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Wie schön wäre doch das Ausruhen am Sonntag, wenn da nicht die Nachbarn wären, die in der Mittagszeit den Rasen mähen, den Laubsauger betätigen oder nebenan Hämmern und Sägen, da sie gerade am Renovieren sind. Natürlich haben immer mehr Deutsche meist nur an den Wochenenden für solche Dinge Zeit, da sie in der Woche zu sehr unter Arbeitsstress stehen. Allerdings gibt es sonntags gesetzliche Zeiten einzuhalten und eine eindeutig geregelte Lärmbelästigung. Wer sich nicht an die Gesetze hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sich in ihrer Ruhe gestörte Mieter können eine Ruhestörung am Sonntag bei der Polizei melden.
Ganztägige Ruhezeiten
Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsgesetzes (32. BImSchV) in Deutschland gelten an Sonn- und Feiertagen ganztägige Ruhezeiten. Das heißt, Sie dürfen nur im Garten arbeiten oder Haushaltsgeräte verwenden, wenn die dabei entstehenden Geräusche nicht über die normale Zimmerlautstärke hinausgehen. Da zum Beispiel ein Rasenmäher deutlich lauter ist, ist das Mähen des Rasens am Sonntag verboten. Wenn Sie dennoch mit einem motorbetriebenen Rasenmäher im Garten arbeiten, riskieren Sie Sanktionen von Ihrem Vermieter. Natürlich können Sie dabei auch den Ärger der Nachbarn auf sich ziehen.
Viele Hobbygärtner, die sich einen akkubetriebenen Rasenmäher in Form eines Mähroboters zugelegt haben, meinen, dass sie ihn auch sonntags verwenden dürfen. Aber dem ist nicht so. Es kommt immer auf die Lautstärke an. Viele Nachbarn fühlen sich trotzdem von diesem Geräusch gestört, das je nach Roboter zwischen 65 und 70 Dezibel liegen kann. Deshalb ist auch hierbei die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Geräte, die nur in Zimmerlautstärke arbeiten, dürfen hingegen verwendet werden. Auch ist das Waschen mit der Waschmaschine und das Staubsaugen im Haushalt am Sonntag erlaubt, wenn der Geräuschpegel nicht über Zimmerlautstärke hinausgeht.
Tipp: Vorsicht geboten ist besonders bei lauten Heimwerkerarbeiten innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Hämmern oder Bohren zählen als Ruhestörung und sind deshalb sonntags nicht erlaubt.
Beispiele für Lautstärken in Dezibel
- Start eines Flugzeugs: 120 Dezibel
- Rockkonzert: 110 Dezibel
- Kreissäge: 95 Dezibel
- Rasenmäher, lauter Staubsauger oder Schreien: 75 Dezibel
- ein normales Gespräch: 55 bis 60 Dezibel
- Vogelgezwitscher und leise Musik: 40 Dezibel
- leise flüstern: 30 Dezibel
- Rascheln der Blätter an den Bäumen: 10 Dezibel
- Atmen: 10 Dezibel
Was ist Zimmerlautstärke?
Ein Geräuschpegel von etwa 30 Dezibel in der Nacht bis 40 Dezibel am Tag gilt als Richtwert für die Zimmerlautstärke. Dabei handelt es sich jedoch nicht um feste Grenzwerte. Ein Nachbar kann auch bei einem Geräuschpegel, der unterhalb liegt, eine Ruhestörung begehen, wenn ein Geräusch durch eine psychologische oder physiologische Wirkung von einem Menschen als störend empfunden wird.
Tipp: Musik, die lauter als ein Gespräch zweier Menschen ist, wird sonntags auch als Ruhestörung angesehen. Es heißt also, auch in diesem Bereich sind die gesetzlichen Zeiten einzuhalten, die an Sonn- und Feiertagen ganztägig sind.
An Sonn- und Feiertagen ist beispielsweise die Nutzung folgender Geräte verboten:
- elektrische Heckenscheren
- Rasenmäher
- Rasenkantenschneider
- mit Wasser betriebene Pumpen
- Schredder
- Rasentrimmer
- Laubbläser
- Schneefräsen
Unzulässiger Lärm
Das Ordnungswidrigkeitengesetz besagt im § 117 Abs. 1, dass ein Mensch ordnungswidrig handelt, wenn er nach den Umständen vermeidbaren oder in einem unzulässigen Ausmaß oder ohne berechtigtem Anlass Lärm erregt, der dafür geeignet ist, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit damit erheblich zu belästigen oder die Gesundheit anderer zu schädigen.
Was sagt das Mietrecht?
Das Mietrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Allerdings lässt sich direkt zur Ruhestörung im Gesetzestext nur wenig finden. Dort gibt es auch keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Sie können jedoch in der Hausordnung ihre Festlegung finden. Die Festlegungen in der Hausordnung sind für alle Mietparteien verbindlich. Das bedeutet: Sie akzeptieren mit der Hausordnung auch die jeweiligen Ruhezeiten, die dort für werktags und sonntags festgelegt sind. Die 32. BImSchV ist natürlich immer zu beachten.
Situation auf dem Land
- in Dorf- und Mischgebieten andere und individuelle Regelungen für Zeiten
- in Gewerbegebieten ebenso
- Betriebsverbote der 32. BImschV gelten nicht
- jederzeit Betrieb von Rasenmäher und Co möglich
- Sonderregelungen möglich
Soll ich eine Ruhestörung melden?
Wenn es einmal zu einer Lärmbelästigung kommt, ist es für Mieter empfehlenswert, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und nicht gleich die Lärmbelästigung zu melden. Falls der Nachbar nicht mit sich reden lässt oder es zu wiederholten Ruhestörungen kommt, kann sich der Mieter vertrauensvoll an seinen Vermieter wenden. Es ist allerdings hilfreich, sich ein Lärmprotokoll anzufertigen, falls es sich bei der Lärmbelästigung des Nachbars um ein anhaltendes Problem handelt. In diesem Protokoll werden Art der Störung, Zeit und Datum genau festgehalten.
Der Mieter, der sich durch seinen Nachbarn gestört fühlt, kann die Ruhestörung selbstverständlich auch direkt bei der Polizei oder beim Ordnungsamt melden. Das funktioniert sogar in immer mehr Städten online bei sogenannten Online- oder Internetwachen.
Quellen:
https://www.bussgeld-info.de/laermbelaestigung/
https://www.anwalt.org/ruhestoerung/#Ruhestoerung_am_Wochenende
https://mieterengel.de/laermbelaestigung-nachbarn/
https://www.hoerex.de/service/presseservice/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html