bei wichtigem Grund: Umzug des Arztes/des Patienten
    • Krankenkasse unterstützt Wechsel, allerdings nur, wenn neuer Arzt ebenfalls Vertrag mit Kasse des Patienten hat
  • bei Wechsel alle Unterlagen anfordern und mitnehmen
  • Anspruch auf Kopie besteht
  • auch neuer Arzt kann Krankenakte beim alten Arzt anfordern
  • freie Wahl gilt auch für Fachärzte

Die einzigen Unterschiede sind, dass der erstbehandelnde Arzt den Patienten nicht ausdrücklich auf der Recht zur Einholung einer Zweitmeinung hinweisen muss, der Patient die Kosten für das Kopieren der Patientenakte selbst tragen muss und sich auch selbst darum kümmern muss, wie er die anstehende Therapieentscheidung durch einen weiteren Arzt überprüfen lässt. Beim „selbst um die Zweitmeinung beim Arzt kümmern“ unterstützen jedoch viele Krankenkassen ihre Patienten heute sehr weitgehend, siehe dazu unten: Kostenübernahme bei Zweitmeinungen.

Das Recht auf Zweitmeinung beim Zahnarzt

Der Zahnarzt ist in vielerlei Hinsicht aus Patientensicht ein Arzt wie jeder andere, der eben statt Humanmedizin Zahnmedizin (oder Human- und Zahnmedizin) studiert hat. Das Recht auf freie Arztwahl eröffnet dem Patienten auch hier alle Möglichkeiten, eine zweite Meinung über geplante Behandlungen einzuholen, von denen er nicht vollends überzeugt ist. Er hat auch hier das Recht, seine Behandlungsunterlagen einzusehen bzw. Kopien davon ausgehändigt zu bekommen. Genau wie bei Therapieentscheidungen anderer Ärzte sollte der Patient diese Möglichkeiten unabhängig von speziellen Gesetzen bei Zweifeln unbedingt nutzen, auch wenn das mit einigem Aufwand verbunden sein mag.

Zweitmeinung Zahnarzt

Besonderheiten gelten für die zahnärztlichen Zweitmeinung in folgender Hinsicht:

  • Seit 2005 Krankenkassen-Festzuschuss für Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Oft auch bei Regelversorgung selbst zu zahlender Patienten-Eigenanteil
  • Regelversorgung berücksichtigt keine ästhetischen Gesichtspunkte
  • Ästhetisch befriedigende Versorgung oft mit hoher Zuzahlung verbunden
  • Zweitmeinung entlastet Patienten oft auch finanziell
  • Einholen einer Zweitmeinung vor allem bei Zahnersatz seit langem üblich
  • Mit bundesweitem Netz an Beratungsstellen

Kostenübernahme bei Zweitmeinungen: Gibt es Unterschiede bei Krankenkassen?

In Deutschland gibt es 110 verschiedene gesetzliche Krankenkassen, die Zweitmeinung beim Arzt gehört bis auf die vom neuen Gesetz umfassten Eingriffe nicht zu den Krankenkassen-Regelleistungen nach SGB 5. Deshalb könnte es theoretisch bei einigen dieser 110 Krankenkassen Schwierigkeiten mit der Abrechnung geben, wenn ein Patient seine Befunde ohne Rücksprache mit der Krankenkasse einem zweiten Arzt vorlegt und dieser Arzt diese Zweitmeinung als solche abrechnen will. Das wird schnell verständlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass unser Gesundheitssystem auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft aufbaut: Sehr misstrauische Patienten würden vermutlich ganze Konferenzen von Medizinern beschäftigen, was das Solidarsystem überlasten würde und nach gut fundierten Studien dem Patienten auch keinen zusätzlichen Gewinn mehr bringt, sondern ihn eher in schädliche Verwirrung stürzt.

