In diesem Artikel
Um wie viel Prozent ein Versicherungsbeitrag durch die Einstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse sinkt, legt der jeweilige Versicherer separat fest. Ein Vergleich günstiger Autoversicherungen sollte deshalb ausschließlich über die Schadenfreiheitsklasse erfolgen. Jeder Schadenfreiheitsklasse ist eine bestimmte Ermäßigung in Prozent zugeordnet. Versicherungsnehmer steigen üblicherweise mit der höchsten SF-Klasse ein. Die SF-Klasse verringert sich mit der Anzahl der Jahre, in denen der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. In welche SF-Klasse ein Versicherungsnehmer eingestuft ist, kann er seinem aktuellen Versicherungsvertrag entnehmen. Alternativ ist sie auch in der letzten Beitragsrechnung einzusehen. Die SF-Klasse steigt jedes Jahr an. Dies bedeutet, dass auch der Versicherungsbeitrag mit jedem Jahr geringer ausfällt. Schadenfreiheitsklassen gibt es in jeder Haftpflicht-Versicherung. Sie existieren sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung.
Voraussetzungen für die Einstufung in eine andere SF-Klasse
Beim Ermitteln der SF-Klasse legt die Versicherung verschiedene Faktoren zugrunde:
- Der Versicherungsnehmer muss sein Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr für mindestens sechs Monate versichert haben.
- Er darf noch keinen Unfall verursacht bzw. seine Haftpflicht oder Vollkasko dafür in Anspruch genommen haben.
- Der Versicherungsbeginn muss vor dem 01.07. des laufenden Jahres liegen.
Die maximale Schadenfreiheitsklasse ist die Klasse SF 35. Danach ist eine Aufstufung nicht mehr möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer nach einem Unfall eine Rückstufung erfährt. Bei einer Rückstufung fällt er – je nach Schadenshöhe – um einige SF-Klassen ab. Versicherungsnehmer, die die Kosten des Unfalls selbst tragen, vermeiden eine Rückstufung.
Schadenfreiheitsklassen im Überblick
Alle deutschen Autoversicherungen unterscheiden sich im Beitragssatz. Manche nutzen Tabellen, die bis zur SF-Klasse 35 geht. Andere lassen die SF-Klassen-Tabelle bereits bei 27 enden. Wir stellen Ihnen in den folgenden Tabellen drei große deutsche Autoversicherungen gegenüber.
Allianz
SF-Klasse | Schadensfreie Jahre | Beitragssatz Haftpflicht |
ab SF 35 | mehr als 35 Jahre | 20% |
SF 34 | 34 Jahre | 22% |
SF 33 | 33 Jahre | 22% |
SF 32 | 32 Jahre | 23% |
SF 31 | 31 Jahre | 23% |
SF 30 | 30 Jahre | 24% |
SF 29 | 29 Jahre | 24% |
SF 28 | 28 Jahre | 25% |
SF 27 | 27 Jahre | 25% |
SF 26 | 26 Jahre | 26% |
SF 25 | 25 Jahre | 26% |
SF 24 | 24 Jahre | 27% |
SF 23 | 23 Jahre | 27% |
SF 22 | 22 Jahre | 28% |
SF 21 | 21 Jahre | 28% |
SF 20 | 20 Jahre | 29% |
SF 19 | 19 Jahre | 29% |
SF 18 | 18 Jahre | 30% |
SF 17 | 17 Jahre | 30% |
SF 16 | 16 Jahre | 31% |
SF 15 | 15 Jahre | 31% |
SF 14 | 14 Jahre | 32% |
SF 13 | 13 Jahre | 33% |
SF 12 | 12 Jahre | 34% |
SF 11 | 11 Jahre | 36% |
SF 10 | 10 Jahre | 37% |
SF 9 | 9 Jahre | 38% |
SF 8 | 8 Jahre | 39% |
SF 7 | 7 Jahre | 41% |
SF 6 | 6 Jahre | 42% |
SF 5 | 5 Jahre | 44% |
SF 4 | 4 Jahre | 46% |
SF 3 | 3 Jahre | 48% |
SF 2 | 2 Jahre | 52% |
SF 1 | 1 Jahr | 58% |
SF 1/2 | Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre | 68% |
0 | Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre | 100% |
S | nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden, wird nicht von allen Versicherern verwandt | 78% |
M | nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden | 120% |
Quelle: Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Kfz-Versicherung (AKB)
(PKRB 4014/01)
Huk
SF-Klasse | Schadensfreie Jahre | Beitragssatz Haftpflicht |
ab SF 35 | mehr als 35 Jahre | 20% |
SF 34 | 34 Jahre | 21% |
SF 33 | 33 Jahre | 22% |
SF 32 | 32 Jahre | 23% |
SF 31 | 31 Jahre | 24% |
SF 30 | 30 Jahre | 24% |
SF 29 | 29 Jahre | 24% |
SF 28 | 28 Jahre | 25% |
SF 27 | 27 Jahre | 25% |
