In diesem Artikel
Bevor wir uns allerdings den Steuerklassen widmen, müssen wir zunächst erst einmal feststellen, welche Abzüge vom Bruttolohn gemacht werden, damit unter dem Strich das Nettogehalt herauskommt. Dazu gehen vom monatlichen Bruttoverdienst eines jeden Arbeitnehmers automatisch folgende Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ab:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wie hoch diese Abzüge letztendlich ausfallen, ist von der Höhe des Bruttogehalts abhängig. Im Falle der Sozialversicherungsbeiträge machen die Abzüge einen bestimmten festen Prozentsatz des Bruttogehalts aus. Die Höhe der Lohnsteuer ist dagegen nicht nur von der Höhe des Gehalts, sondern auch der Lohnsteuerklasse abhängig. Sie bestimmt zudem die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.
Wie hoch sind die Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge?
Die Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge sind unabhängig von den Steuerklassen. Sie machen jeweils einen festen Prozentsatz des Bruttogehalts aus. Dies sind im Einzelnen:
Krankenversicherung
Die Kosten für eine private Krankenversicherung (PKV) sind abhängig von Anbieter und gewähltem Leistungsumfang und lassen sich deshalb nicht pauschal beziffern. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist jedoch einheitlich ein Beitrag von 14,6 % des Bruttogehalts zu zahlen. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, sodass jeder 7,3 % des Gehalts zahlen muss. Jede Krankenversicherung darf darüber hinaus einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der nur von dem Versicherten selbst zu zahlen ist. Beträgt dieser Zusatzbeitrag beispielsweise 1 %, muss der Arbeitnehmer insgesamt 8,3 % von seinem Bruttogehalt als Versicherungsbeitrag zahlen.
Beispiel: Bei einem Monatsbruttogehalt von 2.000 Euro liegt der Krankenkassenbeitrag (inkl. 1 % Zusatzbeitrag) bei 8,3 %, was 166 Euro entspricht.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 18,6 % des Bruttogehalts, von denen jeweils 50 % (also 9,3 %) der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber übernimmt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 Euro muss jeden Monat 9,3 %, also 186 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Pflegeversicherung
Auch den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, der bundesweit bei 2,55 % liegt, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Anteilen (jeweils 1,275 %). Kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre müssen allerdings einen um 0,25 % höheren Beitrag leisten.
Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro sind von dem Arbeitnehmer 25,50 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung zu zahlen – vorausgesetzt er ist jünger als 23 Jahre oder hat Kinder.
Achtung: In Sachsen ist der Anteil für die gesetzliche Pflegeversicherung für Arbeitnehmer höher als für Arbeitgeber!
Arbeitslosenversicherung
Außer Minijobber mit einem maximalen Einkommen von 450 Euro pro Monat, Soldaten oder Beamten, müssen alle Arbeitnehmer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz liegt hier bei 3 %, der wiederum zur Hälfte (jeweils 1,5 %) vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen ist.
Beispiel: Für ein monatliches Bruttogehalt von 2.000 Euro sind von dem Arbeitnehmer 30 Euro Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Wie hoch sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag in den einzelnen Steuerklassen?
Anders als bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist die Lohnsteuer nicht nur von der Höhe des Gehalts, sondern auch von der Lohnsteuerklasse abhängig. Die einzelnen Steuerklassen bilden verschiedene familiäre Situationen ab:
- Lohnsteuerklasse 1 (I): Alleinstehende (monatlicher steuerfreier Arbeitslohn: bis 1.029 Euro)
- Lohnsteuerklasse 2 (II): Alleinerziehende (monatlicher steuerfreier Arbeitslohn: bis 1.225 Euro)
- Lohnsteuerklasse 3 (III): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, in denen der Partner nicht arbeitet oder Steuerklasse 5 gewählt hat (monatlicher steuerfreier Arbeitslohn: bis 1.952 Euro)
- Lohnsteuerklasse 4 (IV): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner Steuerklasse 4 gewählt hat (monatlicher steuerfreier Arbeitslohn: bis 1.029 Euro)
- Lohnsteuerklasse 5 (V): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, in denen der Partner Steuerklasse 3 gewählt hat (monatlicher steuerfreier Arbeitslohn: bis 107 Euro)
- Lohnsteuerklasse 6 (VI): Ledige und verheiratete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die mehr als zwei Jobs haben, für die sie jeweils eine eigene Lohnsteuerkarte vorlegen müssen (monatlicher steuerfreier Arbeitslohn: 0 Euro)
Außerdem gilt in Deutschland der Grundsatz: Je höher das Gehalt, desto mehr Lohnsteuer ist zu zahlen. Nach diesem Prinzip variiert der Lohnsteuersatz derzeit zwischen 14 % und 45 % des Jahreseinkommens.
