In diesem Artikel
Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, die je nach Höhe der hinterzogenen Steuern mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Diese Strafen sind wie folgt gestaffelt:
- Bis zu 50.000 Euro: Nachzahlung der Steuer, Geldstrafe plus 6 % Hinterziehungszinsen.
- Ab 50.000 Euro: Zusätzlich eine Freiheitsstrafe, die durch Zahlung einer Zusatzleistung abwendbar ist.
- Bei mehr als 100.000 Euro: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (mit Bewährung), in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
- Auf die Hinterziehung im Millionenbereich steht generell eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Wenn Sie selbst Steuern hinterzogen haben oder dies versucht haben, können Sie bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro mit einer strafbefreienden Selbstanzeige eine Strafe umgehen. Bei einem höheren Hinterziehungsvolumen können Sie eine Strafverfolgung nur verhindern, wenn Sie neben der Selbstanzeige einen entsprechenden Zuschlag zahlen. Voraussetzung für die Selbstanzeige ist, dass die Finanzbehörden die Hinterziehung noch nicht entdeckt haben.
Da die Hinterziehung von Steuern der Allgemeinheit schadet, sollte die Verfolgung von Steuerstraftaten im Interesse aller Bürger liegen. Dazu gehört auch, Steuerhinterziehungen anzuzeigen, von denen Sie Kenntnis haben. Viele scheuen jedoch vor einer Anzeige zurück, aus Angst, selbst in das Visier der Steuerermittler (oder der Öffentlichkeit) zu geraten. Oder sie fürchten sich vor der „Rache“ des Steuerstraftäters. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit, dem zuständigen Finanzamt eine Steuerhinterziehung anonym zu melden.
Steuerhinterziehung anonym melden
Bei einem bestehenden Verdacht auf Steuerhinterziehung kann grundsätzlich jeder Bürger anonym eine Anzeige bei dem Finanzamt erstatten. Hierzu reicht es jedoch nicht aus, einfach einen bestimmten Namen mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung in Verbindung zu bringen. Vielmehr sind auch bei der anonymen Meldung bestimmte Angaben erforderlich.
Grundsätzlich gilt: Je konkreter die Anhaltspunkte sind, die Sie geben können, umso eher und schneller beginnt die Steuerfahndung zu ermitteln. Hierzu gehören folgende Informationen:
- Namen und Adressen der beteiligten Personen
- Art und Weise der Hinterziehung (zum Beispiel Schwarzarbeit, falsche Rechnungen)
- Zeitraum der Hinterziehung
- beweiskräftige Unterlagen oder Nennung von Zeugen
- evtl. Steuererklärung, auf die sich der Vorwurf der Hinterziehung bezieht
Hinweis: Die Finanzämter müssen jedem Hinweis auf Steuerhinterziehung nachgehen, wenn dieser glaubwürdig erscheint. Dazu wird zunächst die beschuldigte Person allgemein überprüft, zum Beispiel anhand ihrer bisherigen Steuererklärungen. Allerdings messen die Finanzbehörden den namentlichen Meldungen eine größere Bedeutung zu als anonymen Melden, denn bei namentlichen Meldungen können die Ermittler Rückfragen stellen und die Strafverfolgung somit beschleunigen und verbessern.
Anleitung: So geht’s
Gehen Sie hierzu einfach auf die Internetseiten des jeweiligen Landesamts für Steuern bzw. der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes. Dort finden Sie nicht nur wichtige Informationen zur Anzeige der Steuerhinterziehung, sondern in vielen Fällen auch ein vorbereitetes Formular, das Sie nutzen können, um eine Steuerstrafsache anonym zu melden. Je nach Behörde kann das Formular direkt online oder zuerst ausgedruckt und dann ausgefüllt werden.
Wenn Sie in einem Bundesland leben, dessen Finanzverwaltung kein Onlineformular zur Anzeige von Steuerstraftaten anbietet, können Sie die entsprechenden Informationen (siehe oben) auch in anderer Form melden. Die Anzeige von Steuerstrafsachen ist immer auch formlos möglich.
Achten Sie darauf, so viele und konkrete Informationen wie möglich vorzulegen! Wichtig ist zudem, dass Sie den Sachverhalt immer dem zuständigen Finanzamt melden. Im Zweifelsfall können Sie dies einfach über die Online-Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern finden.
Achtung Falschmeldung!
Wer eine Steuerstraftat anonym zur Anzeige bringt, ohne dass Rückschlüsse auf die Identität seiner Person gezogen werden können, kann für eine Falschmeldung nicht belangt werden. Aber auch wenn Steuerstrafsachen keine Kavaliersdelikte sind, ist mit falschen Verdächtigungen nicht zu spaßen. Es ist unbedingt davor zu warnen, Falschmeldungen abzugeben, um zum Beispiel jemandem „eins auszuwischen“. Dies ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kostet den Staat (und damit jeden Steuerzahler) sehr viel Geld für unnötige Ermittlungen der Steuerfahndung.
Darüber hinaus sollte Ihnen klar sein: Wenn Sie eine Person wissentlich falsch einer Steuerstrafsache verdächtigen oder eine solche Steuerstraftat vortäuschen und dem Finanzamt hierzu bewusst falsche Informationen melden, begehen Sie selbst eine Straftat!
Quellen:
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20742/steuerhinterziehung
https://www.juraforum.de/lexikon/steuerhinterziehung
https://www.gevestor.de/details/anonyme-meldung-der-steuerhinterziehung-was-bedeutet-das-648636.html
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/haeufige-fragen-zur-anzeige-einer-steuerhinterziehung
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-rund-um-das-thema-steuerhinterziehung-und-steuergestaltung
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Steuerfahndung/Formular_Anzeige_Steuerhinterziehung_ausfuellbar.pdf
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/selbstanzeige-das-wichtigste-in-kuerze