SF 26 | 26 Jahre | 26% |
SF 25 | 25 Jahre | 26% |
SF 24 | 24 Jahre | 27% |
SF 23 | 23 Jahre | 27% |
SF 22 | 22 Jahre | 28% |
SF 21 | 21 Jahre | 28% |
SF 20 | 20 Jahre | 29% |
SF 19 | 19 Jahre | 30% |
SF 18 | 18 Jahre | 31% |
SF 17 | 17 Jahre | 31% |
SF 16 | 16 Jahre | 32% |
SF 15 | 15 Jahre | 33% |
SF 14 | 14 Jahre | 34% |
SF 13 | 13 Jahre | 35% |
SF 12 | 12 Jahre | 37% |
SF 11 | 11 Jahre | 38% |
SF 10 | 10 Jahre | 39% |
SF 9 | 9 Jahre | 41% |
SF 8 | 8 Jahre | 43% |
SF 7 | 7 Jahre | 45% |
SF 6 | 6 Jahre | 47% |
SF 5 | 5 Jahre | 50% |
SF 4 | 4 Jahre | 53% |
SF 3 | 3 Jahre | 56% |
SF 2 | 2 Jahre | 60% |
SF 1 | 1 Jahr | 65% |
SF 1/2 | Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre | 80% |
0 | Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre | 100% |
S | nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden, wird nicht von allen Versicherern verwandt | 95% |
M | nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden | 134% |
Quelle: Huk-Coburg
Axa
SF-Klasse | Schadensfreie Jahre | Beitragssatz Haftpflicht |
ab SF 35 | mehr als 35 Jahre | 25% |
SF 34 | 34 Jahre | 26% |
SF 33 | 33 Jahre | 26% |
SF 32 | 32 Jahre | 27% |
SF 31 | 31 Jahre | 27% |
SF 30 | 30 Jahre | 28% |
SF 29 | 29 Jahre | 28% |
SF 28 | 28 Jahre | 29% |
SF 27 | 27 Jahre | 29% |
SF 26 | 26 Jahre | 30% |
SF 25 | 25 Jahre | 30% |
SF 24 | 24 Jahre | 31% |
SF 23 | 23 Jahre | 31% |
SF 22 | 22 Jahre | 32% |
SF 21 | 21 Jahre | 32% |
SF 20 | 20 Jahre | 33% |
SF 19 | 19 Jahre | 33% |
SF 18 | 18 Jahre | 34% |
SF 17 | 17 Jahre | 34% |
SF 16 | 16 Jahre | 35% |
SF 15 | 15 Jahre | 35% |
SF 14 | 14 Jahre | 36% |
SF 13 | 13 Jahre | 38% |
SF 12 | 12 Jahre | 38% |
SF 11 | 11 Jahre | 40% |
SF 10 | 10 Jahre | 40% |
SF 9 | 9 Jahre | 42% |
SF 8 | 8 Jahre | 42% |
SF 7 | 7 Jahre | 44% |
SF 6 | 6 Jahre | 44% |
SF 5 | 5 Jahre | 46% |
SF 4 | 4 Jahre | 48% |
SF 3 | 3 Jahre | 50% |
SF 2 | 2 Jahre | 55% |
SF 1 | 1 Jahr | 60% |
SF 1/2 | Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre | 70% |
0 | Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre | 100% |
S | nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden, wird nicht von allen Versicherern verwandt | 90% |
M | nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden | 140% |
Quelle: Axa
Ermitteln der SF-Klasse
Bei der Einstufung in eine SF-Klasse beachten Versicherer verschiedene Faktoren. Dazu zählen unter anderem:
- Handelt es sich um einen Fahranfänger?
- Liegt ein Partnertarif vor?
- Handelt es sich um einen Erst- oder Zweitwagen?
- Lag eine Vertragsunterbrechung vor?
- Soll eine SF-Klasse übertragen werden?
Die obigen Kriterien sind für die Einstufung in eine SF-Klasse von Bedeutung. In der Praxis übertragen Versicherungsnehmer besonders gerne die SF-Klasse von Verwandten. Eine Übertragung ist möglich, wenn es sich um ein Familienmitglied oder eine Person in der häuslichen Gemeinschaft handelt. Die abgebende Person verliert beim Übertragen der SF-Klasse sämtliche Rabatte. Der Empfänger darf indes nur so viele SF-Jahre übernehmen wie er seinen Führerschein besitzt. Außerdem muss der Empfänger in der Vergangenheit öfters schon mit dem Kfz des SF-Gebers gefahren sein.
Unfallfrei fahren lohnt sich
Beim Ermitteln der SF-Klasse legen Haftpflicht und Vollkasko Wert auf die unfallfrei gefahrenen Jahre. Ansonsten nimmt die Haftpflicht eine Rückstufung in eine andere SF-Klasse vor. Je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist, desto niedriger ist sein Beitragssatz. Diese Regelungen gelten allerdings nur für die Haftpflicht und die Vollkasko. Für die Teilkaskoversicherung gilt die Regelung nicht. Die Teilkaskoversicherung gewährt die Beitragsreduzierung nicht, weil es sich im Schadensfall nicht um „selbstverschuldete“ Unfälle handelt. Die Teilkasko greift nämlich nur bei Elementarschäden ein, d.h. bei äußeren Einwirkungen wie Unwettern.