Praktisch werden weitere Meinungen auch auf Betreiben von Ärzten eingeholt, wenn konkrete Gründe das ratsam erscheinen lassen. Ärzte rechnen ärztliche Leistungen ab und keine Meinungen. Krankenkassen können im Zweifel wegen Rat und Kostenübernahme angeschrieben werden und werden den Patienten auch weiterhelfen. Außerdem kommt es schon deswegen kaum zu Ärger mit Zweitmeinungen o.ä., weil die Krankenkassen selbst höchst interessiert daran sind, dass ihre Mitglieder nicht ohne Veranlassung operiert werden. Denn überflüssige OPs erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung, kosten unnötig Geld, verbessern die gesundheitliche Lage des Patienten nicht, sondern ziehen eher seine Kündigung nach sich. Mit ihnen droht auch nicht wiedergutzumachender Imageschaden – das kann niemand wollen, das will auch niemand.

Die Zweitmeinungs-Verfahren

Deshalb bieten sehr viele Krankenkassen den Patienten spezielle Zweitmeinungs-Verfahren an (teils in Zusammenarbeit mit spezialisierten externen Dienstleistern), die kostenlos und komfortabel durch das Prozedere führen. Beispiele für Zweitmeinungsangebote der Krankenkassen / mit Abrechnung über Krankenkassen:

Jede Krankenkassen hilft bei Fragen zur Zweitmeinung aber auch auf Anruf oder E-Mail weiter.

Tipp: „Selbst kümmern“ ist beim hohen Spezialisierungsgrad unseres Gesundheitswesens heutzutage nicht nur bei der Zweitmeinung angesagt, sondern die Zweitmeinung ist der letzte Schritt auf dem Weg zur bestmöglichen, individuell angepassten Therapie. Die umfassenden Patientenrechte, auch auf verständliche Erklärung von Diagnose bis Nachbehandlung, sind heute im Patientenrechtegesetz für Patienten leicht zugänglich zusammengefasst. Moderne Ärzte wünschen und fordern bei allen Schritten die Mitarbeit des Patienten.

Gründe für eine Zweitmeinung beim Arzt

Für die Zweitmeinung beim Zahnarzt wurde es gerade schon kurz zusammengefasst: Wenn Zahnersatz fällig ist und Sie weiterhin Wert auf ein strahlendes Lächeln legen, ist die Zweitmeinung möglicherweise ein guter Weg, um diesem Ziel näher zu kommen. Bei allen anderen ärztlichen Therapievorschlägen ist das Einholen einer Zweitmeinung im Grunde immer dann empfehlenswert, wenn der Patient Zweifel hegt, die er im Gespräch mit dem Arzt nicht ausräumen kann. Diese Zweifel können aus den verschiedensten Gründen und in den verschiedensten Stadien auf dem Weg vom ersten Gespräch über die Diagnose bis zur Entscheidung des Arztes für eine bestimmte Therapie entstehen.

Zweitmeinung

Es gibt jedoch einige typische Therapien, bei denen es aus Patientensicht einen erhöhten Bedarf zur Einholung einer Zweitmeinung beim Arzt gibt. Denn es gibt seit Jahren Untersuchungen und Berichte darüber, dass in Deutschland zu viel operiert wird. Laut statistischem Bundesamt wurden 2016 in deutschen Krankenhäusern rund 17 Millionen Operationen durchgeführt, vier Millionen mehr als 2005 – von 82,67 Milliarden Einwohnern wurde jeder 4,86-te Einwohner operiert. Diese Zahlen lassen sich auch so ausdrücken: Jeder Deutsche lässt alle 4,86 Jahre eine Operation über sich ergehen, vom Baby bis zum Greis.

Hier einige weitere Veröffentlichungen zum Thema:

Diese und mehr Studien und Statistiken stellen den Hintergrund des oben erläuterten, ausdrücklichen neuen Anspruchs auf Zweitmeinung beim Arzt dar. Der jedoch, wenn in den Richtlinien nur die bisher vorgesehenen OPs festgelegt werden, eher ein Tropfen auf den heißen Stein werden wird.

