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Die Nase läuft und das Kind hustet: Diese typischen Anzeichen einer Erkältung stellen Eltern immer wieder vor die Frage, ob das Kind guten Gewissens in die Kita gebracht werden kann oder nicht. Der Kinderarzt Dr. Herbert Renz-Polster appelliert dabei an das Urteilsvermögen der Eltern: Wenn das Kind trotz der Erkältung einen fitten und munteren Eindruck macht, spricht demzufolge nichts gegen den Gang in den Kindergarten. Falls allerdings die folgenden Symptome dazukommen, sollten Kinder lieber zu Hause bleiben:
- Fieber
- Kopfschmerzen
- Appetitlosigkeit
Auch Lustlosigkeit sowie fehlendes Interesse an Aktivitäten und Spielen sprechen für einen oder mehrere Tage daheim. Dabei geht es nicht nur um die Gesundheit des eigenen Kindes, sondern auch um die Ansteckungsgefahr in der Kita. Der Ermessensspielraum sowie der gesunde Menschenverstand der Eltern sind somit die entscheidenden Faktoren für die Entscheidung, ob das Kind Ruhe braucht oder trotz Erkältung in den Kindergarten gehen kann. Besondere Vorsicht gilt bei hochgradig ansteckenden Infektionen wie Mumps, Bindehautentzündungen und Drei-Tage-Fieber: Bei entsprechenden Krankheitsbildern sollten die Kinder in jedem Fall zu Hause bleiben, bis die Symptome abschwächen und eine deutliche Besserung eingetreten ist. Die höchste Ansteckungsgefahr besteht in den ersten Tagen der Erkrankung. Trotzdem empfiehlt sich bei Unklarheiten in Bezug auf die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten unbedingt die Rücksprache mit dem Kinderarzt.
Kind krankschreiben und gesundschreiben lassen?
Einleitend gilt es darauf hinzuweisen, dass es keine bundesweiten Gesetze für die Krankschreibung von Kindern gibt. Demzufolge müssen Sie sich an den individuellen Regelungen der jeweiligen Einrichtung orientieren: So reicht in einigen Kindergärten der persönliche Anruf aus, während andere Erzieher eine Krankschreibung vom Arzt erwarten. Darüber hinaus fordern einige Einrichtungen zudem ein Attest zur Gesundschreibung. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder nach einer Krankheit zu früh wieder in die Kita bringen.
Tipp: Informieren Sie sich bereits im Zuge der Anmeldung im Kindergarten über die spezifischen Regelungen rund um die Themen Krankheiten, Fehlzeiten und Gesundschreiben.
Von der Arbeit freistellen lassen – was müssen Eltern beachten?
Wer sein Kind selbst zu Hause pflegen möchte, kann sich freinehmen und von der Arbeit freistellen lassen. Für diese Situationen sind vom Gesetzgeber zehn Tage pro Kind und Jahr vorgesehen. Alleinerziehende können sich dementsprechend bis zu zwanzig Tage pro Kind und Jahr von der Arbeit freistellen lassen.
Quellen:
https://www.leben-und-erziehen.de/kindergarten/gesundheit-kindergarten/krank-in-den-kindergarten
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zur-Freistellung-bei-Erkrankung-eines-Kindes~
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Kindheit_Familie/Pflege_Kindern/Freistellung/freistellung_node.html
https://www.onmeda.de/g-kinder/gesundschreibung-2822.html