Versicherung wechseln und Schadenfreiheitsklasse mitnehmen
Beim Wechsel einer Versicherung dürfen Versicherungsnehmer die SF-Klasse ihrer alten Versicherung mitnehmen. Sie haben durch ihren Versicherungsvertrag bzw. die alte Beitragsrechnung ihre tatsächliche SF-Klasse nachzuweisen. Der neue Versicherer übernimmt die aktuelle SF-Klasse anstandslos. Dies lohnt sich durchaus: Teilweise bezahlen Versicherungsnehmer nach vielen Jahren nur noch 20 Prozent ihres ursprünglichen Versicherungsbeitrages. Bei einem Tarifwechsel ändert sich hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse nichts. Allerdings kann es sein, dass der neue Versicherer andere Prozente an die SF-Klasse koppelt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in einer bestimmten SF-Klasse bleibt, aber einen anderen Beitragssatz zu zahlen hat.
Tipp: Der Wechsel zu einem anderen Versicherer spart bares Geld!
Der Rabattschutz
Die SF-Klasse sinkt nach einem Unfall in eine niedrigere Stufe ab. Viele Versicherer bieten ihren Versicherungsnehmern gegen einen Aufpreis einen Rabattschutz an. Dieser verhindert bei einem selbst verschuldeten Unfall einen Wechsel in eine ungünstige SF-Klasse. Allerdings ist dann bei den meisten Versicherern ein leicht erhöhter Grundbeitrag zu zahlen. Der Vorteil eines Rabattschutzes liegt darin, dass der Versicherungsnehmer – je nach Vertrag – in seiner SF-Klasse bleibt oder sogar planmäßig in eine höhere SF-Klasse aufsteigt. Der Versicherungsnehmer zahlt schon nach fünf Jahren weniger als die Hälfte des Anfangsbeitrags.
Die Einstufung für Zweitwagen und Fahranfänger
Viele Versicherungen bieten für den Zweitwagen ihrer Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Das Wichtigste im Überblick:
- Der Zweitwagen erhält bei Vertragsschluss auf jeden Fall eine bessere SF-Klasse als SF 1/2 oder SF 0.
- Manchmal ist es möglich, die SF-Klasse vom Erstwagen zu übernehmen.
- Bei Unfällen stuft die Versicherung unter Umständen die SF-Klasse beider Verträge hoch.
- Fahranfänger steigen immer in die SF-Klasse 0 ein.
- Nach drei Jahren Fahrpraxis ist eine erstmalige Einstufung in die SF-Klasse 1/2 möglich.
Fahranfänger, die gleich zu Beginn ihrer Versicherungszeit einen Unfall haben, müssen unter Umständen einen sehr hohen Beitragssatz zahlen. Fahranfänger haben sehr oft die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung über ihre Eltern abzuschließen. Dann melden sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern an. Nach ein paar unfallfreien Jahren steigen sie dann direkt mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse ein.
Tipp: Wenn Sie bereits einen Erstwagen haben, lassen Sie das nächste Kfz als Zweitwagen zu!
Schadenfreiheitsklasse für Partner
Partner, die eine Haftpflicht abschließen möchten, können durch einen Partner-Tarif richtig Geld sparen. Eine Rückstufung einer der beiden Partner erfolgt jedoch nicht. Ganz im Gegenteil: Die Fahrzeuge der beiden Partner werden in die gleiche SF-Klasse eingestuft. Voraussetzung für eine solche Einstufung ist, dass die Partner verheiratet sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem müssen beide Partner in der gleichen Versicherung versichert sein. Das Erst-Kfz der Partner muss mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft sein. Manche Versicherer stellen zusätzliche Bedingungen. Beispielsweise, dass beide Nutzer über 25 Jahre alt sein müssen oder dass das Fahrzeug nicht von anderen Personen gelenkt werden darf. Für die Einstufung sind die folgenden Kriterien ausschlaggebend:
- Der bisherige Zeitraum der Fahrerlaubnis.
- Die bisherige SF-Klasse der beiden Fahrzeuge.
Tipp: Partner-Verträge sparen Geld!
SF-Klassen vom Motorrad auf das Auto übertragen
Versicherungsnehmer, die von zwei auf vier Räder wechseln, haben die Möglichkeit, ihre SF-Klasse mitzunehmen. Die SF-Klasse vom Motorrad wechselt mit. Dies bedeutet aber nicht, dass der Versicherungsnehmer die gleichen Prozent erhält. Auto- und Motorradversicherungen bieten verschiedene Rabattsysteme, weshalb eine Übertragbarkeit nicht eins zu eins möglich ist. Der Versicherungsnehmer wird aber bei der Haftpflicht in eine ähnliche SF-Klasse eingestuft. Zudem zählen Trikes und Quads zu den Motorrädern. Die dort erreichten SF-Klassen sind auch übertragbar.
Quelle:
https://www.drklein.de/schadenfreiheitsklasse.html