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Mit dem Ende der DDR begann im wiedervereinigten Deutschland langsam, aber sicher der Aufarbeitungsprozess um die Staatssicherheit und ihre Machenschaften. So haben seit 1992 mittlerweile über 3 Millionen Menschen ihr Recht in Anspruch genommen, ihre Stasi-Akte anzufordern.
Wer kann Akteneinsicht beantragen?
Grundsätzlich unterscheidet die Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) bei der Akteneinsicht zwischen 3 verschiedenen Antragsgruppen:
- Privatpersonen
- Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
- Forschung und Medien
Obwohl dieser Beitrag speziell Ersteren Ratgeber sein will, soll an dieser Stelle dennoch kurz auf die beiden anderen eingegangen werden. Um als Medienvertreter oder Forscher Einsicht in Stasi-Akten zu bekommen, muss man sich erkennbar mit der deutschen Geschichte und deren historischer Aufarbeitung beschäftigen und darüber hinaus nachweisen, die Forschungsergebnisse anschließend zu veröffentlichen. Alles Weitere dazu, inklusive des Antragsformulars, finden Sie hier. Der Antrag für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen wiederum, erlaubt es, Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen oder ein offizielles Amt bekleiden, auf Ihre Vergangenheit überprüfen zu lassen. Veranlassen kann dies beispielsweise der Arbeitgeber über dieses Formular.
Für Privatpersonen
Der Gesetzgeber räumt jedem das Recht ein, die Unterlagen anzufordern und einzusehen, die vom Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt wurden. Prinzipiell kann dies auf zwei Wegen erfolgen:
- Auf dem Papierweg, über das hier zu findende Formular
- Online
Für einen erfolgreichen Online-Antrag benötigen Sie:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
- Ein Kartenlesegerät
- Die AusweisApp2 (Download hier)
Sind diese Voraussetzungen gegeben, verfahren Sie bitte wie folgt:
- Schließen Sie Ihr Kartenlesegerät an.
- Starten Sie die App.
- Öffnen Sie das Formular.
- Klicken Sie auf das Logo des neuen Personalausweises rechts oben.
- Folgen Sie den Anweisungen:
- Legen Sie den Personalausweis in das Lesegerät,
- geben Sie Ihre 6-stellige PIN ein und bestätigen Sie diese,
- entnehmen Sie den Ausweis aus dem Lesegerät.
- Damit ist die Authentisierung abgeschlossen und Ihre Angaben sind bereits im Formular eingetragen.
- Füllen Sie die weiteren Felder aus.
- Sind alle erforderlichen Felder ausgefüllt, klicken sie auf den „absenden“-Button.
- Drucken Sie den Antrag aus und/oder speichern Sie ihn für Ihre persönlichen Unterlagen.
Was muss ich beim Ausfüllen des Antragsformulars beachten?
Wenn Sie nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, können Sie alternativ das ausgedruckte und unterschriebene Formular auf dem Postweg an eine der zuständigen Stellen senden oder dort persönlich vorstellig werden. Wichtig ist dabei in jedem Fall eine beglaubigte Identitätsprüfung, die auf auch dem Formular vermerkt wird. Diese können Sie entweder in Ihrem zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro oder bei Antragstellung vor Ort direkt von der BStU vornehmen lassen. Beim Online-Antrag entfällt diese.
Das Formular an sich ist selbsterklärend und enthält im Anhang auch zwei Seiten mit Erläuterungen. Essentiell ist die unter 3. geforderte Angabe von Wohnanschriften, Arbeitsplätzen oder sonstigen Tätigkeiten, um das Auffinden von Unterlagen zur eigenen Person zu erleichtern.
Wo kann ich meine Stasi-Akte einsehen? Mit wem?
Geben Sie überdies auch an, in welcher Amtsstelle Sie die Akten einsehen wollen. Aus gesundheitlichen, terminlichen oder logistischen Gründen können auf Anfrage auch Kopien versandt werden. Bitte beachten Sie dabei außerdem, dass zur Akteneinsicht grundsätzlich nur der Antragsteller zugelassen ist. Weitere Personen, etwa medizinische Betreuer, dürfen nur nach vorheriger Absprache ebenfalls Einsicht nehmen.
