Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft von A-Z

Die Schwangerenvorsorge gehört zu einer Schwangerschaft einfach dazu. Durch die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sollen Erkrankungen oder Abweichungen vom Normalen schnell erkannt werden und drohende Gefahren für Mutter und/oder Kind abgewandt werden. Doch was genau gehört zu den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen? Und welche Untersuchungen können zusätzlich veranlasst werden? Wir liefern Antworten!

Vorsorgeuntersuchung

In diesem Artikel

In Deutschland arbeiten Ärzte, Hebammen und Krankenkassen nach den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses (Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland). Die Mutterschaftsrichtlinien regeln die Inhalte und die Abfolge der Mutterschaftsvorsorge. Sie umfassen Leistungen vom Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis zum Wochenbett. Alle Untersuchungsergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft werden schließlich im Mutterpass dokumentiert.

Video-Tipp

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz regelt Schutzmaßnahmen, die Schwangere, Arbeitgeber und medizinische Institutionen einhalten müssen, um das Leben von Mutter und Kind nicht zu gefährden, sondern zu beschützen. Unter anderem ist im Mutterschutzgesetz festgelegt, dass eine Schwangere für die Dauer ihrer Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und die dazugehörigen Anfahrtswege von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden muss, wenn die Termine nicht auf arbeitsfreie Zeiten gelegt werden können. Dies darf kein Verdienstausfall nach sich ziehen, die Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden (§ 7 Mutterschutzgesetz). Allerdings hat der Arbeitgeber Anspruch auf frühzeitige Mitteilung der Termine, damit er sich auf den Ausfall der Mitarbeiterin einstellen kann. Die Schwangere muss eine Bescheinigung über den Vorsorge-Termin erbringen.

Die Feststellung der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft sollte sobald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung ärztlich festgestellt werden. Dies erfolgt

  • über einen handelsüblichen Schwangerschaftstest (Urinprobe)
  • Sonographisch (Ultraschall)
  • über eine Blutuntersuchung (Nachweis ß-HCG)

Ab Feststellung der Schwangerschaft gleitet die Frau automatisch in das gesetzliche Programm der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.

Tipp: In unserem Beitrag: „Schwangerschaftsanzeichen: 9 erste Anzeichen einer Schwangerschaft“ erfahren Sie welche Vorboten es für eine Schwangerschaft geben kann.

Die Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst bald stattfinden. Dabei werden erfasst:

1. Die Anamnese

  • die Familienanamnese (Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Niere, Psyche, Haut, Genetik, Fehlbildungen, Krebsleiden, Hüfterkrankungen… bei Eltern, Großeltern und Geschwistern)
  • die Eigenanamnese (Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Niere, Psyche, Haut, Genetik, Fehlbildungen, gynäkologische Erkrankungen, Hüftleiden, Unfälle… bei sich selbst)
  • die Schwangerschaftsanamnese (Schwangerschaften, Abbrüche, Aborte, Geburten, Wochenbett/Stillzeit)
  • die Arbeits- und Sozialanamnese (Risikoabschätzung der psychosozialen Belastung, Einhaltung der Mutterschaftsrichtlinien am Arbeitsplatz)

2. Die körperliche Untersuchung

  • das Körpergewicht der Schwangeren
  • der Blutdruck

3. Die gynäkologische Untersuchung

  • schwangerschaftsspezifischer Untersuchungsbefund (Schwangerschaftszeichen, Uterusgröße)
  • keine Entzündungszeichen im Genitalbereich (Abortgefahr)

4. Ultraschalluntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

  • in der 9. bis 12. SSW – meist vaginaler Ultraschall

5. Untersuchungen von Urin und Blut

  • Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker und Sediment; ggf. Bakterien)
  • Urinuntersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion – Chlamydien können zu aufsteigenden Infektionen führen (Abortgefahr) – Antibiotikagabe notwendig
  • Hämoglobingehalt des Blutes – niedrige Werte bedeuten Blutarmut (Anämie), die behandelt werden muss
  • Bestimmung der Blutgruppe (A, B, 0, AB) – Das Ergebnis dient im Notfall (Operation, Verletzung) der schnellen Auskunft des Arztes.
  • des Rhesusfaktors, ( Rh positiv (D positiv) oder Rh negativ (D negativ) bei D negativen Schwangeren wird prophylaktisch eine Anti-D-Globuline Gabe notwendig, welche die Bildung von schädlichen Antikörpern verhindert.
  • Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers) – irreguläre Antikörper im Blut könnten die Schwangerschaft gefährden
  • LSR-Test – die sexuell übertragbaren Erkrankung Syphilis (Lues) kann die Gesundheit des Kindes vor und nach der Geburt gefährden. Bei einer Infektion wird eine Antibiotikagabe notwendig.
  • Nach Einverständnis HIV-Test – bei positivem Befund kann durch eine rechtzeitige Behandlung eine Ansteckung des Kindes verhindert werden.
  • Röteln-Titer – eine Infektion führt zu erheblichen Schäden beim Kind. Schwangere ohne Immunschutz sollten den Frauenarzt aufsuchen, wenn in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft eine Rötelninfektion auftritt.

6. Beratung der Schwangeren

  • Ernährung
    • gesunde Lebensmittel, zu vermeidende Lebensmittel
    • Jodzufuhr (zusätzliche Zufuhr von 100 bis 150 µg Jodid pro Tag)
    • Folsäure-Zufuhr (ein Supplement von 400 µg Folsäure/Tag mindestens bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels) – vermindert das Risiko von Fehlbildungen des Nervensystems wie Spina bifida (offener Rücken)

Beratung Schwangere

Die Schwangere hat einen Rechtsanspruch auf eine Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und zu regionalen Unterstützungsangeboten („frühen Hilfen“).

7. Festlegung des voraussichtlichen Entbindungstermines (VET)

  • Per Naegele-Regel (Berechnungsmethode nach dem ersten Tag der letzten Periode)
  • Per Berechnung nach dem genauen Tag der Befruchtung (zum Beispiel bei künstlicher Befruchtung oder wenn der Tag der Befruchtung genau bekannt ist)
  • Und/oder per Ultraschall (bis zur 12.SSW. sind die Maße von Fruchthöhle und Kind noch einheitlich und lassen Rückschluss auf das genaue Alter der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Untersuchung zu)

Tipp: Sie wollen den Geburtstermin Ihres Nachwuchses genau berechnen? Dann verwenden Sie unseren Geburtsterminrechner!

8. Ausstellung diverser Unterlagen

Der Mutterpass – Er ist ein Dokument und ab diesem Zeitpunkt immer bei sich zu führen. In Notfällen können Ärzte auf die enthaltenen Daten schnell und übersichtlich zurückgreifen und können sehr zeitsparend rettende Maßnahmen ergreifen.

Mutterpass

Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen einer Schwangerschaft zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft von A-Z

Diese Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
  • Bestimmung des Hämoglobingehaltes
  • Feststellung des Höhenstandes der Gebärmutter (Fundus), ggf. Messung des Leibesumfangs (Wachstumstendenz feststellbar)
  • Kontrolle der kindlichen Herzaktion (Lebenszeichen)
  • Erfragen der Kindsbewegungen (Hinweis auf Befinden des Kindes)
  • Feststellung der Lage des Kindes
  • Untersuchung auf Ödeme (Hinweis auf schwangerschaftsspezifische Erkrankung)
  • Untersuchung auf Varizen (Thrombosegefahr!)

Weitere Blutuntersuchungen

  • Zwischen 24. und 27. SSW 2. Antikörpersuchtest – Wenn die werdende Mutter Rhesus negativ ist und keine Anti-D-Antikörper nachweisbar sind, wird ihr in der 28. bis 30. SSW eine Injektion von Anti-D-Globulin verabreicht
  • Zwischen 16. Und 17.SSW Röteln-Test – Wiederholungsuntersuchung bei fehlender Immunität
  • 32. SSW Hbs-Antigen – Hepatitis B ist infektiösen Leberentzündung, mit der sich auch Neugeborene folgenschwer anstecken können – es muss im Fall einer Infektion immunisiert werden.

Der Zuckertest

Zwischen der 25. und der 28. SSW erfolgt ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Blutabnahme 1 Stunde nach Gabe von 50 g Glukoselösung). Ist dieser auffällig, wird zur gezielten Diagnostik ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) durchgeführt (Es wird eine Nüchtern-Blutbestimmung vorgenommen, sowie eine Blutzuckerkontrolle nach Gabe von 75 g Glukose nach 1 Stunde und nach 2 Stunden). Wenn ein Gestationsdiabetes besteht, muss er im Sinne von Mutter und Kind gut und streng behandelt werden, denn es besteht sonst für Schwangerschaftsverlauf und Geburt eine hohe Komplikationsrate.

