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Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer für Installation und Wartung der Rauchmelder in der Pflicht steht. Grundsätzlich ist der Eigentümer des Hauses gesetzlich dazu verpflichtet, seine Wohnungen/Häuser mit Rauchmeldern auszustatten und für deren Instandhaltung zu sorgen. Dabei ist es unerheblich, ob der Wohnraum selbst genutzt oder vermietet ist. Der Vermieter kann indes die Wartung der Rauchmelder vertraglich mit dem Mieter vereinbaren. Die Regelungen der Bundesländer sind dahingehend jedoch unterschiedlich ausgestaltet.
Bundesweit gültige Rauchmelder-Bestimmungen
Alle Neu- und Umbauten müssen nach dem Gesetz vom Eigentümer mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Nur für Bestandsbauten gelten Übergangsfristen. In den meisten Bundesländern sind sie sogar bereits abgelaufen. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Hessen endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten erst im Jahr 2020. In Thüringen greift die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten ab 1. Januar 2019. Einzig in Sachsen besteht in dieser Hinsicht (noch) keine Pflicht.
Welche Räume müssen ausgestattet werden?
Bundesweit ist gesetzlich festgeschrieben, dass Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit Rauchmeldern versehen werden müssen. Beispiele:
- 1-Raum-Wohnung – 2 Rauchmelder (Wohnschlafraum, Flur)
- 2-Raum-Wohnung – 2 Rauchmelder (Schlafzimmer, Flur)
- 3-Raum-Wohnung – 3 Rauchmelder (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur)
- 4- und 5-Raum-Wohnung (Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer) – Hier richtet sich die Anzahl der Rauchmelder nach der Nutzung der Räume
Darüber hinaus gelten in einigen Bundesländer abweichende Bestimmungen. Diese finden Sie im folgenden Abschnitt unter dem jeweiligen Land.
Regelungen der einzelnen Bundesländer
Baden-Württemberg
Hier müssen in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Rauchmeldegeräte installiert sein, das heißt in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer. Dasselbe gilt aber auch für Gasthöfe und kleine Hotels ohne Brandschutzanlage, Heime, Kliniken und Gemeinschaftsunterkünfte. In vermieteten Wohnungen liegt die Wartungspflicht der Rauchmelder beim Mieter.
Bayern
Keine Besonderheiten.
Berlin
Für Bestandsbauten gilt hier eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Für die Instandhaltung der Rauchmelder in einer vermieteten Wohnung ist der Mieter zuständig.
Brandenburg
Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31.12.2020. Die Wartung der Geräte ist dabei Sache des Vermieters. Rauchmelderpflicht gilt für alle Aufenthaltsräume (Küchen ausgenommen) sowie in allen Fluren, die ins Freie führen.
Bremen
Abweichende Regelungen nur bei der Gerätewartung: Hier steht der Eigentümer in der Pflicht.
Hamburg
Hier gibt es Abweichungen von der bundesweiten Regelung: In einer vermieteten Wohnung ist der Mieter für die Wartung der Rauchmelder zuständig – es sei denn, der Eigentümer übernimmt das. Der Vermieter muss jedoch die Betriebsfähigkeit gewährleisten – ggf. durch externe Dienstleistung.
Hessen
Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet hier zum Ende des Jahres 2020. Daneben gilt eine erweiterte Rauchmelderpflicht für alle Räume, in denen bestimmungsgemäß Menschen schlafen: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer, Kindergärten. Auch kleine Hotels und Pensionen (weniger als 60 Betten) ohne Brandmeldeanlage, Gemeinschaftsunterkünfte in der Landwirtschaft (Erntehelfer) und in sonstigen Gewerbebetrieben die Zeitkräfte beschäftigen, fallen unter die Rauchmelderpflicht. Ebenso trifft dies auf Krankenhäuser, Heime und alle sonstigen Einrichtungen, in denen Menschen schlafen, zu.
