Rückkaufswert der Lebensversicherung: Höhe, Steuern und Ablauf

Wenn Sie vorzeitig Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie clever vorgehen und sich zunächst mit einigen Fragen rund um das Thema auseinandersetzen. So gelingt es Ihnen, das meiste aus dem Rückkauf für sich herauszuholen und keine unerwünschten Verluste zu machen.

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In diesem Artikel

Kündigt der Nehmer einer Lebensversicherung vorzeitig seinen Versicherungsvertrag, zahlt ihm der Lebensversicherer einen bestimmten Betrag dafür aus. Der Versicherungsgeber erhält durch diesen Vorgang alle Rechte an der Versicherung zurück. Der Versicherungsnehmer verliert zugleich alle Ansprüche. Der Vorgang wird als Rückkauf und der entsprechend auszuzahlende Betrag als Rückkaufswert bezeichnet. Wer seine Kapitallebensversicherung kündigen möchte, um sich den Betrag auszahlen zu lassen, sollte vorab einige Fragen geklärt wissen – zum Beispiel zur Höhe des Rückkaufswertes, zur Berechnung, zu den Steuern und dem allgemeinen Ablauf.

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Bezeichnung ‚Rückkaufswert‘

Die Bezeichnung ‚Rückkaufswert‘ ist eigentlich irreführend, denn der Lebensversicherer kauft die Versicherung nicht von sich aus zurück, sondern der Versicherungsnehmer kündigt das bestehende Vertragsverhältnis, weil er dies selbst wünscht. Es handelt sich dennoch um den gängigen Fachbegriff, den Sie so verwenden können.

Gründe für den Rückkauf der Lebensversicherung

Es kann viele Gründe für die vorzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung geben. Häufig benötigt der Versicherungsnehmer einen größeren Geldbetrag, zum Beispiel für eine teure Anschaffung oder als zusätzliche Finanzspritze für den Ruhestand. Einige Policen werden auch vorzeitig gekündigt, weil der Versicherungsnehmer die regelmäßig anfallenden Einzahlungen nicht mehr bewältigen kann.

Höhe des Rückkaufswertes

Die Höhe des Betrags lässt sich nicht pauschal beziffern. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, zum Beispiel auf:

  • die bisherige Vertragslaufzeit
  • die Höhe des bisher eingezahlten Betrags
  • die Höhe der Gebühren des Lebensversicherers für den Rückkauf und weiterer Leistungen, Zinsen und Kosten rund um den Versicherungsvertrag (Abschlusskosten, Überschussbeteiligungen, Anteil an der Risikoprämie und weitere)

Die Betragshöhe der meisten Einzelkosten erfahren Sie nur, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag prüfen oder Ihren Versicherungsgeber um Auskunft bitten. Viele Gebühren, die Sie für den Vertrag auch ohne vorzeitige Kündigung bezahlen müssten, kommen bei einem Rückkauf ebenfalls auf Sie zu. Darüber hinaus müssen Sie mit Kosten rechnen, die Sie nur bei einem Rückkauf zu entrichten haben.

Rückkaufswert: Müssen Sie mit Verlusten rechnen?

Unter Umständen müssen Sie beim Rückkauf Ihrer Lebensversicherung finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Das gilt insbesondere in den ersten Jahren Ihrer Vertragslaufzeit, wenn Sie erst einen verhältnismäßig kleinen Betrag angespart haben. Dann nämlich ist Ihre bisher eingezahlte Summe niedriger als der Wert abzüglich aller anfallenden Kosten für den Vertrag und gegebenenfalls den Rückkauf.

Tipp: Sofern Sie Gewinne anstreben und den Vertrag nicht aus dringenden Gründen kündigen müssen, sollten Sie den Rückkauf Ihrer Kapitallebensversicherung möglichst lange hinauszögern, zum Beispiel bis 20 Jahre nach Vertragsabschluss oder länger.

Berechnung des Rückkaufswertes

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Die Berechnung durch einen ausgewiesenen Experten im Bereich der Versicherung wird im Allgemeinen empfohlen, um den Rückkaufswert zu erfahren.

Beachten Sie bitte, dass die selbstständige Berechnung des Rückkaufswertes zwar möglich ist, sie aber als außergewöhnlich kompliziert gilt. Zudem gibt es keine allgemeingültige mathematische Formel, die einen genauen Wert ausgibt, indem Sie ein paar Zahlen eintragen und die Rechnung ausführen. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass bei der Berechnung viele verschiedene Werte mit einbezogen und auch Wahrscheinlichkeiten beachtet werden müssen.