Ultraschalluntersuchungen

Innerhalb der Schwangerschaft sind regulär 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Sie dienen:

  • dem Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften,
  • der Bestimmung des Kindsalters,
  • der Kontrolle der kindlichen Entwicklung,
  • der Beurteilung des Mutterkuchens und
  • der Suche nach Auffälligkeiten.

Allerdings sind diese Ultraschalluntersuchungen keine Pflicht, denn jede Frau hat das Recht auf „Nichtwissen“. Wenn sich Auffälligkeiten im Ultraschall zeigen, könnte die Familie zu schwierigen Entscheidungen gezwungen sein (zum Beispiel ein Schwangerschaftsabbruch wegen Fehlbildungen beim Kind). Manche Frauen sehen sich nicht in der Lage oder in der Position, eine solche Entscheidung zu treffen. Sie legen die Entwicklung und Lebensfähigkeit ihres Kindes in die Hände der Natur. Deshalb bekommt die Frau bei der Erstberatung auch den Aufklärungsbogen über die drei geplanten Ultraschallscreenings und eventuelle Folgen ausgehändigt (siehe oben). Bei Einverständnis erfolgen die Untersuchungen in der

  • 09. bis 12. SSW (1.Screening),
  • 19. bis 22. SSW (2.Screening) und der
  • 28 + 0 bis 31 + 6 SSW (3.Screening).

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen könnten jederzeit indiziert sein (bei Beschwerden, nachlassenden Kindsbewegungen, Blutungen…). Wenn sie nicht medizinisch erforderlich sind (Baby-Ultraschall mit Partner oder 3-D-Aufnahmen vom Baby) werden sie nicht von der Krankenkasse übernommen und müssten selbst bezahlt werden.

Die CTG-Überwachung

CTG-Überwachung

Die kindlichen Herzaktionen sind mittels Ultraschall ab der 6. SSW, mittels Fetal-Doppler-Gerät ab der 12. bis 14. SSW (je nach Gerät) und mittels geburtshilflichen Stethoskop (Pinard-Stethoskop) ab der 20. Schwangerschaftswoche zu hören. Sie sind bei jeder Untersuchung zu kontrollieren. Eine Cardiotokographie (CTG), also eine Herzton-Wehen-Kurve, ist etwa ab der 26. SSW möglich und eigentlich nur bei bestimmten Indikationen angezeigt:

Bei

  • drohender Frühgeburt
  • Herztonveränderungen
  • Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit
  • Terminüberschreitung

Die Wiederholung des CTG ist eigentlich nur bei auffälliger Schwangerschaft indiziert (zum Beispiel nachlassende Kindsbewegungen, hohem Blutdruck). Heutzutage ist es allerdings üblich geworden, dass auch bei unauffälligen Schwangerschaften regelmäßig eine CTG-Kontrolle erfolgt. Es gibt kaum eine Schwangere, die niemals ein CTG bekommen hat. Zu welchem Zeitpunkt und in welchen Abständen es geschrieben wird, entscheidet Hebamme, Arzt oder Klinik. Meist geschieht dies in den letzten Wochen der Schwangerschaft (> 34. SSW).

Geburtsplanung und Terminüberschreitung

Ab 30. SSW ist eine Vorstellung in der Entbindungsklinik zur Geburtsplanung möglich. Dabei soll mit dem Klinikarzt die Geburtsleitung besprochen und eventuelle Besonderheiten erörtert werden. Es erfolgt eine spezifische geburtshilfliche Untersuchung, eine sonographische Untersuchung und eine Besprechung mit der Schwangeren.

Um eine Terminüberschreitung handelt es sich von der 40+0 SSW bis zur 42+0 SSW, > 40+0 SSW ist es eine echte zeitliche Übertragung der Schwangerschaft. Bei einer Terminüberschreitung kann es zu einer ,,Überalterung“ des Mutterkuchens kommen und damit zu Versorgungsengpässen beim Kind (= Lebensgefahr). Die Untersuchungen, Beratungen und CTG-Kontrollen erfolgen deshalb in kurzen Abständen ca. alle 1-2 Tage bis zum Geburtsbeginn bzw. Einleitung der Geburt.

