Schadenfreiheitsklasse: alles über SF-Klassen in der Haftpflicht + Tabelle

Die Schadenfreiheitsklasse ist an die Anzahl der Jahre gekoppelt, die ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Dies bildet die Grundlage für die Berechnung des Beitragssatzes in der Haftpflichtversicherung. Die Schadenfreiheitsklassen sind bei jedem Versicherer identisch. Wir klären Sie über die wichtigsten Fakten auf!

Schadenfreiheitsklassen

In diesem Artikel

Um wie viel Prozent ein Versicherungsbeitrag durch die Einstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse sinkt, legt der jeweilige Versicherer separat fest. Ein Vergleich günstiger Autoversicherungen sollte deshalb ausschließlich über die Schadenfreiheitsklasse erfolgen. Jeder Schadenfreiheitsklasse ist eine bestimmte Ermäßigung in Prozent zugeordnet. Versicherungsnehmer steigen üblicherweise mit der höchsten SF-Klasse ein. Die SF-Klasse verringert sich mit der Anzahl der Jahre, in denen der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. In welche SF-Klasse ein Versicherungsnehmer eingestuft ist, kann er seinem aktuellen Versicherungsvertrag entnehmen. Alternativ ist sie auch in der letzten Beitragsrechnung einzusehen. Die SF-Klasse steigt jedes Jahr an. Dies bedeutet, dass auch der Versicherungsbeitrag mit jedem Jahr geringer ausfällt. Schadenfreiheitsklassen gibt es in jeder Haftpflicht-Versicherung. Sie existieren sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung.

Video-Tipp

Voraussetzungen für die Einstufung in eine andere SF-Klasse

Beim Ermitteln der SF-Klasse legt die Versicherung verschiedene Faktoren zugrunde:

  • Der Versicherungsnehmer muss sein Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr für mindestens sechs Monate versichert haben.
  • Er darf noch keinen Unfall verursacht bzw. seine Haftpflicht oder Vollkasko dafür in Anspruch genommen haben.
  • Der Versicherungsbeginn muss vor dem 01.07. des laufenden Jahres liegen.

Die maximale Schadenfreiheitsklasse ist die Klasse SF 35. Danach ist eine Aufstufung nicht mehr möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer nach einem Unfall eine Rückstufung erfährt. Bei einer Rückstufung fällt er – je nach Schadenshöhe – um einige SF-Klassen ab. Versicherungsnehmer, die die Kosten des Unfalls selbst tragen, vermeiden eine Rückstufung.

Schadenfreiheitsklassen im Überblick

Alle deutschen Autoversicherungen unterscheiden sich im Beitragssatz. Manche nutzen Tabellen, die bis zur SF-Klasse 35 geht. Andere lassen die SF-Klassen-Tabelle bereits bei 27 enden. Wir stellen Ihnen in den folgenden Tabellen drei große deutsche Autoversicherungen gegenüber.

Allianz

SF-Klasse Schadensfreie Jahre Beitragssatz Haftpflicht
ab SF 35 mehr als 35 Jahre 20%
SF 34 34 Jahre 22%
SF 33 33 Jahre 22%
SF 32 32 Jahre 23%
SF 31 31 Jahre 23%
SF 30 30 Jahre 24%
SF 29 29 Jahre 24%
SF 28 28 Jahre 25%
SF 27 27 Jahre 25%
SF 26 26 Jahre 26%
SF 25 25 Jahre 26%
SF 24 24 Jahre 27%
SF 23 23 Jahre 27%
SF 22 22 Jahre 28%
SF 21 21 Jahre 28%
SF 20 20 Jahre 29%
SF 19 19 Jahre 29%
SF 18 18 Jahre 30%
SF 17 17 Jahre 30%
SF 16 16 Jahre 31%
SF 15 15 Jahre 31%
SF 14 14 Jahre 32%
SF 13 13 Jahre 33%
SF 12 12 Jahre 34%
SF 11 11 Jahre 36%
SF 10 10 Jahre 37%
SF 9 9 Jahre 38%
SF 8 8 Jahre 39%
SF 7 7 Jahre 41%
SF 6 6 Jahre 42%
SF 5 5 Jahre 44%
SF 4 4 Jahre 46%
SF 3 3 Jahre 48%
SF 2 2 Jahre 52%
SF 1 1 Jahr 58%
SF 1/2 Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre 68%
0 Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre 100%
S nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden, wird nicht von allen Versicherern verwandt 78%
M nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden 120%

Quelle: Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Kfz-Versicherung (AKB)
(PKRB 4014/01)

