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Zunächst erst einmal steht jedoch die Frage im Raum, worum es sich bei einem Verrechnungsscheck eigentlich handelt. Ein Verrechnungsscheck ist eine spezielle Scheckform. Wie sein Name bereits verrät, dient er (nur) zur Verrechnung von Geldbeträgen. Das bedeutet, dass der auf dem Scheck eingetragene Geldbetrag auf ein bestimmtes Konto eingezahlt wird. Eine Barauszahlung des angegebenen Betrags ist nicht möglich.
Merkmale eines Verrechnungsschecks
Grundsätzlich muss ein Verrechnungsscheck zwar kein einheitliches Format haben, aber er muss bestimmte Kriterien erfüllen, um Gültigkeit zu besitzen. Dazu gehören folgende Angaben, die eindeutig auf dem Scheck ersichtlich sein müssen:
- das Wort „Scheck“
- die drei Wörter „nur zur Verrechnung“
- verbindliche Handlungsanweisung in Textform (zum Beispiel: „Zahlen Sie bei Vorlage dieses Schecks“)
- zur Verrechnung vorgesehener Betrag (in Wort und Zahl)
- Name der Bank, welche die Zahlung leisten muss
- Unterschrift des Zahlungspflichtigen
- Ort der Scheckausstellung
- Datum der Scheckausstellung
Tipp: Achten Sie bei der Ausstellung von Verrechnungsschecks darauf, dass der zur Verrechnung vorgesehene Betrag in Wort und Zahl identisch eingetragen ist. Sollten sich Wort und Zahl unterscheiden, gilt immer der ausgeschriebene Betrag (Wort).
Nutzung von Verrechnungsschecks
Früher waren Verrechnungsschecks als bargeldloses Zahlungsmittel weit verbreitet. Sie wurden zum Beispiel genutzt für:
- Lohn- oder Gehaltsauszahlung
- Bezahlung von Waren
- Kautionshinterlegung
- Zahlung von Schäden oder Überschüssen (Versicherungen)
Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Firmen auch heute noch Verrechnungsschecks ausstellen. Von dieser Möglichkeit machen allerdings immer weniger Menschen und Unternehmen Gebrauch. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer zum Beispiel eine Gutschrift per Post verschicken und sichergehen möchte, dass der damit verbundene Betrag auf dem Konto des Empfängers gut geschrieben wird, hat mit dem Verrechnungsscheck das ideale Zahlungsmittel.
Vordrucke für Verrechnungsschecks sind in Filialbanken am Schalter erhältlich. Bei Direktbanken können Sie entsprechende Formulare entweder gleich downloaden oder per E-Mail über den Kundenservice anfordern.
Tipp: Theoretisch können Sie auch einen normalen Barscheck in einen Verrechnungsscheck verwandeln. Hierzu müssen Sie lediglich die drei Wörter „nur zur Verrechnung“ auf den Scheck schreiben. Üblich ist es, hierfür die linke obere Ecke zu verwenden. Alternativ zum Ausschreiben der Wörter können Sie oben links zwei parallel verlaufende Striche über Eck auf den Scheck zeichnen. Dieses Symbol bedeutet im kaufmännischen Bereich ebenfalls „nur zur Verrechnung“.
Vorteile von Verrechnungsschecks
Der größte Vorteil eines Verrechnungsschecks besteht darin, dass ein Missbrauch mit ihnen nicht möglich ist. Selbst bei einem Verlust oder Diebstahl können Dritte nur wenig mit dem Scheck anfangen. Da er nicht bar ausgezahlt, sondern nur einem Konto gut geschrieben werden kann, ist der Begünstigte eines eingelösten Verrechnungsschecks stets der Kontoinhaber, was sich leicht feststellen lässt.
Gültigkeit von Verrechnungsschecks
Verrechnungsschecks haben eine begrenzte Gültigkeit, das heißt, sie müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden. Wie lange sie gültig sind, hängt davon ab, in welchem Land der Scheck ausgestellt wurde und in welchem er vorgelegt werden soll. Für Verrechnungsschecks, die Sie in Deutschland einlösen möchten, gelten folgende Fristen:
- Schecks aus Deutschland: 8 Tage gültig
- aus EU-Staaten: 20 Tage gültig
- aus anderen Ländern: 70 Tage gültig
Überschreiten Sie diese Fristen, dürfen Sie den Verrechnungsscheck zwar noch vorlegen. Aber es liegt im Ermessen der ausstellenden Bank, ob sie ihn dann noch einlöst. Rechtlich betrachtet, darf sie die Zahlung nach Ablauf der Frist verweigern.
Achtung: Die Frist der Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Scheckausstellung. Prüfen Sie deshalb immer schon beim Erhalt eines Schecks, wann dieser ausgestellt wurde, damit Sie ihn auf jeden Fall fristgerecht einlösen können.
Fristen
Wenn Sie einen Verrechnungsscheck fristgerecht, also vor Ablauf der Gültigkeit eingelöst haben, kann es sein, dass Sie nicht sofort über den Ihrem Konto gut geschriebenen Betrag verfügen können. Das liegt daran, dass die Gutschrift des Verrechnungsschecks unter Vorbehalt erfolgt. Damit will die einlösende Bank sicherstellen, dass das Konto des Zahlungspflichtigen gedeckt ist, das heißt, den entsprechenden Betrag auch tatsächlich auszahlen kann. Ob hierfür ein ausreichend hohes Guthaben vorhanden ist oder ein zur Verfügung stehender Dispositionskredit in Anspruch genommen werden muss, ist unerheblich. Der Vorbehalt der Gutschrift kann bis zu 10 Tage dauern.
Alternativen zum Verrechnungsscheck
Neben dem Verrechnungsscheck gibt es noch andere Scheckformen, die sich ebenfalls als Alternative zur Barauszahlung einsetzen lassen. Hierzu gehören unter anderem:
- Namensscheck: Nur die als Empfänger auf dem Scheck genannte Person ihn einlösen.
- Orderscheck: Er darf nur von der Person eingelöst werden, deren Name auf der hierfür vorgesehenen Zeile auf dem Scheck eingetragen ist oder von einer Person, der die Empfangsrechte des Geldbetrags übertragen wurden.
- Inhaberscheck: Wer diesen Scheck besitzt (Inhaber), darf ihn einlösen, es findet keinerlei Identitätsprüfung statt.
Quellen:
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/05_scheckgutschrift.html
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/scheckarten
https://www.verivox.de/girokonto/themen/verrechnungsscheck/
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheck#Verrechnungsschecks