Die Untersuchung der Wöchnerin

1. Woche nach Geburt:

  • Untersuchung der Wöchnerin,
  • Blutuntersuchung auf Hämoglobingehalt,
  • Beratung der Wöchnerin zum Verhalten im Wochenbett

Ausstellung von Bescheinigungen

  • Erstuntersuchung: Ausstellung des Mutterpasses
  • Erstuntersuchung: Bescheinigung über das Bestehen einer Schwangerschaft zur Vorlage beim Arbeitgeber.
  • 30. bis 32. SSW: Ausstellung einer Überweisung in die Entbindungsklinik zur Geburtsplanung.
  • 34. SSW: Ausstellen einer Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (VET). Benötigt wird dieser für die Krankenkasse zur Beantragung von Mutterschaftsgeld.

Die Risikoschwangerschaft

Sobald laut Mutterpass in den Risikokatalogen ein zutreffender Aspekt vorliegt, spricht man von einer Risikoschwangerschaft. Dies umfasst Risiken aus der Anamneseerhebung (zum Beispiel Zustand nach Kaiserschnitt, Vorliegen einer Herzerkrankung bei der Schwangeren, erhöhtes mütterliches Alter > 35 Jahre, Rauchen…) als auch Risiken, die sich im Verlauf der Schwangerschaft entwickeln (zum Beispiel Gestationsdiabetes, Bluthochdruck, Lageanomalie wie Beckenendlage, Frühgeburt…). Dies führt zu einer erhöhten Untersuchungsfrequenz oder zu Spezialuntersuchungen

  • Pränataldiagnostik (Triple-Test, Fruchtwasseruntersuchung…)
  • Feindiagnostik
  • Sonographische Messung der Zervixlänge bei Frühgeburtsbestrebungen
  • Toxoplasmose-Test bei Katzenhaltung oder andere serologische Untersuchungen

Tipp: Sie sind Katzenhalter und schwanger oder wollen eine Familie gründen? Dann lesen Sie unseren Beitrag: „Risiko: Toxoplasmose in der Schwangerschaft“. Hier erfahren Sie alles wichtige über die Risiken einer Infektion.

Manchmal muss eine Klinikeinweisung zur engmaschigen Betreuung und adäquaten Behandlung erfolgen. Die Schwangere ist bei der Wahl der Entbindungsklinik fachgerecht zu unterstützen – vorrangig sind hier die spezifischen Aspekte zur Betreuung von Risikogeburten und/oder Risikokindern zu bewerten.

Soweit erst einmal ein allgemeiner Überblick über die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft von A-Z. Viele Hebammen können Ihnen über ein Computerprogramm einen individuellen Zeitplan für die anstehenden Untersuchungen ausdrucken, so dass Sie immer einen Überblick zur Hand haben. Alles Gute!

Quellen:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/
https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/mutterpass/
https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/aerztliche-beratung-und-untersuchungen/
https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/
https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/schwanger-ab-35/
https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerschaft/schwangerschaftsdrittel/
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-065l_S1_Terminüberschreitung_Übertragung_02-2014-verlaengert.pdf

Diplom-Medizin-Pädagogin und Hebamme
Wanda Unger ist Diplom-Medizin-Pädagogin und Hebamme. Seit vielen Jahren begleitet sie junge Familien durch die Zeit der Schwangerschaft bis zum 1. Lebensjahr ihrer Babys. Für unser Portal schreibt sie Fachtexte rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und Babypflege. Als Mutter und Hebamme ist es ihr wichtig, den Familien den Start in den Alltag mit dem neuen Familienmitglied zu erleichtern.
×
Wanda Unger ist Diplom-Medizin-Pädagogin und Hebamme. Seit vielen Jahren begleitet sie junge Familien durch die Zeit der Schwangerschaft bis zum 1. Lebensjahr ihrer Babys. Für unser Portal schreibt sie Fachtexte rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und Babypflege. Als Mutter und Hebamme ist es ihr wichtig, den Familien den Start in den Alltag mit dem neuen Familienmitglied zu erleichtern.
Latest Posts
Hinweise für Gesundheits- und Rechtsfragen
Wiado.de dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei gesundheitlichen und rechtlichen Anliegen. Konsultieren Sie hierzu bitte jeweils Ihren Arzt/Zahnarzt oder einen Rechtsanwalt/Steuerberater.