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Zunächst erst einmal ist es wichtig, festzuhalten, dass der sogenannte Taschengeldparagraph im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) weder einen Anspruch regelt noch für Sie als Eltern eine Verpflichtung darstellt. Der § 110 erlaubt Ihren minderjährigen Kindern ohne volle Geschäftsfähigkeit, kleinere Käufe zu tätigen. Grundsätzlich haben Sie trotz der erleichterten und zustimmungsfreien Bedingungen des Taschengeldparagraphen immer ein Einspruchsrecht.
Sinn und Zweck der Regelung ist das freiwillige Delegieren von Kaufentscheidungen an Kinder, ohne explizite Anwesenheit und Erlaubnisse erforderlich zu machen. Auf diesem Wege begleitet der Taschengeldparagraph die zunehmende Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen. Folglich steht das Erlernen des Umgangs mit eigenem und frei verfügbarem Geld als pädagogische Idee im Fokus. Als Erziehungsmittel im Sinne von Belohnung oder Strafe sollten Sie es jedoch nicht einsetzen. Denn die pünktliche und regelmäßige Zahlung sorgt für den Lerneffekt. Abschläge und Vorschüsse sollten nicht gewährt werden.
Wofür sollte Taschengeld aufgewendet werden?
Der Taschengeldparagraph definiert Ausgaben und Käufe von geringem Wert als Ziel. Welche Dienstleistungen und Waren Ihre Kinder kaufen dürfen, sprechen Sie mit Ihnen ab. Wichtig ist, die Vorgaben so großzügig zu gestalten, dass die persönliche Entscheidung nicht zu stark beschnitten wird. Klassische Taschengeldanschaffungen sind:
- Süßigkeiten
- Spielzeug
- Printprodukte
Generell empfiehlt sich, dass Sie nur abgeschlossene Einmalkäufe erlauben. Abonnements und dauerhafte Zahlungsverpflichtung aller Art und in jeder Höhe sollten Sie von Ihrer jeweilig neuen Zustimmung abhängig machen. Größere Herausforderungen und genaue Absprachen entstehen durch die digitale Elektronik. Falls Sie Aufladeguthaben, Apps und Klingeltöne ohne Abo und Dauerbezug erlauben, geben Sie Obergrenzen vor. Kleidung und Schulmaterial sollten nur in außergewöhnlichen Fällen mit Taschengeld oder anteilig davon bezahlt werden. Hierzu gehören spezielle Sonderwünsche wie Markenware.
Tipp: Eintrittsgelder für Fitnesscenter, Kino, Schwimmbad, Veranstaltungen und Zoo können Sie nach Häufigkeit und Höhe aufteilen. Bei Familienausflügen wird das Taschengeld grundsätzlich nicht belastet. Wenn Sie andauernde, regelmäßige und wiederkehrende Ausgaben auch aus dem Taschengeld heraushalten, bleibt Ihrem Kind der erwünschte und lehrreiche individuelle Verfügungsrahmen.
Was nicht ins und zum Taschengeld gehört
Sinn des Taschengelds, das Sie Ihren Kindern geben, ist der Erfahrungsgewinn und die Übung mit ihm umzugehen. Dazu gehören auch Entscheidungen, die wenig oder keinen Erfolg haben. Minderwertige Ware sollten Sie akzeptieren und gegebenenfalls leicht verständlich kommentieren. Ersatz für missratene Kaufentscheidungen gibt es nicht. Differenzieren Sie möglichst kindgerecht ausgedrückt die Freiheit, über die Ausgaben frei zu entscheiden und Einflüsse aus anderen Lebensbereichen. Ernährung wird selbstverständlich von Ihnen bereitgestellt. Wenn sich Ihr Kind beispielsweise vor Mahlzeiten mit Knabbereien und Süßigkeiten sättigt, erklären Sie nicht die Geldausgabe als falsch, sondern den Inhalt und den Zeitpunkt. Nicht zum Taschengeld, gleich welcher Höhe, gehören alle Ausgaben bei sozialen „Pflichtveranstaltungen“, etwa in der Schule.
Taschengeldhöhe und Zahlintervalle
Genauso wenig wie der Taschengeldparagraph den Anspruch auf Taschengeld belegt, gibt er dabei Höhe und Menge der Geldbeträge vor. Der Gesetzgeber definiert als Anschaffungen von geringem Wert im Allgemeinen Ausgaben, die im Rahmen des wöchentlichen oder monatlichen Betrags auf einmal aufzubringen sind. Neben der wirtschaftlichen Situation der Familie sind auch Lebensumstände wie Stadt oder Land zu berücksichtigen. Bis zum zehnten Lebensjahr empfiehlt sich die wöchentliche Auszahlung, anschließend monatlich. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Bankkonto sinnvoll sein, ab dem 16. sollte es eingerichtet werden. Diverse Portale und Ratgeber empfehlen Richtwerte für die Höhe und das Intervall der Taschengeldzahlung. Im Durchschnitt ergeben sich dabei etwa folgende Werte:
Alter in Jahren | Höhe des Taschengeldes | Zahlintervall |
4-5 | 0,50 – 1 € | wöchentlich |
6-7 | 1 – 2 € | |
8-9 | 3 – 4 € | |
10-11 | 15 – 20 € | monatlich |
12-13 | 25 – 30 € | |
14-15 | 35 – 45 € | |
16-17 | 50 – 70 € | |
ab 18 | 80 – 120 € |
Geschäftsfähigkeit der Kinder
Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind Kinder geschäftsunfähig. Da jeder Kauf ein Geschäft darstellt, dürfen Sie ohne Ihre direkte Zustimmung nichts kaufen. Mit der Vollendung des siebten Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Im praktischen Alltag verleihen Sie Ihrem Kind eine Art teilweiser Geschäftsfähigkeit, wenn Sie ihm Taschengeld zur eigenen und selbst bestimmten Verwendung aushändigen. Gesetzlich sind eigentlich und ursächlich alle eingegangenen Geschäfte von Minderjährigen schwebend unwirksam – wenn sie nicht genehmigt werden. Der Taschengeldparagraph hilft, die freiwillige Übergabe des Geldes als stillschweigendes und vorauseilendes Einverständnis zwischen Eltern und Kind zu werten. Ohne vorliegende und ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung sind allerdings dauerhaft verpflichtende und/oder höherwertige Geschäfte hinfällig. Typische Beispiele hierfür sind Raten- und Telekommunikationsverträge und Anschaffungen, die der Interpretation im Taschengeldparagraph als geringer Wert widersprechen. Für den Erwerb eines Haustiers ist Ihre Anwesenheit und Erlaubnis erforderlich.
Tipp: Wenn Ihr Kind für eine größere Anschaffung spart, besprechen Sie den Kauf und erteilen Sie bei Ihrem Einverständnis die ausdrückliche Erlaubnis gegenüber dem Verkäufer. Die Gerichte interpretieren entsprechend Taschengeldparagraph Geschäfte, die den Wert von drei Taschengeldzahlungen übersteigen, als nicht gering im Wert.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/wie-viel-taschengeld-ist-angemessen-14652407.html
https://www.taschengeldtabelle.org/
https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/t/taschengeld.html
https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/taschengeld-240084/
https://www.vaeter-zeit.de/vaeter-kinder-taschengeld/wann-sind-kinder-geschaeftsfaehig.php