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Die Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) ist eine eindeutige und jeweils nur einmal vergebene 11-stellige Ziffernfolge, die seit 2008 jedem Deutschen zugeteilt wird. Sie soll die Arbeit der Finanzbehörden erleichtern und die bis dahin für die Einkommensteuer übliche „Steuernummer“ ablösen. Schon Babys erhalten deshalb kurz nach ihrer Geburt eine solche Identifikationsnummer. Anders als die frühere Steuernummer bleibt die Steuer-ID ein Leben lang gültig und wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.
Für die Verwaltung der Steueridentifikationsnummern ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Dazu gehört auch die Verwaltung der personenbezogenen Daten, die zusammen mit der ID gespeichert werden:
- vollständiger Name
- Geburtstag
- Geburtsort
- aktuelle Anschrift
Selbst wenn es beispielsweise durch Heirat zu einer Namensänderung kommt oder sich die aktuelle Anschrift ändert, bleibt die Steuer-ID gleich.
Wofür benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer?
Sie benötigen die Steueridentifikationsnummer für verschiedene Finanzvorgänge, unter anderem für:
- den ersten Antrag einer Lohnsteuerbescheinigung
- Anträge auf Steuerklassenwechsel
- Freistellungsaufträge bei der Bank (seit 2011)
- Antrag auf Kindergeld (seit 2016)
- Anträge für Riester-Rente oder -Zulagen
Darüber hinaus dürfen auch andere Behörden oder Organisationen Ihre Steuer-ID erfragen. Hiervon machen zum Beispiel Krankenversicherungen oder die Bundesagentur für Arbeit Gebrauch. Diese Stellen haben jedoch nur Zugriff auf die Steuer-ID selbst, nicht auf die damit verknüpften personenbezogenen Daten.
Wo finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer?
Sie haben Ihre persönliche Steuer-ID im Jahr 2008 per Post erhalten. Ende 2011 haben zudem alle Finanzämter Informationsschreiben mit der jeweiligen Nummer verschickt. Sollten Sie diese Schreiben verloren haben, finden Sie die Identifikationsnummer entweder auf Ihrer letzten Lohnsteuerkarte oder auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Dort wird sie auch als TIN (Taxpayer Identification Number) bezeichnet.
Steueridentifikationsnummer verloren – was nun?
Wenn Sie weder über eine Lohnsteuerkarte noch über einen Steuerbescheid verfügen oder die Steuer-ID Ihres Kindes verlegt haben ist guter Rat nicht teuer. Sie können beides problemlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen. Hierzu finden Sie auf der Internetseite des BZSt ein Onlineformular, das Sie einfach ausfüllen können, indem Sie folgende Pflichtangaben machen:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle Meldeadresse (Hauptwohnsitz)
Optional können Sie auch noch Geschlecht und Titel, beispielsweise akademische, angeben.
Aus Datenschutzgründen ist die Zusendung der Steuer-ID per E-Mail nicht möglich. Sie erfolgt also immer per Post und nur an die aktuelle Meldeadresse des Antragstellers. Dies kann bis zu vier Wochen dauern. Für die erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer entstehen Ihnen keine Kosten.
Alternativ können Sie das BZSt per E-Mail (info@identifikationsmerkmal.de) oder postalisch (Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn) kontaktieren. Wenn Sie auf diesem Wege die erneute Mitteilung Ihrer Steuer-ID anfordern möchten, müssen Sie in der Nachricht ebenfalls die oben genannten Pflichtangaben mitschicken.
Quellen:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuerid_node.html
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/1DB53B8B9DDCB6D79720-29725/ESt_1_V_2017.pdf
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuer-identifikationsnummer-verloren-so-bekommen-sie-ihre-steuer-id-wieder
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-eine-steuer-id-und-wo-bekomme-ich-die-her.html