Vorfälligkeitszinsen: Definition – Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Sie haben einen Kredit aufgenommen und möchten diesen früher zurückzahlen oder kündigen? Dann sollten Sie wissen, welche Zusatzkosten auf Sie zukommen können. Hier erfahren Sie, wie Sie Vorfälligkeitszinsen berechnen und vielleicht sogar umgehen.

In diesem Artikel

Wer ein Darlehen aufnimmt, den Kredit aber kündigt, oder den Betrag früher als vereinbart zurückzahlt, muss der Bank in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Denn diese verliert damit einen Teil des erwarteten Gewinns. Es handelt sich also um eine Art Schadensersatz. Die Zinsen sind synonym auch als sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bekannt.

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Für eine vorzeitige Kreditrückzahlung kann es viele Gründe geben: eine ausgezahlte Erbschaft, ein unerwarteter Hausverkauf oder andere Veränderungen der Lebensumstände. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Art des Darlehens und seiner Höhe. Dabei gilt:

  • bei Ratenkrediten beträgt die Entschädigung höchstens 1 % der Restschuldsumme
  • bei Baufinanzierungen gibt es keine gesetzliche Regelung

Besonders bei Baudarlehen können damit sehr hohe Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro auf die Kreditnehmer zukommen, wenn die geliehenen Summen sehr hoch sind.

Vorfälligkeitszinsen umgehen

In einigen Fällen müssen Sie die Entschädigung nicht oder nicht mehr zahlen. Dann können Sie die Zahlung tatsächlich umgehen. Dazu zählen unter anderem die folgenden Situationen:

  • der Vertrag lässt eine vorzeitige Kündigung ohne Entschädigung zu
  • der Kredit wurde wegen Zahlungsrückständen durch die Bank gekündigt
  • zehn Jahre nach der vollen Auszahlung der Kreditsumme können Darlehen zur Aufinanzierung entschädigungsfrei gekündigt werden (Voraussetzungen: Vertrag umfasst über zehn Jahre Zinsbindung)
  • der Darlehensvertrag ist fehlerhaft formuliert worden, die Bank hat beim Vertragsabschluss Fehler gemacht
  • bei einem Verkauf der kreditfinanzierten Immobilie erklärt sich der Käufer bereit, den Kreditvertrag zu übernehmen (Schuldnerwechsel)

Fehler der Bank

Ein häufiger Fehler von Kreditinstituten ist eine falsch formulierte Widerrufsbelehrung. In dem Fall müssen Sie keine Vorfälligkeitszinsen zahlen und erhalten bereits geleistete Entschädigungsbeträge wieder zurück. Sie glauben, dass Ihre Bank im Vertrag einen Fehler gemacht hat? Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale beraten.

Tipp: Vor allem in Verträgen für Immobilienkredite, die zwischen November 2002 und Juni 2010 aufgesetzt wurden, soll es zu zahlreichen Formulierungsfehlern der Widerrufsbelehrungen gekommen sein. Stammt Ihr Vertrag aus diesem Zeitraum, sollten Sie den Vertrag unbedingt prüfen lassen.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

1. Bevor Sie die Summe berechnen oder berechnen lassen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass das Kreditinstitut einer Vertragskündigung oder der vorzeitigen Rückzahlung des Vertrags zuerst zustimmen muss.

2. Folgende Werte benötigen Sie, um die zu zahlenden Vorfälligkeitszinsen grob berechnen zu können:

  • Restschuldsumme, z.B. 45.000 Euro
  • den Schadenszins in Dezimalzahlen, z.B. 0,03 statt 3 %
  • Restlaufzeit in Jahren, z.B. 10 Jahre

Der Schadenszins stellt die Differenz zwischen dem Zinssatz bei Vertragsabschluss und dem aktuellen Zinssatz dar. Haben Sie vertraglich also einen Zinssatz von fünf Prozent vereinbart, inzwischen liegt er aber nur noch bei zwei Prozent, lautet die Formel für die Schadenszinsberechnung:

5 % – 2 % = 3 %

3. Auf Basis dieser Daten können Sie nun eine sehr grobe Summe des fälligen Entschädigung errechnen. Die Formel lautet:
Restschuldsumme mal Schadenszins mal Restlaufzeit = Betrag.
In unserem Beispiel lautet die Rechnung dann:

45.000 * 0,03 * 10 = 13.500

4. Warum handelt es sich hierbei nicht um den tatsächlichen Betrag?

Die Schwierigkeit der Berechnung liegt darin, dass die zu verzinsende Summe nach jeder gezahlten Rate sinkt, wodurch auch die Restschuldsumme geringer ausfällt. Die Berechnung mit zunehmen sinkenden Beträgen ist aber komplex, sodass wir Ihnen hierfür die zahlreichen Onlinerechner im Internet empfehlen möchten.

5. Sie möchten es genauer wissen? Nutzen Sie einen Online-Rechner!

Das Internet bietet Ihnen zahlreiche Rechner, die Ihnen die exakte Berechnung der Zinssumme mitteilen können. Hier ein paar Vorschläge:

  • Sparda-Bank Hamburg: http://vorfaelligkeit.fmh-rechner.de/sparda-bank-hamburg/
  • Interhyp AG: https://www.interhyp.de/vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner/
  • Dr. Klein Privatkunden AG: https://www.drklein.de/vorfaelligkeitsrechner.html

Warum Sie die Summe selbst berechnen sollten

Bei unaufmerksamen Kreditnehmern kann es passieren, dass die Bank zu hohe Entschädigungssummen berechnet. Um dem von vornherein zu entgehen, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung selbst zu überprüfen.

Quellen:
https://www.drklein.de/vorfaelligkeitsrechner.html
https://www.finanztip.de/baufinanzierung/vorfaelligkeitsentschaedigung-kredite/

Über unsere Autorin
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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