In diesem Artikel
Sozialbetrug melden ist komplett anonym möglich. Sie stehen in der Pflicht, auch bei einem Verdacht, diesen dem zuständigen Jobcenter mitzuteilen. Tatsächlich kann Ihnen sogar Beihilfe zum Betrug vorgeworfen werden, wenn Sie davon wissen, selbigen aber nicht melden. Deshalb ist es auch in Ihrem Eigeninteresse, wenn dieser sachgerecht angezeigt wird. Sie sollten sich dennoch bewusst sein, dass die betroffene Person empfindliche Strafen erwarten, mindestens aber die Rückzahlungen der Sozialleistungen sowie mitunter das Streichen aller künftigen Transfers. Den Verdacht auf seine Richtigkeit zu überprüfen, obliegt letztlich aber dem Leistungsträger.
Wo einen (Verdacht auf) Sozialbetrug anzeigen?
Der Begriff selbst ist klar definiert. Werden Leistungen unterschlagen oder erschlichen, handelt es sich bereits um einen Betrug, welcher gemeldet gehört. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene eine Arbeit aufnimmt, aber weiterhin als arbeitslos gemeldet ist. Die Sozialleistungen würden dann weiter bezogen werden, obwohl darauf kein Anspruch mehr besteht.
Unabhängig davon, ob Sie sich sicher sind oder nur einen ernsthaften Verdacht hegen, ist für die weitere Bearbeitung das Jobcenter als Leistungsträger verantwortlich. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Zuständigkeiten je nach Art des Sozialbetrugs unterscheiden können. Beachten Sie dazu diese Aufstellung:
- Hartz-4-Betrug (oder ALG-I-Betrug) beim Jobcenter melden
- bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit erfolgt die Meldung für gewöhnlich an den Zoll
- bei bestimmten Transferleistungen könnte eine Meldung auch an das Sozialamt erfolgen
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Betrug und Sozialbetrugsfällen. Das heißt, dass das Erschleichen von beispielsweise Bafög ebenso ein Betrug ist wie das Erschleichen von Hartz IV. Sofern die Transferleistungen bereits bezogen wurden, handelt es sich um einen vollendeten Betrug. Läuft der Antrag noch und wurde kein Geld gezahlt, um einen versuchten Betrug. Betroffene stehen außerdem in der Pflicht Veränderungen ihrer Lebenssituation oder des Vermögens selbständig zu melden – dem muss also keine vorherige Anfrage durch die Behörde vorausgehen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass keine der Behörden in einem Vakuum agiert. Unabhängig davon, wo Sie den Sozialbetrug genau anzeigen, werden sich die Behörden untereinander verständigen. Im Zweifelsfall ist der Weg hin zum Jobcenter also immer noch die richtige Option. Normalerweise werden anonyme Melder nicht an andere Behörden verwiesen, selbst wenn das Jobcenter mitunter noch den Zoll konsultiert oder Rücksprache mit dem Sozialamt hält. Möchten Sie solch einen Betrug melden, müssen Sie sich über die einzelnen Zuständigkeiten und Prozesse also keine Gedanken machen.
Sozialbetrugsfälle melden
Sie können bei der zuständigen Behörde ein Formular einfordern, normalerweise ist das aber nicht notwendig. Ausreichend ist ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Situation möglichst detailliert schildern. In diesem Anschreiben oder Formular sollten alle wichtigen Angaben zu dem Sozialbetrug enthalten sein, die die Behörde zur weiteren Überprüfung benötigt. So halten Sie zuerst einmal den Namen und idealerweise die Anschrift des Verdächtigten fest.
Danach können Sie die Situation ausführlich schildern und Ihren Verdacht begründen. Haben Sie noch Beweise, also beispielsweise Dokumente, Fotos oder Audiomitschnitte, können Sie diese separat übermitteln oder gegebenenfalls beilegen. Die zuständige Behörde klärt Sie darüber auf, welche Beweise Sie in welcher Form an wen übermitteln sollen. Sie können das auch völlig anonym machen. Normalerweise möchte die Mehrheit, wenn Betrugsfälle gemeldet werden, anonym bleiben.
Für diesen Fall könnten Sie das Anschreiben mit allen wichtigen Dokumenten auch postalisch versenden und keinen Absender auf den Brief schreiben. Auf dem Anschreiben selbst sollten sich dann natürlich ebenso keine persönlichen Daten befinden. Alternativ können Sie eine E-Mail-Adresse verwenden, die Sie sonst nicht nutzen und die keine persönlichen Informationen enthält, um den Betrug zu melden. Etwaige Formulare, Dokumente und Anschreiben versenden Sie dann einfach an die Mail-Adresse des für die Region zuständigen Jobcenters. Diese erfahren Sie in aller Regel auf der Webseite oder direkt vor Ort.
Was passiert nach der Anzeige?
Haben Sie den Sozialbetrug gemeldet, kontaktiert man Sie normalerweise nicht mehr und Sie erhalten auch keine Informationen über den weiteren Verlauf. Insbesondere natürlich, wenn Sie den Betrug anonymisiert übermittelt haben.
Betroffene begehen, wenn sich der Verdacht bewahrheitet, einen Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) und müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren rechnen. Sofern Sie keinen systematischen Sozialbetrug im großen Stil anzeigen, bleibt es in aller Regel aber bei einer Geldstrafe sowie der Rückzahlung der fälschlicherweise ausgezahlten Mittel. Ein Eintrag ins Vorstrafenregister wird ab Geldstrafen von 91 Tagessätzen realisiert.
Tipp: Anders als im Steuerrecht, gibt es beim Sozialbetrug keine strafbefreiende Selbstanzeige. Möchten Sie Ihren eigenen Sozialbetrugsfall anzeigen, kann sich das dennoch strafmindernd auswirken. In jedem Fall sollten Sie vorher aber einen Anwalt konsultieren, noch bevor Sie den Betrug dem Jobcenter mitteilen. Wo Sie solch eine Selbstanzeige stellen, ist indes irrelevant.
Quellen:
https://www.hartz4.org/sozialbetrug-anzeigen/
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-strafrecht/sozialhilfebetrug-alg-ii-bafoeg-rechtsanwalt/