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Eine Schwarzarbeitertätigkeit liegt vor, wenn jemand Dienst- oder Werkleistungen durchführt und die erbrachten Leistungen nicht oder nur unzureichend versteuert. Darunter fallen Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, Gewerbeanmeldungen oder Verstöße gegen Mitteilungspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern und Behörden.
- Schwarzarbeit ist illegal und Teil der Schattenwirtschaft.
- Schwarzarbeiter verursachen für den Fiskus einen jährlichen Milliardenschaden.
- Schwarzarbeiter vereinbaren die Arbeit üblicherweise mündlich – das Entgelt zahlt der Auftraggeber in bar.
Wo ist die Erstattung einer Anzeige möglich?
Im Strafrecht gibt es das Offizial- und das Legalitätsprinzip. Das Offizialprinzip besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat obliegt. Das Legalitätsprinzip besagt, dass die Staatsanwaltschaft die Pflicht hat, Gesetzesverstöße auch ohne Anzeige zu verfolgen. Anzeigeerstatter müssen nur dafür sorgen, dass die Staatsanwaltschaft von der betreffenden Schwarzarbeitertätigkeit erfährt. Mögliche Anlaufstellen sind:
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Jobcenter
- Zoll
- Krankenkasse
Diese Stellen tauschen Informationen und etwaige Verdachtsmomente aus. Der Zoll kümmert sich primär um illegale Beschäftigungen. Die Schwarzarbeit fällt grundsätzlich in seine Zuständigkeit. Deshalb existiert beim Zoll die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Diese geht Verdachtsmomenten nach und leitet Ermittlungen ein. Hinweise empfängt der Zoll beim „Hauptzollamt“. Anzeigen können aber auch bei Gerichten und der Polizei erfolgen. Dazu reichen eine formlose E-Mail, ein Vorsprechen an der Pforte oder ein Brief aus. Eine illegale Beschäftigung ist eine Straftat, der auf jeden Fall nachgegangen wird. Der Anzeigeerstatter bleibt auf Wunsch anonym. Sozialleistungsbetrug und Steuerhinterziehung sind Amtsdelikte. Dies bedeutet, dass sie auch ohne Strafantrag des Anzeigeerstatters bzw. des Betroffenen verfolgt werden. Deshalb gehen die Ämter und Behörden auch anonymen Hinweisen nach. Wer anonym bleiben möchte, schreibt am besten einen anonymen Brief oder eine anonyme E-Mail. Die E-Mails der entsprechenden Stellen sind im Internet verfügbar.
Tipp: Anonyme Anzeigen sind bei vielen Stellen möglich!
Finanzämter und Sozialversicherungen
Eine weitere Möglichkeit für Anzeigeerstatter ist eine Meldung beim Finanzamt. Die dortigen Sachbearbeiter sind ebenfalls an Informationen über Schwarzarbeiter interessiert. Auch hier ist ein anonymer Brief oder eine anonyme E-Mail das Mittel der Wahl. Wer einen konkreten Verdacht auf einen Sozialleistungsbetrug hat, sollte dies dem zuständigen Jobcenter bzw. dem Sozialamt melden. Die Behörden werden einem Verdacht auf einen Leistungsbetrug nachgehen. Die Sozialversicherungen sind ebenfalls an Informationen über Nichtzahler interessiert. Deshalb ist es auch möglich, Angaben über eine illegale Beschäftigung an die Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen zu übermitteln. Diese führen dann beispielsweise Betriebsprüfungen durch.
Niemals leichtfertig Anzeigen erstatten
Wenn ein Verdacht auf eine illegale Tätigkeit vorliegt, ist eine Anzeigeerstattung möglich. Eine Beschäftigung, die illegal erfolgt, schadet der gesamten Gemeinschaft und benachteiligt andere Bürger. Oftmals sind es Unternehmer, die Schwarzarbeitertätigkeiten melden. Denn die Schwarzarbeiter nehmen den Unternehmern entsprechende Aufträge weg und erzeugen auf diese Weise Mindereinnahmen. Wer Schwarzarbeitertätigkeiten melden möchte, sollte sich über die Konsequenzen bewusst werden. Wenn Anzeigen erst einmal erstattet sind, können diese nicht mehr zurückgezogen werden. Die Staatsanwaltschaft muss den Anzeigen nachgehen und entsprechende Verfahren in die Wege leiten.
Fazit
Wer Schwarzarbeitertätigkeiten melden möchte, kann dies anonym machen. Wenn die Behörden erst einmal Kenntnis von einem Vergehen oder Verbrechen haben, gibt es kein Zurück mehr. Mögliche Stellen zur Aufgabe einer Anzeige sind die Staatsanwaltschaft, Polizei, der Zoll sowie die entsprechenden Krankenkassen und Sozialversicherungsträger.
Quellen:
https://www.handwerksblatt.de/betrieb-finanzen/16-unternehmensfuehrung/5004098-schwar zarbeit-verdaechtige-der-soka-bau-meld en.html
https://finanzen.naanoo.de/faq/schwarzarbeit-melden-wo-und-wie
https://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/6512/schwa rzarbeit-anonym-online-meld en.html