Huk

SF-Klasse Schadensfreie Jahre Beitragssatz Haftpflicht
ab SF 35 mehr als 35 Jahre 20%
SF 34 34 Jahre 21%
SF 33 33 Jahre 22%
SF 32 32 Jahre 23%
SF 31 31 Jahre 24%
SF 30 30 Jahre 24%
SF 29 29 Jahre 24%
SF 28 28 Jahre 25%
SF 27 27 Jahre 25%
SF 26 26 Jahre 26%
SF 25 25 Jahre 26%
SF 24 24 Jahre 27%
SF 23 23 Jahre 27%
SF 22 22 Jahre 28%
SF 21 21 Jahre 28%
SF 20 20 Jahre 29%
SF 19 19 Jahre 30%
SF 18 18 Jahre 31%
SF 17 17 Jahre 31%
SF 16 16 Jahre 32%
SF 15 15 Jahre 33%
SF 14 14 Jahre 34%
SF 13 13 Jahre 35%
SF 12 12 Jahre 37%
SF 11 11 Jahre 38%
SF 10 10 Jahre 39%
SF 9 9 Jahre 41%
SF 8 8 Jahre 43%
SF 7 7 Jahre 45%
SF 6 6 Jahre 47%
SF 5 5 Jahre 50%
SF 4 4 Jahre 53%
SF 3 3 Jahre 56%
SF 2 2 Jahre 60%
SF 1 1 Jahr 65%
SF 1/2 Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre 80%
0 Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre 100%
S nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden, wird nicht von allen Versicherern verwandt 95%
M nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden 134%

Quelle: Huk-Coburg

Axa

SF-Klasse Schadensfreie Jahre Beitragssatz Haftpflicht
ab SF 35 mehr als 35 Jahre 25%
SF 34 34 Jahre 26%
SF 33 33 Jahre 26%
SF 32 32 Jahre 27%
SF 31 31 Jahre 27%
SF 30 30 Jahre 28%
SF 29 29 Jahre 28%
SF 28 28 Jahre 29%
SF 27 27 Jahre 29%
SF 26 26 Jahre 30%
SF 25 25 Jahre 30%
SF 24 24 Jahre 31%
SF 23 23 Jahre 31%
SF 22 22 Jahre 32%
SF 21 21 Jahre 32%
SF 20 20 Jahre 33%
SF 19 19 Jahre 33%
SF 18 18 Jahre 34%
SF 17 17 Jahre 34%
SF 16 16 Jahre 35%
SF 15 15 Jahre 35%
SF 14 14 Jahre 36%
SF 13 13 Jahre 38%
SF 12 12 Jahre 38%
SF 11 11 Jahre 40%
SF 10 10 Jahre 40%
SF 9 9 Jahre 42%
SF 8 8 Jahre 42%
SF 7 7 Jahre 44%
SF 6 6 Jahre 44%
SF 5 5 Jahre 46%
SF 4 4 Jahre 48%
SF 3 3 Jahre 50%
SF 2 2 Jahre 55%
SF 1 1 Jahr 60%
SF 1/2 Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre 70%
0 Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre 100%
S nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden, wird nicht von allen Versicherern verwandt 90%
M nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden 140%

Quelle: Axa

Ermitteln der SF-Klasse

Bei der Einstufung in eine SF-Klasse beachten Versicherer verschiedene Faktoren. Dazu zählen unter anderem:

  • Handelt es sich um einen Fahranfänger?
  • Liegt ein Partnertarif vor?
  • Handelt es sich um einen Erst- oder Zweitwagen?
  • Lag eine Vertragsunterbrechung vor?
  • Soll eine SF-Klasse übertragen werden?

Die obigen Kriterien sind für die Einstufung in eine SF-Klasse von Bedeutung. In der Praxis übertragen Versicherungsnehmer besonders gerne die SF-Klasse von Verwandten. Eine Übertragung ist möglich, wenn es sich um ein Familienmitglied oder eine Person in der häuslichen Gemeinschaft handelt. Die abgebende Person verliert beim Übertragen der SF-Klasse sämtliche Rabatte. Der Empfänger darf indes nur so viele SF-Jahre übernehmen wie er seinen Führerschein besitzt. Außerdem muss der Empfänger in der Vergangenheit öfters schon mit dem Kfz des SF-Gebers gefahren sein.

Unfallfrei fahren lohnt sich

Beim Ermitteln der SF-Klasse legen Haftpflicht und Vollkasko Wert auf die unfallfrei gefahrenen Jahre. Ansonsten nimmt die Haftpflicht eine Rückstufung in eine andere SF-Klasse vor. Je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist, desto niedriger ist sein Beitragssatz. Diese Regelungen gelten allerdings nur für die Haftpflicht und die Vollkasko. Für die Teilkaskoversicherung gilt die Regelung nicht. Die Teilkaskoversicherung gewährt die Beitragsreduzierung nicht, weil es sich im Schadensfall nicht um „selbstverschuldete“ Unfälle handelt. Die Teilkasko greift nämlich nur bei Elementarschäden ein, d.h. bei äußeren Einwirkungen wie Unwettern.

