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Egal ob Norwegen, die Karibik oder die Arabischen Emirate – „Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.“ – Das hat schon der deutsche Dichter Matthias Claudius im 18. Jahrhundert festgestellt. Doch bevor Sie überhaupt den Schritt über die Landesgrenzen wagen, sollten Sie sich vorab gut informieren, ob Sie für die Reise in Ihr Traumziel einen Reisepass benötigen.
Reisepass – Ja oder Nein?!
Für Ziele außerhalb der europäischen Union ist ein Reisepass von Nöten. Dazu zählen auch die Türkei, Vatikanstadt und Monaco. Hier gelten jedoch Ausnahmeregelungen, sodass Sie auch ohne Pass und lediglich mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.
Für die meisten Länder außerhalb Europas gilt jedoch Reisepasspflicht.
Seit dem 01.03.2017 gibt es das Dokument in neuem Design. Neben dem biometrische Foto taucht nun ein holografisches Lichtbild auf. Außerdem enthält der Pass auch zwei Fingerabdrücke des Inhabers.
Den Antrag können Sie ganz bequem in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes stellen. Hier gilt es dennoch einiges zu beachten:
Wichtige Unterlagen
- Amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Evtl. Geburts- und/oder Heiratsurkunde
Den Antrag für einen Reisepass müssen Sie zudem immer persönlich stellen.
Kosten
Art des Passes | Person unter 24 Jahre | Person über 24 Jahre |
Reisepass á 32 Seiten | 37,50 Euro | 60,00 Euro |
Reisepass á 48 Seiten | 59,50 Euro | 82,00 Euro |
Express-Reisepass á 32 Seiten |
69,50 Euro | 92,00 Euro |
Express-Reisepass á 48 Seiten |
91,50 Euro | 114,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | |
Änderung des Wohnorts | gebührenfrei | |
Kinderreisepass Verlängerung oder Aktualisierung |
13,00 Euro 6,00 Euro |
Gültigkeit
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Dauer / Wartezeit
Hier kann es zu unterschiedlichen Wartezeiten kommen. Grundsätzlich muss mit einer Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen gerechnet werden. Ein Express-Reisepass kann innerhalb von 48 Stunden (ohne Feiertage und Wochenende) in der zuständigen Behörde abgeholt werden. Ein vorläufiger Reisepass kann Ihnen sofort ausgestellt werden.
Dafür müssen Sie aber eine unmittelbar bevorstehende Reise nachweisen können. Bei einer Einreise in die USA wird der vorläufige Reisepass nicht akzeptiert.
Außerdem wichtig!
Seit 2012 müssen Eltern für Ihre Kinder einen eigenen Reisepass beantragen, auch für Babys.
Bei Auslandsreisen in ferne Länder sollten Sie zudem beachten, ob ein Visum von Nöten ist. Dann muss der Reisepass bei Reiseantritt meist mindestens noch ein halbes Jahr lang gültig sein. Außerdem müssen mindestens 2 Seiten frei sein, um das Visum eintragen zu können. Demzufolge ist eine zeitige Neubeantragung zu beachten. Eine Verlängerung, außer für den Kinderpass, ist nicht möglich. Nähere Informationen beim Auswärtigen Amt -> Länderinformationen.
Quellen:
https://www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat1/einwohnerstandesamt/bsimrathaus/dl/11_reisepass.php
https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Reisepass+oder+vorlaeufigen+Reisepass+beantragen-6000012-leistung-0