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Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist ein gängiges Mittel, um in den Genuss möglichst hoher Schadenfreiheitsrabatte zu gelangen. Unter Familienmitgliedern und sich nahestehenden Personen ist das in der Regel kein Problem. Die Frage ist, wie viel Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann und ob der Transfer in jeder Situation sinnvoll ist.
Schadenfreiheitsrabatt übertragen
Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto besser der Schadenfreiheitsrabatt und umso geringer auch die Versicherungsprämien – so viel ist klar. Aus gutem Grund versichern viele Fahranfänger ihr Fahrzeug erst einmal über die Eltern, um in den Genuss von deren Schadenfreiheitsrabatt zu gelangen. So werden sie nicht in die niedrigste Klasse eingestuft und können ein paar Jahre Fahrpraxis zu günstigen Konditionen sammeln. Oftmals geben Eltern oder Großeltern den eigenen Schadenfreiheitsrabatt auch auf, weil sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten gründen nicht mehr fahren können oder möchten. Bei Fahranfängern kann der Weg einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts aber auch mit Nachteilen verbunden sein, denn hier können Schadenfreiheitsklassen verloren gehen. Im Folgenden klären wir darüber auf, wann eine Übertragung sinnvoll ist und was es dabei zu beachten gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Übertragung unter einander nahestehenden Personen meist ohne Probleme möglich.
- Übertragung zieht endgültigen Verlust des Rabatts nach sich.
- Transfer lohnt sich erst mit einigen Jahren Fahrpraxis.
- Schadenfreiheitsrabatt kann auch bei Versicherungswechsel übertragen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes an nahestehende Personen ist bei den meisten Versicherern ohne Probleme möglich. Dazu gehört beispielsweise die Übertragung an die eigenen Kinder, an den Ehepartner oder die Eltern. Bei einigen Versicherern funktioniert auch die Übertragung an nicht-leibliche Kinder, Enkel und Lebensgefährten. Diesen Punkt sollte man also vorher mit der Versicherung abklären und ihn natürlich auch bei der Auswahl der Police im Hinterkopf haben, sofern man sich diese Option von Anfang an offen halten möchte.
Nach Kündigung des Vertrages, bleibt ein Zeitraum von 12 Monaten, bis der damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt verfallen ist. Während dieses Zeitfensters sollte man ihn also an einen nahestehenden Menschen übertragen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist. Rabattübertragungen sind nur für zwei Arten der Kfz-Versicherung möglich:
- Kfz-Haftpflicht- und
- Vollkaskoversicherung.
Bei der Teilkaskoversicherung ist keine Übertragung möglich.
Wann ist eine Übertragung möglich?
Ob und unter welchen Umständen eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes überhaupt möglich ist, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. Viele Versicherer setzen voraus, dass der Empfänger des Schadenfreiheitsrabattes vor dessen Übertragung regelmäßig mit dem Auto gefahren ist. Andere Anbieter wiederum ermöglichen den Transfer nur dann, wenn der Empfänger über eine bestimmte Zeit hinweg als Hauptfahrer gemeldet war. Ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts bereits in Planung, sollte man den Versicherer bezüglich der Handhabung solcher Fälle im Vorfeld befragen. In jedem Fall benötigt man für die Rabattübertragung bestimmte Dokumente bzw. Informationen:
- Verzichtserklärung des Rabattgebers
- Fahrzeug- und Vertragsdaten von Geber und Nehmer
- Verhältnis zwischen Geber und Nehmer (z. B. familiäre Zusammengehörigkeit)
- Kopie des Führerscheins vom Rabattempfänger
Ist eine Übertragung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Wer den Schadenfreiheitsrabatt abgibt, verliert diesen unwiderruflich. Dieser Schritt sollte man also erst dann unternehmen, wenn man wirklich darauf verzichten kann. Ein typisches Beispiel für eine Situation, in der dieses Vorgehen sinnvoll wäre, ist die, bei welcher der Nachwuchs den Zweitwagen fährt. Die Eltern als Fahrzeughalter haben in diesem Fall zwei Autos versichert und verlieren deswegen auch nur eine der beiden Schadenfreiheitsklassen inklusive des zugehörigen Rabatts. Der Versicherungsvertrag für das andere Fahrzeug bleibt durch diesen Vorgang unangetastet.
Welcher Rabatt wird angerechnet?
Die Höhe des gewährten Schadenfreiheitsrabatts muss jedoch nicht 1:1 mit dem des abgegebenen Rabatts identisch sein, denn hier gibt es Beschränkungen. Der Empfänger kann nur maximal so viele Schadenfreiheitsklassen übernehmen, wie er in der Zeit seit des Führerscheinerwerbs selber hätte erreichen können. Hat ein noch junger Fahrer beispielsweise erst seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis, kann er folglich auch nur Schadenfreiheitsrabatte für diese zwei Jahre bekommen.
Tipp: Insofern lohnt es sich auch nicht, einem Fahranfänger Rabatte zu übertragen, da die überschüssigen Schadenfreiheitsklassen bei der Übertragung einfach verfallen würden. Besser ist es, wenn der Empfänger des Rabatts bereits seit einigen Jahren im Besitz eines Führerscheins ist.
Übertragung auch bei Versicherungswechsel?
Die Anerkennung von Schadenfreiheitsrabatten funktioniert in den meisten Fällen auch versicherungsübergreifend. Wer also seinen Anbieter wechselt, kann beim neuen Anbieter die Schadenfreiheitsrabatte des alten Vertrages ebenfalls geltend machen. Im Rahmen eines Versicherungsvergleichs sollte man daher auch die Option prüfen, ob durch den Wechsel Versicherungsprämien eingespart werden können. Hierzu ist in den meisten Fällen ein Blick in die Details der Konditionen nötig. Ein Blick, der sich schon in vielen Fällen gelohnt hat. Außerdem sollte man beim Vergleich beachten, dass nur die Schadenfreiheitsklasse verglichen wird, die man mit dem neuen Vertrag zu übertragen beabsichtigt. Im Zweifelsfall sollten sich Versicherungsnehmer den Transfer vom Anbieter noch einmal schriftlich bestätigen lassen.
Nachdem der Tarif ausgewählt wurde, kann ein Antrag zur Rabattübertragung bei der Versicherung angefordert werden. Manche Unternehmen stellen diesen Antrag auch online zum Download oder als Formular zur Verfügung. Der neue Versicherer fragt die Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer ab, um diese auf den neuen Vertrag zu übertragen.
Achtung: Kunden sollten dabei stets bedenken, dass die Schadenfreiheitsklasse und nicht der Schadenfreiheitsrabatt transferiert wird. Letzterer hängt zwar von der Schadenfreiheitsklasse ab, basiert aber auf den Bedingungen und Konditionen der aktuellen Versicherung. Außerdem können auf diesem Wege auch Sonderrabatte, die nur beim Vorversicherer Gültigkeit besaßen, verloren gehen.
Quellen:
https://www.autozeitung.de/kfz-versicherung-sf-klasse-uebertragen-101451.html
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/schadenfreiheitsklasse-uebertragen
https://www.check24.de/kfz-versicherung/sf-klasse-uebertragen/