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Bei einer Hochzeit steht vor allem die Liebe im Vordergrund. Oftmals denken frisch vermählte Paare nicht direkt an die steuerlichen Vorteile, die der Bund der Ehe mit sich bringt. Auch in Hinblick auf Rente, Erbe und Versicherungen können Eheleute viele Vorteile erwarten. Wir zeigen Ihnen 5 Steuervorteile nach der Hochzeit, mit denen Sie bares Geld sparen können.
Ehegattensplitting
Bei diesem Verfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer profitieren die Partner von einer steuerrechtlichen Gleichstellung. Besonders vorteilhaft ist das Splitting für Paare, in denen ein Partner deutlich mehr verdient als der jeweils andere. Allgemein gelten die Grundsätze:
- Umso geringer die Unterschiede beim Einkommen, desto weniger kann gespart werden.
- Umso größer die Unterschiede beim Einkommen, desto mehr Ersparnisse sind möglich.
So funktioniert das Ehegattensplitting:
- Zunächst addieren Sie die beiden Jahreseinkommen zu einer Summe.
- Anschließend halbieren Sie die Summe.
- Die Summe dient als Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer.
- Die Summe wird anschließend verdoppelt – es handelt sich um die fällige Steuersumme.
Dadurch kommt insgesamt ein niedrigerer Steuersatz zustande, als ohne das Splitting. Das Ehegattensplitting existiert in Deutschland bereits seit 1958 und gilt seit 2014 nicht nur für Ehepaare, sondern auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Ein Beispiel
Laura und Tim sind verheiratet und nutzen das Ehegattensplitting. Laura verdient brutto 22.000 Euro und Tim 36.000 Euro im Jahr. Zusammen ergibt sich also eine Summe von 58.000 Euro. Die Hälfte dieser Summe ist 29.000 Euro. Dafür wird eine Einkommenssteuer von 2.176,80 Euro fällig. Verdoppelt ergibt sich die Summe 4.353,60 Euro – was die zu zahlende Einkommenssteuer des Ehepaars darstellt.
Bei einem Vergleich der Steuerbelastung ohne Splitting fällt auf, wie hoch die Ersparnis im Vergleich zu Alleinstehenden ist. Dabei wird die Steuer einfach auf die beiden Jahreseinkommen berechnet und addiert. Laura müsste als Alleinstehende 3.173,44 Euro zahlen und Tim 7.688,84 Euro. Zusammen liegt die Steuerlast also bei 10.862.28 Euro. Das heißt, das Paar spart durch die Heirat über 6.000 Euro im Jahr.
Finanzielle Vorteile durch Wahl der Steuerklassen
Durch die standesamtliche Hochzeit (nicht die kirchliche) werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV eingetragen. Diese Klasse sollte für beide Partner beibehalten werden, vorausgesetzt, die Einkommen liegen relativ nah beieinander (weniger als 20 % Differenz). Allerdings können Sie dann kaum von einer Steuerersparnis profitieren.
Elterngeld optimieren
Sind die Eheleute Eltern, können Sie Elterngeld beziehen. Durch einen Trick können Sie das Elterngeld erhöhen, sofern Sie verheiratet sind. Der Hintergrund: Die finanzielle Hilfe berechnet sich auf Grundlage der letzten Nettoeinkommens. Bei einem Wechsel der Steuerklassen erhöhen Sie Ihr Nettoeinkommen und damit auch das beziehbare Elterngeld. Es lohnt sich also doppelt, wenn Sie die Steuerklasse bewusst auswählen. Übrigens: Nicht jeder hat Anspruch auf das Geld. Einige relevante Voraussetzungen sind:
- Ein fester Wohnsitz in Deutschland
- Das Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt
- Selbstständige Betreuung und Erziehung des Kindes
- Eine Erwerbstätigkeit mit weniger als 30 Arbeitsstunden in der Woche
Schenkungen statt Erbe
Paare können sich das Prinzip der Schenkungen zunutze machen, um Erbschaftssteuern zu sparen. So funktioniert es: Der ältere Partner schenkt dem jüngeren seine Immobilien oder andere Vermögenswerte, damit diese nicht vererbt und teuer versteuert werden müssen. Schenkungen können Ihnen viel Geld sparen, wobei hier ebenfalls Steuern anfallen. Allerdings profitieren Sie von einem Freibetrag, der alle zehn Jahre wieder zurückgesetzt wird. Der Schenkende sollte sich die Entscheidung aber äußerst gut überlegen, denn beim Scheitern der Ehe gilt die Schenkung natürlich trotzdem.
Tipp: Bei vielen Vermögenswerten genügt eine einfache Dokumentation zum Nachweis, bei Immobilien benötigen Sie hingegen eine notarielle Beglaubigung für die Schenkung.
Freibeträge auf Kapitalerträge
Jeder Steuerzahler kann im Jahr einen Freibetrag von 801 Euro auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne beanspruchen. Bei Ehepaaren kann es einen gemeinschaftlich genutzten Betrag von insgesamt 1.602 Euro geben. Das heißt, dass ein Ehepartner, der keine Kapitalerträge erhält, seinen Freibetrag mit dem Partner teilen kann, was in einigen Ehen zu einem finanziellen Vorteil führt.
Zusätzliche mögliche Ersparnisse neben den Steuervorteilen
Eine Heirat ist nicht nur im Bezug auf die Steuern des Paares lukrativ. Weitere Möglichkeiten für Ersparnisse sind:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Einkommensschwache Ehepartner oder Partner ohne jedes Einkommen können sich kostenlos über die Krankenversicherung des arbeitenden Ehepartners mitversichern. Das gilt ebenfalls für die Kinder.
- Haftpflichtversicherung: Ein Ehepartner kann nach der Heirat mit in den Versicherungsvertrag des anderen aufgenommen werden. Dabei müssen Sie gegebenenfalls die Versicherungssumme angepassen.
- Hausratversicherung: Hierbei gilt dasselbe wie für die Haftpflichtversicherung. Verfügen beide Partner über eine eigene Hausratversicherung, lohnt es sich, die später abgeschlossene zu kündigen.
- Rechtsschutzversicherung: Auch diese Versicherungspolice kann von den Eheleuten geteilt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Rechtsstreit zwischen den beiden Partnern nicht davon abgedeckt ist.
- Rente: Witwer und Witwen haben zum Beispiel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Im Bereich der Rente finden sich noch einige weitere Sparmöglichkeiten.
- Unterhalt: Auch nach einer Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html
http://www.erbrecht-einfach.de/schenkung/schenkung-statt-erbe.html