Sind U-Untersuchungen Pflicht in DE, AT und CH?

Hauptsache gesund, ist das meiste gehörte Zitat von Eltern oder werdenden Eltern. Damit das auch so bleibt werden Kinder bereits ab der Geburt regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft. Aber sind die sogenannten U-Untersuchungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich Pflicht? Wir beantworten Ihnen diese Frage im folgenden Beitrag.

Sind U-Untersuchungen Pflicht?

In diesem Artikel

Die Kindervorsorgeuntersuchungen sollen Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern frühzeitig erkennen, damit sie behandelt werden können. Außerdem sollen sie dafür sorgen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung und Kindesmisshandlung aufzudecken.

Video-Tipp

Deutschland

In Deutschland sind die U-Untersuchungen gesetzlich im § 26 SGB V. geregelt. Eine Pflicht ist darin jedoch nicht festgelegt worden. Hier haben die Bundesländer eigene Richtlinien aufgestellt.

Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die einzigen Bundesländer, in denen die Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend sind.

In Berlin, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind die Vorsorgeuntersuchungen nicht verpflichtend. Durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte soll die Teilnahme an den Untersuchungen sichergestellt werden.

Eltern, die Ihre Kinder nicht regelmäßig zu den Untersuchungen bringen, werden schriftlich darüber benachrichtigt. Nehmen Sie diese schriftliche Einladung zu den Untersuchungen nicht wahr, so werden Jugend- oder Gesundheitsämter darüber informiert.

In Hamburg gibt es lediglich ein Einladungswesen für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7. Reagieren die Eltern hier ebenfalls nicht auf die Einladungen, wird das Gesundheitsamt kontaktiert.

Einzig in Sachsen-Anhalt gibt nur das allgemeine Ziel vor, die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen.

Baby mit Schnuller in der Hand

Neuregelung seit September 2016

Im September 2016 ist eine neu gefasste Kinder-Richtlinie in Kraft getreten. Damit sind die angebotenen Untersuchungen noch erweitert worden.

Das neue U-Heft:

  • hier werden Datum und Ergebnisse der jeweiligen Untersuchung eingetragen
  • es beinhaltet detaillierte Informationen über die Inhalte der Untersuchungen
  • eine herausnehmbare Teilnehmerkarte kann bei Behörden, Kindergärten oder Schulen vorgezeigt werden, um die bisher geleisteten Untersuchungen nachzuweisen

Mukoviszidose-Screening:

  • Neugeborene können auf Mukoviszidose getestet werden
  • dabei wird das Blut des Kindes auf die angeborene Drüsenerkrankung untersucht

Impfschutz:

  • Eltern von Neugeborenen sollen dabei über die diversen Impfungen, die geleistet werden können, beraten werden

Eltern-Kind-Beziehung:

  • Ärzte sollen vermehrt auf die Beziehung zwischen Eltern und ihre Kinder achten
  • ist das Verhältnis distanziert, kalt und gestört können die Ärzte Gespräche und Hilfe anbieten

Festgelegte Standards:

  • für die Untersuchungen U1 bis U9 gelten festgelegte Standards
  • diese betreffen vor allem Hör- und Sehtests

Österreich

Auch in Österreich gibt es Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder. Wie in Deutschland sind sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings ist der lückenlose Nachweis aller Untersuchungen die Voraussetzung für die Bewilligung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat. Außerdem werden die U-Untersuchungen in Österreich nicht solange fortgeführt wie in Deutschland. Hier enden sie bereits kurz nach Beginn des 5. Lebensjahres.

Zudem bekommen Kinder hier nicht einen eigenen Pass für die Untersuchungen. Diese werden in einem Heftchen gesammelt, zusammen mit den Untersuchungen während der Schwangerschaft. Aus diesem Grund trägt das Heft den Namen: Mutter-Kind-Pass

Schweiz

Die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie gibt ebenfalls nur die Empfehlung aus, die Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen. Eine Pflicht gibt es also auch hier nicht. Die ermittelten Daten werden von den Kinderärzten in das dafür vorgesehene „Schweizerische Gesundheitsheft für das Kind“ eingetragen. Dabei handelt es sich um 12 Termine, ab der ersten Lebenswoche bis zum 14. Lebensjahr.

Wichtig!

In allen 3 Ländern sind die Vorsorgeuntersuchungen kostenlos und werden von der Krankenkasse übernommen. Ausschließlich in Deutschland werden die weiterführenden Untersuchungen U10, U11 und J2 nicht von allen Krankenkassen übernommen.

