Versicherungsbetrug: diese Konsequenzen und Strafen drohen

In früheren Zeiten gab es im deutschen Recht den Straftatbestand des „Versicherungsbetruges“. Mittlerweile fallen entsprechende Vergehen unter den Betrug nach § 263 StGB oder den Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB. Wir klären Sie über die rechtlichen Grundlagen auf!

Versicherungsbetrug und die Strafen

In diesem Artikel

Wer eine Versicherung täuscht, um sich ungerechtfertigter Weise die Versicherungssumme auszahlen zu lassen, muss mit harten Strafen rechnen. In früheren Zeiten gab es im deutschen Strafgesetzbuch noch den „Versicherungsbetrug“. Bestraft wurde nur derjenige, der ein Schiff versenkt oder Sachen in Brand gesetzt hat. Mittlerweile wird der Versicherungsbetrug wie ein herkömmlicher Betrug nach § 263 StGB bestraft. Falls dieser nicht einschlägig ist, kommt der Auffangtatbestand des § 265 StGB zum Tragen.

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Strafen nach § 263 StGB

Wer eine Versicherung betrügt, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach § 263 StGB sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen möglich. Strafbar ist bereits der Versuch eines Versicherungsbetruges. Die Strafe erhöht sich in „besonders schweren Fällen“ auf Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten, aber maximal zehn Jahren. Ein schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Täter:

  1. als Bandenmitglied oder gewerbsmäßig handelt.
  2. einen immensen Vermögensverlust herbeiführt.
  3. eine Person in wirtschaftliche Not bringt.
  4. seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
  5. ein Schiff zum Sinken oder Stranden bringt.
  6. eine Sache von hohem Wert durch einen Brand teilweise oder ganz zerstört.

Die Höhe der Strafe hängt immer davon ab, wie schwer der Versicherungsbetrug war. Wenn der Täter „nur“ wenige hundert Euro erbeutet und keine Vorstrafen hat, kommt er zumeist mit einer Geldstrafe davon. Wenn es sich um mehrere tausend Euro oder erhebliche Personen- und Sachschäden handelt, kommt der Täter aber zumeist nicht mehr so glimpflich davon. Vor Gericht sind verschiedene Faktoren von Bedeutung – dazu zählt auch das Verhalten des Täters:

  • Hat er Reue gezeigt oder sich entschuldigt?
  • Hat er sich um Wiedergutmachung bemüht?
  • Handelte es sich lediglich um einen Versuch?
  • Hat der Täter Vorstrafen?
  • Wie hoch ist der Schaden?

Eine pauschale Aussage über die Strafhöhe ist nicht möglich. Der Richter entscheidet stets im Einzelfall. Ein Rechtsanwalt ist dazu fähig, die Höhe der Strafe ungefähr abzuschätzen. Manchmal ist es möglich, die Strafe abzuwenden. Dies ist der Fall, wenn Verjährung eingetreten ist.

Achtung: Nach dem Eintritt der Verjährung ist eine Strafe ausgeschlossen!

Die Verjährungsfristen im Strafrecht

Die Verjährungsfristen im Strafrecht finden sich in § 78 StGB. Sobald die Verjährung eingetreten ist, ist eine Bestrafung des Täters nicht mehr möglich. Er muss dann auf strafrechtlicher Ebene keine Konsequenzen mehr fürchten. Allerdings ist es möglich, dass der Lauf der Verjährungsfristen unterbrochen wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bereits Klage erhoben wurde. Die Verjährungsfristen richten sich nach der Strafe, die ein Paragraph im Höchstmaß ausspricht.

Verjährung bei Versicherungsbetrug

Alle anderen Taten verjähren nach drei Jahren. Bei einem Versicherungsbetrug gelten die gleichen Regelungen wie bei einem normalen Betrug. Die Verjährung beginnt nach dem Erhalt des Geldes. Sobald die Versicherung die Versicherungssumme ausbezahlt hat, ist die Tat beendet. Bis dahin hat der Täter die Möglichkeit, Geld- und Haftstrafen durch einen Rücktritt zu entgehen. Wenn er „freiwillig“ die Ausführung der Tat beendet, hat er keine Bestrafung zu befürchten.

Die Voraussetzungen eines Versicherungsbetruges

Konsequenzen muss ein Versicherungsnehmer erst fürchten, wenn er einen Schaden verursacht hat. Außerdem muss er verschiedene Tatbestandsmerkmale erfüllen:

  1. Der Täter muss täuschen, beispielsweise durch eine unrichtige Schadensmeldung.
  2. Der Täter muss einen Irrtum erregen, beispielsweise beim Sachbearbeiter.
  3. Der Irrtum muss auf der Täuschung beruhen.
  4. Es muss eine freiwillige Vermögensverfügung erfolgen, beispielsweise das Überweisen von Geld.

In manchen Situationen fehlt eines dieser Merkmale. Dann greift der Auffangtatbestand des § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch). Beim Versicherungsmissbrauch ist es zwingend notwendig, dass eine Bestrafung nach § 263 StGB nicht möglich ist. Die Voraussetzungen des Paragraphen § 265 StGB dürfen erst dann geprüft werden. In der Praxis ist ein Versicherungsbetrug sehr oft mit Beweisproblematiken verbunden. Die Aussage von Zeugen ist oftmals ausschlaggebend. In zahlreichen Fällen ist es der Versicherung aber nicht möglich, dem Versicherungsnehmer ein Fehlverhalten nachzuweisen.

Die Bestrafung in der Praxis

In Deutschland werden jährlich 5.000 bis 7.000 Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges durchgeführt. Letztlich werden aber nur wenige hundert Angeklagte verurteilt. Diese kommen oftmals aus der Versicherungswirtschaft und kennen sich mit dem System aus. Die Presse berichtet immer wieder über extreme Konsequenzen und Verurteilungen. In der Praxis gibt es aber verhältnismäßig wenige Verurteilungen, die sehr gering ausfallen. Zumeist erhalten die Straftäter bei einem Versicherungsbetrug oder Versicherungsmissbrauch lediglich Geldstrafen oder geringe Bewährungsstrafen. Einige Täter werden auch zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Wer einer Bestrafung entgehen möchte, sollte bei einem Verdacht die Polizei oder die Staatsanwaltschaft kontaktieren. Dann sollte sich der Anzeigeerstatter aber sicher sein. Ansonsten droht im selbst eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung. In vielen Situationen lohnt sich ein Versicherungsbetrug nicht. Denn die Versicherung erstattet nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert. Diesen bekommen die Versicherungsnehmer auch, wenn sie ihre Gegenstände bei einer Plattform wie eBay verkaufen würden. Der geringe „Gewinn“ ist das Risiko nicht wert. Denn die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte sind im Streitfall extrem. Konsequenzen sind bereits möglich, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verschaffen.

Auswirkungen in der Praxis

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) geht davon aus, dass bis zu zehn Prozent der gemeldeten Versicherungsschäden betrügerischer Natur sind. Der damit verbundene Schaden beträgt jährlich bis zu vier Milliarden Euro. Deshalb streben Versicherungen umfangreiche Konsequenzen an. Sie ermitteln mittlerweile auch bei oberflächlichen Verdachtsmomenten und kleinen Schäden. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und mit harten Strafen verbunden. Versicherungsnehmer sollten sich deshalb genau überlegen, ob sie ungerechtfertigte Forderungen erheben.

Quellen:
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/fast-jede-10-schadenmeldung-ist-dubios-1949847.html
http://www.finblog.de/versicherungsbetrug-strafen/
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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