Tipp: Bitten Sie Ihren Lebensversicherer, die exakte Berechnung des Betrags zu übernehmen, so können Sie sich über den exakten Rückkaufswert sicher sein. Viele Anbieter informieren die Versicherungsnehmer auch regelmäßig über die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes. Alternativ können Sie auch einen der vielen Online-Rechner nutzen. Achten Sie dabei aber auch auf die Seriosität des Anbieters!

Mindestbetrag Rückkaufswert

Viele Versicherungsnehmer haben das Recht auf einen Mindestwert beim Rückkauf Ihrer Versicherung. Dazu zählen unter anderem:

  • Versicherungsnehmer, die eine kapitalbildende Lebensversicherung im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben. Die Höhe des Mindestbetrags beträgt mindestens die Hälfte der Beträge abzüglich der Verwaltungskosten und exklusive der Abschlusskosten. Sie profitieren zudem von einem Stornoabzug. Das heißt, Sie müssen keine Gebühren für das vorzeitige Ende der Laufzeit entrichten.
  • Versicherungsnehmer, die eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben, können in manchen, aber nicht in allen Fällen ebenfalls einen Mindestrückkaufswert in Anspruch nehmen.
  • Versicherungsnehmer, die ihre Police ab dem Jahr 2008 abgeschlossen haben, haben seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht auf einen Mindestbetrag.

Ob Sie selbst einen Mindestrückkaufswert in Anspruch nehmen können, erfahren Sie am besten bei Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung. Der Mindestbetrag garantiert Ihnen zwar einen gewissen Rückkaufswert, dennoch sollten Sie beachten, dass dieser in den meisten Fällen sehr niedrig ausfällt.

Tipp: Falls Sie Ihre Police bereits vorzeitig gekündigt, aber trotz bestehendem Anspruch keinen Mindestrückkaufswert erhalten haben, können Sie unter Umständen eine Nachzahlung verlangen.

Der Rückkaufswert und die Steuern

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Haben Sie Ihren Versicherungsvertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, kommt auf Sie (seit 2009) die Abgeltungssteuer zu, wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, denn dieses Einkommen ist steuerpflichtig. Dabei handelt es sich um eine Art der Einkommenssteuer, die Erträge aus Kapitalanlagen mit Abgaben belegt. Sofern eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgewartet wird, reduziert sich der Betrag der Steuern um 50 Prozent. Die Auszahlung darf dann aber erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen besonderen Bedingungen hinsichtlich der eventuell zu zahlenden Steuern. Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre, müssen auf den Rückkaufswert keine Steuern von Ihnen entrichtet werden. Darüber hinaus gilt es beim sogenannten Kapitalwahlrecht darauf zu achten, dass dieses erst nach zwölf Jahren Vertragslaufzeit in Anspruch genommen wird. Unter besonderen Bedingungen kann die Befreiung der Steuern auch bei Altverträgen entfallen, zum Beispiel wenn der Betrag als Sicherheit bei einem Bankendarlehen dienen soll.

Alternativen zum Rückkauf

Ist die aktuelle Vertragslaufzeit in Ihrem Fall noch zu kurz, sind die Steuern auf das Einkommen durch den Rückkauf zu hoch oder führt der Rückkauf aus anderen Gründen zu einer viel zu niedrigen Auszahlung, könnte für Sie eine Alternative zur vorzeitigen Kündigung der Versicherung in Frage kommen.

Einerseits können Sie in Betracht ziehen, die Police auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu verkaufen. Zwar können Sie auch hier keine großen Gewinne erwarten, doch im Vergleich zum Rückkauf können Sie möglicherweise noch spürbar profitieren. Eine weitere Alternative ist es, den Vertrag Ihrer Versicherung beitragsfrei zu stellen. Der Vertrag läuft weiter, bis er eine bestimmte Laufzeit erreicht hat. Dabei sparen Sie sich die regelmäßigen Raten und können gegebenenfalls Steuern oder Gebühren sparen.

Quellen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckkauf_(Lebensversicherung)
https://de.m.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckkaufswert
https://www.lebensversicherungverkaufen.org/rueckkaufswert-kapitallebensversicherung/
https://www.pwc.de/de/privatpersonen/abgeltungsteuer-auf-ertraege-aus-lebensversicherungen.html
https://www.steuerklassen.com/versicherungen/lebensversicherung/rueckkaufswert/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/rueckkaufswerte-und-beitragsfreie-versicherungssummen-von-lebensversicherungen-11546

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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