Die U-Untersuchungen

Die Termine der U-Untersuchungen werden auf bestimmte Lebensabschnitte und Entwicklungsstufen eines jeden Kindes ausgerichtet. Die ersten Untersuchungen erfolgen bereits kurz nach der Geburt und zu Beginn mit nur wenigen Tagen Abstand dazwischen. Doch im Laufe der Zeit werden die Abstände der Untersuchungen immer größer, sodass teilweise Jahre dazwischen liegen.

U1 – direkt nach der Entbindung

  • Überprüfung des APGAR-Score (Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen sowie Reflexe) nach 1, 5 und 10 Minuten nach der Geburt
  • Blut aus der Nabelschnur wird entnommen, um zu testen, ob das Baby während der Geburt mit genügend Sauerstoff versorgt worden ist
  • Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese
  • messen und wiegen des Babys

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

  • Überprüfung Skelett- und Nervensystem
  • Hautkontrolle
  • Untersuchung aller Organe, Sinnesorgane und Reflexe
  • Mukoviszidose-Screening
  • Hörtest

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

  • Untersuchungen zu Entwicklungsauffälligkeiten
  • kann das Baby den Kopf in Bauchlage heben, schaut es aufmerksam in Gesichter und kann es spontan seine Hände öffnen und schließen
  • Ultraschall der Hüftgelenke
  • Fragen zum Schlaf, Trinken und der Verdauung kommen auf
  • Test von Körperfunktionen und Hörvermögen
  • erste Impfempfehlungen

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

  • Überprüfung der körperlich und geistig altersgerechten Entwicklung
  • Kontrolle von Motorik, Seh- und Hörvermögen
  • Untersuchung von Haut, Sinnes- und Geschlechtsorganen
  • körperliche Untersuchung (ua. Der Fontanelle)
  • Information über Impfungen (Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus Influenzae, Hepatitis B und Pneumokokken)

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

  • Untersuchung der altersgerechten Entwicklung, geistige Fähigkeiten und Entwicklung des Hör- und Sehvermögens
  • Sprachentwicklung wird thematisiert
  • Überweisung zum Zahnarzt

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

  • Bewegung und Koordination stehen im Vordergrund
  • Untersuchung der Augen
  • Beziehung zwischen Eltern und Kind wird beobachtet
  • Impfungen (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Meningokokken C)

Baby beim Arzt als Cartoon

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat

  • geistige und sprachliche Entwicklung steht im Fokus
  • Überprüfung von Motorik und Bewegung

U7a – 24. bis 26. Lebensmonat

  • Hör- und Sehtest
  • Überprüfung der altersgerechten Sprachentwicklung
  • Erkennung allergischer Erkrankungen

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat

  • Entwicklung des Ausdrucks, der Sprache und Aussprache
  • Verhältnis zu anderen Kindern und der Familie
  • kann sich ihr Kind alleine beschäftigen
  • Urintest (für Auskunft über Blutbeschaffenheit, Eiweiß, Zucker und Bakterien)
  • Kontrolle von Zähnen, Mund und Kiefer

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat

  • ist ihr Kind reif für die Schule
  • Überprüfung von Beweglichkeit und Geschick sowie der Sprache
  • Beurteilung der allgemeinen Gesundheit

U10 – 7 bis 8 Jahre (keine Reguläre Untersuchung)

  • Test auf Lernschwächen (Lesen, Rechnen, Schreiben)
  • Test auf Verhaltensstörungen (z.B. ADHS)
  • Kontrolle der motorische Fähigkeiten, Körpergröße, Gewicht und Zähne

U11 – 9 bis 10 Jahre (keine reguläre Untersuchung)

  • Test auf Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zähne, Mund und Kiefer werden auf Anomalien untersucht
  • Beratung zu Themen wie Medien, Ernährung, Sport und Suchtmitteln

J1 – 12 bis 14 Jahre

  • Überprüfung des Impfstatus
  • Wachstumsentwicklung und Skelet werden untersucht
  • familiäre Situation und schulische Entwicklung stehen auf dem Prüfstand
  • Pubertät, Sexualverhalten und Alkohol- und Drogenkonsum werden besprochen

J2 – 16 bis 17 Jahre (keine reguläre Untersuchung)

  • Untersuchung auf Pubertäts- und Sexualstörungen, Kropfbildung und Haltungsstörungen
  • Diabetes-Vorsorge
  • Beratung zur Berufswahl

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/
https://magazin.envivas.de/familie/u-untersuchungen/

Über unsere Autorin
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
×
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
Latest Posts
Hinweise für Gesundheits- und Rechtsfragen
Wiado.de dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei gesundheitlichen und rechtlichen Anliegen. Konsultieren Sie hierzu bitte jeweils Ihren Arzt/Zahnarzt oder einen Rechtsanwalt/Steuerberater.