In diesem Artikel
Anders als ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig ist, arbeitet ein Versicherungsmakler unabhängig. Die größten Vorteile von Versicherungsmaklern sind, dass sie an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern nur ihren Kunden verpflichtet sind.
Was regelt ein Versicherungsmaklervertrag?
Das Ziel besteht darin, für Sie als Kunden genau die Anbieter und Tarife zu finden, mit denen Sie den optimalen Versicherungsschutz zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Tätig wird der Versicherungsmakler allerdings nur, wenn Sie ihn beauftragen. Diese Beauftragung wird in der Regel in einem Versicherungsmaklervertrag vereinbart und findet Ausdruck in der sogenannten Maklervollmacht. Sie bestätigt, dass der Kunde dem Versicherungsmakler erlaubt, für ihn vorhandene Versicherungsverträge zu ändern oder – in Absprache mit dem Kunden – neue Versicherungen für ihn abzuschließen.
Tipp: Ein Maklervertrag muss nicht zwangsläufig in schriftlicher Form vorliegen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte und Pflichten der Vertragspartner gelten natürlich grundsätzlich auch ohne schriftliche Vereinbarung. Es gibt jedoch bestimmte Aspekte in der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler, die von dem Gesetzgeber nicht oder nicht eindeutig geklärt werden. Angesichts der vielen Vorteile für beide Seiten ist es deshalb sinnvoll, die vertraglichen Vereinbarungen auch schriftlich festzuhalten. Damit werden Sie als Kunde vor uneindeutigen oder fehlenden Regelungen geschützt.
Vorteile
Ein Maklervertrag vermittelt Rechtssicherheit, denn er enthält wichtige Regelungen zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien, wie zum Beispiel die Pflicht
- des Versicherungsmaklers: objektiv nach Angeboten zu suchen
- des Kunden: wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Lebens- und Versicherungssituation zu machen
Je ausführlicher der Vertrag ist, umso weniger Unklarheiten können sich daraus ergeben, falls es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und dem Versicherungsmakler kommt. Deshalb sollte der Maklervertrag folgende Informationen beinhalten:
- bereits vorhandene Versicherungen
- Versicherungsbereiche, um die sich der Makler kümmern soll
- konkrete Aufgaben des Maklers (zum Beispiel Beratung, Vermittlung, Betreuung)
- Verzicht auf Vergütung für den Maklervertrag
- Haftungsrisiko des Maklers
- Datenschutzerklärung zur Sicherstellung der vertraulichen Behandlung der persönlichen Daten
- Beginn (und eventuell Dauer) des Maklervertrags
- Kündigungsmöglichkeiten
Weitere Vorteile: Wenn Sie einen Versicherungsmakler beauftragen und mit diesem einen Vertrag abschließen, haben Sie genau einen Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen. Er kümmert sich sowohl um Ihre bereits bestehenden als auch um potenziell neue Versicherungsverträge. Mit anderen Worten: Sie geben die teils zeitaufwendigen und für manche Personen unangenehmen Tätigkeiten wie Vertragsabschlüsse, -änderungen oder Schadensmeldungen an einen einzigen Ansprechpartner, den Versicherungsmakler, ab. Liegt eine Vollmacht vor, kann der Makler Verträge auch fristgerecht kündigen.
Wichtig: Sämtliche versicherungsrelevanten Änderungen muss der Makler trotz Vertrag mit Ihnen als Kunden absprechen!
Nachteile
Grundsätzlich überwiegen die Vorteile eines Maklervertrags die Nachteile. Da der Versicherungsmaklervertrag die Rechten und Pflichte des Maklers und des Kunden genau festlegt, können beide Vertragsparteien für Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn vertraglich vereinbarte Pflichten verletzt wurden. Dies muss jedoch erst bewiesen werden. Mit anderen Worten: Sie als Kunde haben nur dann die Möglichkeit, den Makler für Schäden haftbar zu machen, wenn Sie beweisen können, dass der Makler entgegen besseren Wissens (zum Beispiel trotz der Verfügbarkeit aller wichtigen Informationen) Entscheidungen getroffen hat, die für Sie Nachteile mit sich gebracht haben.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie diese Nachteile oder falschen Entscheidungen überhaupt als solche erkennen, was nicht leicht ist, da der Versicherungsmakler der Experte und der Kunde in der Regel der Laie ist. Dies ist in den meisten Fällen überhaupt erst der Grund für eine Beauftragung eines Versicherungsmaklers und Vertrauen die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Mit dem Versicherungsmaklervertrag soll die Zusammenarbeit sinnvoll juristisch abgesichert werden. Es gibt jedoch auch Passagen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, wie zum Beispiel die Vorgabe, dass die Vermittlung von Versicherungsverträgen ausschließlich dem Versicherungsmakler gestattet ist.
Kündigung – das ist zu beachten
Grundsätzlich gilt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherungsmakler ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterschrift. Theoretisch ist es möglich, den Vertrag von Beginn an befristet auszustellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag automatisch ungültig und eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, kann dieser grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden. In den meisten Fällen gibt es keine Kündigungsfrist bzw. kann eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen ausgesprochen werden – es ist sinnvoll, entsprechende Vereinbarungen in den Vertrag aufzunehmen. Mit der Kündigung erlischt automatisch auch die Vollmacht, die Sie dem Makler erteilt haben.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag#Maklervertrag_im_Versicherungswesen
https://www.versicherungenmitkopf.de/maklervertrag/
https://www.bdp-wirtschaftsdienst.de/wp-content/uploads/2015/06/wd105401-FAQ-20150519.pdf
https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/wissenswertes-zur-maklervollmacht/
https://www.dasinvestment.com/rechtstipp-die-10-wichtigsten-fragen-zum-versicherungsmaklervertrag/
http://versicherungsblog.verbraucherforum-info.de/versicherungsmaklerauftrag-kundigen-unsere-tipps/