mit dem Auto unterwegs

Versicherung wechseln und Schadenfreiheitsklasse mitnehmen

Beim Wechsel einer Versicherung dürfen Versicherungsnehmer die SF-Klasse ihrer alten Versicherung mitnehmen. Sie haben durch ihren Versicherungsvertrag bzw. die alte Beitragsrechnung ihre tatsächliche SF-Klasse nachzuweisen. Der neue Versicherer übernimmt die aktuelle SF-Klasse anstandslos. Dies lohnt sich durchaus: Teilweise bezahlen Versicherungsnehmer nach vielen Jahren nur noch 20 Prozent ihres ursprünglichen Versicherungsbeitrages. Bei einem Tarifwechsel ändert sich hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse nichts. Allerdings kann es sein, dass der neue Versicherer andere Prozente an die SF-Klasse koppelt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in einer bestimmten SF-Klasse bleibt, aber einen anderen Beitragssatz zu zahlen hat.

Tipp: Der Wechsel zu einem anderen Versicherer spart bares Geld!

Der Rabattschutz

Die SF-Klasse sinkt nach einem Unfall in eine niedrigere Stufe ab. Viele Versicherer bieten ihren Versicherungsnehmern gegen einen Aufpreis einen Rabattschutz an. Dieser verhindert bei einem selbst verschuldeten Unfall einen Wechsel in eine ungünstige SF-Klasse. Allerdings ist dann bei den meisten Versicherern ein leicht erhöhter Grundbeitrag zu zahlen. Der Vorteil eines Rabattschutzes liegt darin, dass der Versicherungsnehmer – je nach Vertrag – in seiner SF-Klasse bleibt oder sogar planmäßig in eine höhere SF-Klasse aufsteigt. Der Versicherungsnehmer zahlt schon nach fünf Jahren weniger als die Hälfte des Anfangsbeitrags.

Geld sparen mit SF-KLassen wechsel

Die Einstufung für Zweitwagen und Fahranfänger

Viele Versicherungen bieten für den Zweitwagen ihrer Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Zweitwagen erhält bei Vertragsschluss auf jeden Fall eine bessere SF-Klasse als SF 1/2 oder SF 0.
  • Manchmal ist es möglich, die SF-Klasse vom Erstwagen zu übernehmen.
  • Bei Unfällen stuft die Versicherung unter Umständen die SF-Klasse beider Verträge hoch.
  • Fahranfänger steigen immer in die SF-Klasse 0 ein.
  • Nach drei Jahren Fahrpraxis ist eine erstmalige Einstufung in die SF-Klasse 1/2 möglich.

Fahranfänger, die gleich zu Beginn ihrer Versicherungszeit einen Unfall haben, müssen unter Umständen einen sehr hohen Beitragssatz zahlen. Fahranfänger haben sehr oft die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung über ihre Eltern abzuschließen. Dann melden sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern an. Nach ein paar unfallfreien Jahren steigen sie dann direkt mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse ein.

Tipp: Wenn Sie bereits einen Erstwagen haben, lassen Sie das nächste Kfz als Zweitwagen zu!

Schadenfreiheitsklasse für Partner

Partner, die eine Haftpflicht abschließen möchten, können durch einen Partner-Tarif richtig Geld sparen. Eine Rückstufung einer der beiden Partner erfolgt jedoch nicht. Ganz im Gegenteil: Die Fahrzeuge der beiden Partner werden in die gleiche SF-Klasse eingestuft. Voraussetzung für eine solche Einstufung ist, dass die Partner verheiratet sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem müssen beide Partner in der gleichen Versicherung versichert sein. Das Erst-Kfz der Partner muss mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft sein. Manche Versicherer stellen zusätzliche Bedingungen. Beispielsweise, dass beide Nutzer über 25 Jahre alt sein müssen oder dass das Fahrzeug nicht von anderen Personen gelenkt werden darf. Für die Einstufung sind die folgenden Kriterien ausschlaggebend:

  • Der bisherige Zeitraum der Fahrerlaubnis.
  • Die bisherige SF-Klasse der beiden Fahrzeuge.

Tipp: Partner-Verträge sparen Geld!

SF-Klassen vom Motorrad auf das Auto übertragen

Versicherungsnehmer, die von zwei auf vier Räder wechseln, haben die Möglichkeit, ihre SF-Klasse mitzunehmen. Die SF-Klasse vom Motorrad wechselt mit. Dies bedeutet aber nicht, dass der Versicherungsnehmer die gleichen Prozent erhält. Auto- und Motorradversicherungen bieten verschiedene Rabattsysteme, weshalb eine Übertragbarkeit nicht eins zu eins möglich ist. Der Versicherungsnehmer wird aber bei der Haftpflicht in eine ähnliche SF-Klasse eingestuft. Zudem zählen Trikes und Quads zu den Motorrädern. Die dort erreichten SF-Klassen sind auch übertragbar.

Quelle:
https://www.drklein.de/schadenfreiheitsklasse.html

Über unsere Autorin
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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