Zweitmeinung, um überflüssige Operationen zu vermeiden

Nach Erhebungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist das Skalpell bei folgenden OPs zu schnell bei der Hand:

  • Wirbelsäulen-Operationen: 800.000 pro Jahr, doppelt so viele wie vor 10 Jahren (2015 in Bayern: 90.000 unnötige Rücken-OPs)
  • Knie-Operationen (Kniegelenkspiegelungen): bevor Studien mangelnden Nutzen für den Patienten nachwiesen, wurden mehrere 100.000 Patienten operiert
  • Schulter-Operationen: bei einigen nicht bekannt, ob sie Vorteil oder nur Placebo-Wirkung bringen, in Kritik geraten zum Beispiel OP Impingement Syndrom (Einklemmung im Schultergelenk)
  • Prostatakrebs: Alternativen (Abwarten, Bestrahlung, Hormontherapie) oft bessere Optionen, weil Tumor vor allem bei älteren Herren oft recht langsam wächst
  • Herzkatheter: Relativ viel und oft schon bei leichten Gefäßverengungen – nicht sinnvoll, Messung der Sauerstoffversorgung mit nicht invasiven Methoden möglich
  • Gebärmutterentfernung: Bei älteren Frauen mit gutartigen Geschwülsten an oder in der Gebärmutter selten empfehlenswert
  • Hüft- und Kniegelenks-Prothesen, Kaiserschnitte, Mandel- und Blinddarm-Entfernungen: hier hängt OP-Häufigkeit teils vom Wohnort ab
  • bei einer Dokumentation des NDR hat fast die Hälfte der Zahnärzte überflüssige und überteuerte Behandlungen vorgeschlagen sowie Fehldiagnosen geliefert

In all diesen Fällen sollten Patienten also besonders sorgfältig prüfen, ob eventuell eine zweite Meinung angebracht ist. Es gibt aber keine Krankenkassen in Deutschland, die möchte, dass Patienten mit Zweifeln in eine Operation gehen.

Tipp: Falls Sie mit der Unterstützung Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind, kann es sich lohnen über einen Wechsel nachzudenken. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag: „Krankenkassenwechsel: So wechseln Sie die gesetzliche Krankenkasse“. Alles zum Thema Fristen und Kündigung erfahren Sie in dem Beitrag: „Krankenkassenwechsel: alle Kündigungsfristen | Krankenkasse kündigen“.

Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html
https://www.g-ba.de/institution/struktur/
https://www.kzv-berlin.de/patienten/patientenberatung/zweitmeinung.html
https://www.mdr.de/hauptsache-gesund/hg-unnoetige-operationen-100.html
https://www.rundschau-online.de/ratgeber/gesundheit/mediziner-erklaert-ueberfluessig—welche-operationen-patienten-sich-sparen-koennen-30529916
https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowelt/schneiderhan-patienten-werden-fruehzeitig-operiert-102.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Verbesserung_der_Rechte_von_Patientinnen_und_Patienten
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1211.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1211.pdf%27%5D__1537788386948
https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0042-108311

Über unsere Autorin
Barbara Kühne hat schon im Studium nebenbei Parties organisiert und bekocht und gerade zwei Jahrzehnte Filmcatering und Partyservice in der Hauptstadt mit viel Freude hinter sich gebraucht, als die Gesundheit nachdrücklich zu mehr Ruhe zwang. Da sie über die ganze Zeit gutes Essen ohne Convenience, Pülverchen, Aromen zubereitete, aber gleichzeitig beobachtete, wie die Information über Essen immer wildere Kapriolen schlug, gibt sie seitdem ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Ihr Hauptanliegen ist es, Information aus belastbaren wissenschaftlichen Quellen verständlich aufzubereiten und in Artikeln zusammenzufassen, die dem Leser wirklichen Nutzen bringen.
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Barbara Kühne hat schon im Studium nebenbei Parties organisiert und bekocht und gerade zwei Jahrzehnte Filmcatering und Partyservice in der Hauptstadt mit viel Freude hinter sich gebraucht, als die Gesundheit nachdrücklich zu mehr Ruhe zwang. Da sie über die ganze Zeit gutes Essen ohne Convenience, Pülverchen, Aromen zubereitete, aber gleichzeitig beobachtete, wie die Information über Essen immer wildere Kapriolen schlug, gibt sie seitdem ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Ihr Hauptanliegen ist es, Information aus belastbaren wissenschaftlichen Quellen verständlich aufzubereiten und in Artikeln zusammenzufassen, die dem Leser wirklichen Nutzen bringen.
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