Je höher die Lohnsteuer oder Einkommensteuer ist, desto höher sind auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
- Solidaritätszuschlag (kurz: Soli): Seit 1991 müssen Arbeitnehmer einen Anteil von 5,5 % ihrer Lohnsteuer als Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zahlen. Vom Soli befreit sind Arbeitnehmer, die weniger als 81 Euro Lohnsteuer pro Monat zahlen.
- Kirchensteuer: Kirchenmitglieder zahlen 9 % ihrer Lohnsteuer an Kirchensteuer. Ausnahme: In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Kirchensteuer-Prozentsatz bei 8 % der Lohnsteuer.
Ein Beispiel: Geringes vs. mittleres vs. höheres Einkommen
Die folgenden Tabellen für das Steuerjahr 2018 zeigen am Beispiel eines fiktiven 30-jährigen evangelischen Arbeitnehmers aus Nordrhein-Westfalen mit Kind und niedrigem Einkommen (1.600 Euro brutto/Monat), mittlerem (3.000 Euro) bzw. höherem Einkommen (8.000 Euro brutto/Monat) die Höhe der einzelnen Abzüge:
Monatsbruttolohn: 1.600 Euro
Steuerklassen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Lohnsteuer | 98,75 € | 61,25 € | 0,00 € | 98,75 € | 280,50 € | 316,83 € |
Soli-Zuschlag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15,42 € | 17,42 € |
Kirchensteuer | 2,75 € | 0,38 € | 0,00 € | 5,59 € | 25,24 € | 28,51 € |
SV-Beiträge (steuerklassen-unabhängig) | ||||||
Krankenversicherung (inkl. 1% Zusatzbeitrag)
132,80 € |
||||||
Rentenversicherung
148,80 € |
||||||
Pflegeversicherung
20,40 € |
||||||
Arbeitslosenversicherung
24,00 € |
||||||
NETTOLOHN | 1.172,50 € | 1.212,37 € | 1.274,00 € | 1.169,66 € | 952,84 € | 911,24 € |
Monatsbruttolohn: 3.000 Euro
Steuerklassen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Lohnsteuer | 425,50 € | 377,33 € | 182,50 € | 425,50 € | 745,50 € | 781,75 € |
Soli-Zuschlag | 18,31 € | 15,81 € | 0,00 € | 20,82 € | 41,00 € | 42,99 € |
Kirchensteuer | 29,97 € | 25,88 € | 9,97 € | 34,07 € | 67,09 € | 70,35 € |
SV-Beiträge (steuerklassen-unabhängig) | ||||||
Krankenversicherung (inkl. 1% Zusatzbeitrag)
249,00 € |
||||||
Rentenversicherung
279,00 € |
||||||
Pflegeversicherung
38,25 € |
||||||
Arbeitslosenversicherung
45,00 € |
||||||
NETTOLOHN | 1.914,97 € | 1.969,73 € | 2.196,28 € | 1.908,36 € | 1.535,16 € | 1.493,66 € |
Monatsbruttolohn: 8.000 Euro
Steuerklassen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Lohnsteuer | 2.250,00 € | 2.183,25 € | 1.589,16 € | 2.250,00 € | 2.691,58 € | 2.727,83 € |
Soli-Zuschlag | 116,60 € | 112,92 € | 81,27 € | 120,17 € | 148,03 € | 150,03 € |
Kirchensteuer | 190,80 € | 184,79 € | 132,98 € | 196,65 € | 242,24 € | 245,50 € |
SV-Beiträge (steuerklassen-unabhängig) | ||||||
Krankenversicherung (inkl. 1% Zusatzbeitrag)
367,28 € |
||||||
Rentenversicherung
604,50 € |
||||||
Pflegeversicherung
56,42 € |
||||||
Arbeitslosenversicherung
97,50 € |
||||||
NETTOLOHN | 4.316,90 € | 4.393,34 € | 5.070,89 € | 4.307,48 € | 3.792,45 € | 3.750,94 € |
Achtung: Die Beiträge zur Sozialversicherung sind unabhängig von der Lohnsteuerklasse von allen Arbeitnehmern in derselben Höhe zu entrichten.
Die Berechnung können Sie ganz leicht auch selbst in einem der vielen Online-Rechner, so etwa hier oder hier, vornehmen. Haben Sie Kinder, vergessen Sie dabei den Kinderfreibetrag nicht!
Verwendete Quellen:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/das-wird-arbeitnehmern-vom-lohn-abgezogen.html
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-steuerklassen-gibt-es-und-was-bedeuten-sie.html
https://www.oeffentlichen-dienst.de/steuerklassen.html