Was oder wen kann ich einsehen?
- Nur Informationen, die den Antragsteller betreffen
- Andere erwähnte Betroffene (sofern nicht Stasimitarbeiter) werden anonymisiert
- Namen und Decknamen von MfS-Mitarbeiten bzw. inoffiziellen Mitarbeitern (IMs) werden nicht geschwärzt
- Antrag auf Klarnamen von IMs muss nach Akteneinsicht gesondert gestellt werden
Kann ich Akten anderer Personen einsehen?
Unter den Punkten 2.2 bzw. 4 im Formular ist es seit 2011 zudem möglich, zusätzlich zu den Unterlagen zur eigenen Person, auch Einblick in die vorher nicht zugänglichen Akten vermisster oder verstorbener Personen zu erhalten. Eine Praxis, die sich seitdem gerade bei jüngeren Generationen großer Beliebtheit erfreut, um die eigene Familiengeschichte aufzuarbeiten. Diese Ausnahmeregelung betrifft im Regelfall nahe Angehörige, dazu gehören Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister. Fehlen diese, dürfen auch Verwandte bis zum dritten Grad, beispielsweise Onkel oder Tante, Anträge stellen, wenn sie berechtigtes Interesse glaubhaft machen können und/oder DDR-Vergangenheit aufarbeiten möchten.
Grundsätzlich sind in allen diesen Fällen folgende Nachweise zwingend, um Einblick in die Stasi-Akte zu bekommen:
- Vermisstenanzeige bzw. Totenschein
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses
- Nachweis der Abwesenheit naher Angehörige (für Verwandte dritten Grades)
Berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn es um
- Fragen der Rehabilitierung,
- den Schutz des Persönlichkeitsrechts, z.B. der Klärung einer Zusammenarbeit mit der Stasi,
- die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person geht.
Die Klärung familiärer oder monetärer Streitigkeiten widerspricht also explizit dem vom Gesetzgeber geforderten Aufarbeitungszweck und wird nicht als Begründung akzeptiert.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Ca. ein halbes Jahr bis zur ersten Auskunft (Feststellung, ob Akten/Karteikarten vorhanden)
- Wartezeit für vollständige Bearbeitung momentan bis 2,5 Jahre
- Vorrangig bearbeitet (Dauer: 6-9 Monate) werden
- Rehabilitierungs- oder Wiedergutmachungsverfahren
- Entkräftung von Vorwürfen der Stasi-Mit- oder Zusammenarbeit
Welche Kosten entstehen mir?
- Akteneinsicht für Betroffene, nahe Angehörige oder Dritte ist prinzipiell kostenfrei
- Grundgebühr von 5,11€, wenn Kopien gewünscht, A4 Kopie 3 Cent
- Ehemalige Stasi-Mitarbeiter bzw. -Begünstigte: 76,69€ plus 10 Cent pro Kopie
Tipp: Sollte die Bearbeitung eines ersten Antrages ergebnislos verlaufen sein, so macht es dennoch Sinn nach einigen Jahren einen Wiederholungsantrag zu stellen, da immer noch nicht alle Akten erschlossen und zugänglich sind. Dieser kann formlos schriftlich unter Bezugnahme auf den Erstantrag erfolgen.
Quellen:
https://www.bstu.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.deutschlandfunkkultur.de/stasi-akten-einsicht-die-neugier-der-naechsten-verwandten.976.de.html?dram:article_id=302174
https://www.ndr.de/kultur/geschichte/stasi_in_niedersachsen/FAQ-Der-Weg-zur-eigenen-Stasi-Akte,stasi428.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ddr-immer-mehr-junge-deutsche-wollen-stasi-akten-von-verwandten-einsehen-a-820691.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/kinder-beantragen-stasi-akten-ihrer-eltern/7622902.html