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Die individuelle Steuerklasse hat einen entscheidenden Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen. Aber welche Steuerklassen gibt es überhaupt und wann ist ein Steuerklassenwechsel wirklich sinnvoll? Es folgt ein umfassender Überblick mit den wichtigsten Informationen in Form einer konkreten Anleitung zum Ablauf des Wechsels.
Schritt 1: Sich mit den verschiedenen Steuerklassen vertraut machen
Zu Beginn aller Überlegungen steht der Vergleich der unterschiedlichen Steuerklassen: Auf diesem Weg können Sie die Vorteile und Nachteile eines möglichen Wechsels abwägen, um die für Sie optimale Entscheidung zu treffen. Singles können die Steuerklasse nicht selbst auswählen, aber Paare haben Auswahlmöglichkeiten: Auf diesem Weg lässt sich der Nettoverdienst steigern, was einen finanziellen Vorteil mit sich bringt. Durch die Kombination zwischen Klasse 3 und 5 können aber auch Nachzahlungen fällig werden, sodass die Steurklasse 4 mit mehr Planungssicherheit einhergeht. Der entscheidende Faktor für die Klassifizierung ist der aktuelle Familienstand. In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen:
- Die Steuerklasse 1 gilt sowohl für Alleinstehende als auch für getrennt lebende Ehepaare und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Unter gewissen Voraussetzungen gehören verwitwete Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2018 ebenfalls zum Personenkreis der Steuerklasse 1.
- Die Steuerklasse 2 wurde für alleinerziehende Elternteile eingerichtet. Zu den Grundvoraussetzungen zählt, dass mindesten ein minderjähriges Kind im Haushalt wohnen muss.
- Die Steuerklasse 3 steht ausschließlich verheirateten Paaren zur Beantragung frei. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerklasse 3 nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 verfügbar ist.
- Im Falle einer Heirat werden beide Ehepartner automatisch in die Steuerklasse 4 eingegliedert. Die einzige Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt innerhalb von Deutschland.
- Die Steuerklasse 5 vervollständigt die mögliche Kombination mit Steuerklasse 3 für verheiratete Paare.
- In Form der Steuerklasse 6 werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten versteuert. Dazu zählen beispielsweise Mini-Jobs, die parallel zu einem Hauptberuf ausgeübt werden. In der Steuerklasse 6 gibt es keinen Freibetrag, sodass die Abzüge besonders hoch sind.
Schritt 2: Die eigenen Möglichkeiten für einen Wechsel überprüfen
Ein Steuerklassenwechsel kann mit erheblichen finanziellen Vorteilen einhergehen. Ledige Arbeitnehmer haben allerdings keinerlei Wahlrecht und werden vom zuständigen Finanzamt automatisch zugeordnet. Die Möglichkeit des Wechsels ist demzufolge verheirateten Paaren vorbehalten: So können sich Ehepaare entscheiden, ob sie in der Steuerklasse 4 verbleiben möchten oder die Kombination zwischen Steuerklasse 3 und 5 nutzen wollen.
Schritt 3: Eine individuelle Kalkulation durchführen
Dementsprechend ist die Steuerlast in der Klasse 4 zum Beispiel deutlich höher als in der Klasse 3. In der Steuerklasse 5 ist der Freibetrag verschwindend gering, was mit hohen Abgaben einhergeht. Diese gesetzlichen Bestimmungen können sich Ehepaare zunutze machen, indem der Ehepartner mit dem höheren Einkommen der Klasse 3 zugeordnet wird. Durch die Kombination zwischen Klasse 3 und 5 lässt sich die gesamte Steuerlast somit effektiv senken. Wenn die Verdienstunterschiede allerdings gering sind, ist ein Verbleib von beiden Ehepartnern in der Steuerklasse 4 die bessere Wahl. Im Optimalfall führen Sie eine individuelle Kalkulation durch, um die Steuerabgaben als Paar zu vergleichen. Als Faustregel gilt dabei folgender Leitsatz: Wenn ein Ehepartner 60 % oder mehr des gesamten Einkommens verdient, empfiehlt sich die Kombination zwischen Steuerklasse 3 und 5.
Schritt 4: Den Antrag korrekt ausfüllen und die geltenden Fristen beachten
Für den Wechsel der Steuerklasse ist ein rechtskonformer Antrag erforderlich: Zu diesem Zweck benötigen Sie ein spezielles Formular, mit dem Sie Ihre individuellen Angaben kommunizieren können. Die entsprechenden Unterlagen sowie konkrete Hinweise zum Ausfüllen erhalten Sie im zuständigen Finanzamt. Alternativ lässt sich der Antrag bequem im Internet herunterladen und ausdrucken. Neben dem ausgefüllten Formular werden für den Wechsel der Steuerklasse beide Lohnsteuerkarten der Ehepartner sowie Identitätsnachweise benötigt (Personalausweis oder Reisepass). Für die erstmalige Beantragung als Ehepaar wird zudem ein Nachweis für die Eheschließung gefordert: Akzeptiert werden beglaubigte Heiratsurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem neuen Familienstammbuch. Um den Wechsel für das laufende Kalenderjahr geltend zu machen, muss der Antrag bis zum 30. November beim Amt wieder eingereicht werden. Grundsätzlich ist der Steuerklassen-Wechsel nur einmal im Jahr möglich. Die folgenden Ausnahmefälle ermöglichen allerdings einen weiteren Wechsel innerhalb eines Jahres:
- ein Ehepartner verdient kein Geld mehr (zum Beispiel aufgrund eines Jobverlusts)
- ein Ehepartner tritt nach Arbeitslosigkeit wieder in das Berufsleben ein
- es kommt zu einer dauerhaften Trennung
- einer der beiden Ehepartner ist verstorben
Wenn Sie den Antrag persönlich im Finanzamt abgeben, lässt sich die Bearbeitungszeit minimieren. Mit einer entsprechenden Vollmacht des Ehepartners kann der Steuerklassen-Wechsel auch alleine beantragt werden. Häufig wird der Wechsel direkt vor Ort bescheinigt, sodass sich der gesamte Vorgang abkürzen lässt.
Tipp: Wenn Sie arbeitslos sind oder in absehbarer Zeit Ihren Job verlieren, kann ein Wechsel der Steuerklasse mit einem höheren Arbeitslosengeld einhergehen. Die Agentur für Arbeit ist zu einer entsprechenden Beratung verpflichtet und unterstützt Sie bei der individuellen Kalkulation.
Ergänzende Bemerkungen
Wer alle notwendigen Unterlagen parat hat und den Ablauf der zugehörigen Fristen einhält, kann den Steuerklassenwechsel problemlos durchführen. Es gilt aber darauf hinzuweisen, dass sich das Vorgehen der Finanzämter von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Informieren Sie sich deshalb unbedingt im Rahmen einer persönlichen Beratung oder telefonisch über die spezifischen Anforderungen des für Sie zuständigen Amts. Darüber hinaus ist in einigen Sondersituationen ein persönliches Vorsprechen nötig: Ein solcher Termin wird von den Finanzämtern zum Beispiel im Falle einer Scheidung festgelegt. Grundsätzlich sollte der Steuerklassenwechsel nicht voreilig beantragt werden, weil die Steuerklasse die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld beeinflusst.
Quellen:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-steuerklassen-gibt-es-und-was-bedeuten-sie.html
https://steuerklassen.biz/#Steuerklassenwahl-bei-Ehegatten
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/620/wie_kann_ich_meine_steuerklasse_wechseln
https://www.merkur.de/leben/steuerklassenwechsel-ist-nur-einmal-im-jahr-moeglich-zr-9494916.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html