In diesem Artikel
Eine Police gegen Elementarschäden deckt all die entstandenen Schäden ab, die durch die Natur hervorgerufen werden. Dazu zählen:
- starker Hagel
- Sturm ab Windstärke 8
- Erdbeben und Erdsenkungen
- Schneedruck
- Überschwemmungen
Vulkanausbrüche zählen ebenfalls dazu, spielen aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Deutschland aber keine große Rolle. Zu berücksichtigen ist, dass je nach Schaden mitunter eine andere Police greift. Entstanden solche Schäden zum Beispiel durch starken Hagel, Hagelkörner und/oder Blitzschläge, greift die Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherung für das Objekt.
Bei anderen Ursachen, wie beispielsweise dem Rückstau, Erdbeben oder Überschwemmungen, ist eine gesonderte Police, nämlich die Elementarschadenversicherung, zuständig. Während genau genommen also eine Unterteilung stattfindet, muss sich diese für Versicherte nicht unbedingt als solche zeigen. In den meisten Fällen werden Klauseln für Elementarschäden mit in die Hausrat- oder Gebäudeversicherung integriert. So greifen diese Policen beim jeweiligen Versicherer letztlich doch übergreifend, wobei dafür natürlich zuvor der Abschluss einer solchen Erweiterung gegen Elementarschäden erforderlich ist.
Wann die Kosten nicht getragen werden
Noch immer herrscht Unsicherheit darüber, wann eine Gebäude- beziehungsweise Elementarschadenversicherung, wahlweise separat abgeschlossen oder in die bestehende Police integriert, tatsächlich greift. Versicherer geben doch einige Ausnahmen vor, welche beim Abschluss zu berücksichtigen sind. Teilweise ziehen diese zudem den Versicherten selbst in die Pflicht. Wer sich im Falle einer solchen (kleinen) Naturkatastrophe nicht richtig verhält, bleibt mitunter später auf den Kosten sitzen.
Typische Beispiele, bei denen eine Versicherung nicht greift, sind beispielsweise:
- Schäden durch Rückstau, wenn die Rückstauzusatzversicherung fehlt
- Erdbeben, Erdrutsch und Co. müssen von der Natur, nicht vom Menschen ausgelöst worden sein
- Keine Erstattung bei Schneedruck, wenn dieser von Bäumen auf das Dach fiel
- wenn Überschwemmungen stattfanden, das Grundwasser aber nicht an die Oberfläche drückte
Während vor allem in gefährdeten Regionen eine Absicherung als sinnvoll erachtet wird, sollten Versicherte dennoch ein Auge auf die zahlreichen Ausnahmen des Versicherers haben. Ob und welche Versicherung zahlt, ist zudem davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer seine, durch den Versicherer auferlegten, Pflichten erfüllt hat.
Zu erfüllende Pflichten
Die Police ist in jedem Fall nur dann sinnvoll, wenn Sie sich als Versicherter Ihrer Pflichten bewusst sind, denn anderenfalls kann die Versicherung im Schadensfall eine Zahlung verweigern. Dann hatten Sie zwar entstandene Kosten durch die Police, ohne aber im Ernstfall einen Ausgleich für die Schäden zu erhalten. So sieht eine Haus- und Gebäudeversicherung keine Kostenübernahme vor, wenn Fenster und Türen nicht geschlossen waren. Außerdem müssen Fenster, Keller und Wände wasserdicht versiegelt sein. Im Zweifelsfall müssen Sie den Nachweis erbringen, dass dem tatsächlich so ist/war.
Wird die Police gegen Elementarschäden in eine Haus- beziehungsweise Gebäudeversicherung integriert, müssen Sie unter Umständen Rückschlagklappen anbringen und deren dauerhafte Funktionalität gewährleisten. Mit Hinblick auf die Objektversicherung selbst stehen Eigentümer zudem in der Pflicht, alle Abflussleitungen auf dem Grundstück ständig frei zu halten. Bei einer Kombination zwischen Elementarschäden- und Hausratversicherung geben Versicherer außerdem im Regelfall vor, dass alle Wertsachen im Keller mindestens in 12 cm Höhe über dem Fußboden gelagert werden müssen.
Tipp: Unabhängig Ihrer Pflichten sollten Sie zudem immer bedenken, dass der Versicherer ein Kündigungsrecht hat. Er kann nach einem Schaden oder verletzten Pflichten also die Police auflösen. Da es sich um keine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung handelt, kann in diesem Fall auch der Gesetzgeber nicht einschreiten.
Risikoklassen spielen immer eine Rolle
Unabhängig davon, ob die Police gegen Elementarschäden separat oder in die Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherung integriert wird, ist mit einer Risikoprüfung durch den Versicherer zu rechnen. Dieser verschafft sich im Zuge dieser einen Überblick über Vorfälle der vergangenen Jahrzehnte sowie mögliche zukünftige Naturkatastrophen. Mit Hinblick darauf kann es nicht nur Unterschieden bei den zu erwartenden Kosten für die Absicherung kommen, sondern auch ob der Versicherer Sie überhaupt in die Police aufnimmt.
Außerhalb von Risikoregionen spielt das keine große Rolle, in den ZÜRS-Zonen (solche mit erhöhtem Risiko) findet indes eine Unterteilung in 4 Klassen statt:
- 1: sehr geringe Gefährdung, bei der seltener als aller 200 Jahre ein Hochwasser auftritt
- 2: geringe Gefährdung durch Schutz mit Deichen, statistisch aller 100 bis 200 Jahre Hochwasser
- 3: mittlere Gefährdung mit Hochwasser aller 10 bis 100 Jahre
- 4: hohe Gefährdung mit statistisch einem Hochwasser in 10 Jahren
Dazu kommen noch individuelle Faktoren, die ggf. eine höhere Einstufung nach sich ziehen, so beispielsweise unmittelbare Gewässernähe. Außerdem kann der Versicherer den Abschluss der Police als nicht sinnvoll erachten und diesen verweigern, wenn die Immobilie beispielsweise schon mehrmals mit aufsteigendem Wasser im Keller „zu kämpfen“ hatte.
Tipp: Bei ehemaligen Bewohnern der DDR ist es sinnvoll, wenn diese einen früher abgeschlossenen Vertrag überprüfen. In der DDR waren Elementarschäden immer durch die Hausratversicherung abgedeckt, teilweise fanden solche Verträge Übernahme in der BRD – dann sollten Sie an diesen leistungsstarken Verträgen mit gutem Schutz festhalten!
Speziell in den ZÜRS-Zonen ist eine Absicherung gegen Elementarschäden sinnvoll und empfehlenswert. Die heutige Praxis sieht die Integration als weiteren Baustein in die Hausrat- oder Gebäudeversicherung vor. Generell könnten Sie theoretisch aber auch einen anderen Versicherer dafür zu Rate ziehen – ob das sinnvoll ist, ist aber zweifelhaft. Wichtig ist indes, dass Sie sich bei gegebenem Risiko unbedingt gegen Naturschäden entsprechend absichern!
Quellen:
https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/s/sind-elementarschaeden.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-fuer-elementarschaeden-11440
https://de.wikipedia.org/wiki/Elementarschaden