In jedem Fall obliegt die Gewährleistung der Betriebstüchtigkeit dem Vermieter bzw. dem Verpächter oder dem Betreiber der jeweiligen Einrichtung – es sei denn, der Eigentümer übernimmt das selbst. Verstöße gegen diese Regelung werden im Übrigen mit hohen Geldstrafen geahndet. Für Privatwohnungen gelten dagegen die bundesweiten Bestimmungen. In Mietwohnungen liegt die Instandhaltungsspflicht beim Mieter.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesbauverordnung in Mecklenburg-Vorpommern zeigt keine Besonderheiten. Bei der Wartung der Rauchmelder steht der Mieter in der Pflicht, es sei denn, der Eigentümer übernimmt das.
Niedersachsen
In einer niedersächsischen Mietwohnung obliegt die Instandhaltung der Rauchmeldegeräte dem Mieter. Ggf. muss der Eigentümer durch externe Dienstleistung für die Sicherheit sorgen. Ansonsten gelten die bundesweiten Regelungen.
Nordrhein-Westfalen
Für die Wartung der Rauchmelder in einer Mietwohnung ist in Nordrhein-Westfalen der Mieter zuständig. Der Eigentümer kann das aber auch selbst übernehmen. Abgesehen davon gelten die bundesweiten Vorschriften.
Rheinland-Pfalz
Ein Mieter in diesem Bundesland ist zur Instandhaltung der Rauchmelder verpflichtet, wenn der Eigentümer dies nicht selbst übernimmt oder einen externen Dienstleister damit beauftragt. Sonst gelten die Vorschriften wie in allen Bundesländern.
Saarland
Abgesehen davon, dass im Saarland immer der Eigentümer für die ordnungsgemäße Wartung der Rauchmelder (auch in einer vermieteten Wohnung) verantwortlich ist, gibt es im Saarland keine Besonderheiten.
Sachsen
Als einziges Bundesland ist in Sachsen noch keine Nachrüstungspflicht für Bestandsbauten gesetzlich festgeschrieben. Bei Neu- und Umbauten enthält die Landesbauordnung jedoch erweiterte Bestimmungen: Rauchmelder müssen in allen Räumen installiert werden, in denen bestimmungsgemäß Menschen schlafen (Einzelheiten s. unter dem Abschnitt Baden-Württemberg). Die Instandhaltung der Rauchmelder obliegt dem jeweiligen Mieter einer sächsischen Mietwohnung, wenn der Eigentümer sie nicht selbst übernimmt.
Sachsen-Anhalt
Hier gibt es keine Besonderheiten. Nur bei der Wartung der Melder steht lt. Landesbauordnung in Sachsen-Anhalt immer der Eigentümer in der Pflicht.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein greifen die bundesweiten Regelungen. Die Instandhaltung obliegt in Mietwohnungen dem Mieter, wenn der Eigentümer sie nicht übernimmt.
Thüringen
Die Übergangsfrist für die Nachrüstung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern endet in Thüringen am 31.12.2018. Daneben gelten in Thüringen die bundesweiten Vorschriften. Die Wartung von Rauchmeldern in Mietwohnungen liegt dabei in der Zuständigkeit des Eigentümers.
Wo müssen Rauchmelder platziert werden?
Rauch steigt nach oben. Deshalb ist der korrekte Platz für einen Rauchmelder waagerecht in der Mitte der Zimmerdecke. Was bei der Installation sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Abschnitt:
- Für einen Raum bis zu 60 m² ist ein Rauchmelder ausreichend.
- Bei größeren Räumen ist jedoch die Installation von 2 Rauchmeldern erforderlich: je ein Gerät auf beiden Seiten.
- In L-förmigen Räumen ist ebenso der Einsatz von 2 Rauchmeldern Vorschrift.
- Ein großer Raum, der durch Stellwände oder große Möbel unterteilt ist, braucht ebenfalls pro Teilabschnitt jeweils einen Melder.
- In einem nach oben offenen Flur muss der Rauchmelder waagerecht oben an der Decke angebracht werden, jedoch niemals unter der Dachspitze, sondern ca. 50 cm darunter.
- Achten Sie auf einen Mindestabstand von etwa 50 cm zur Lampe, Wand oder Balken.
- Achten Sie beim Renovieren darauf, dass das Gerät nicht überstrichen wird. Damit könnte die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
Rauchmelder-Mindestschutz in einem Einfamilienhaus
Grundsätzlich ist die Ausstattung eines Einfamilienhauses mit Rauchmeldern ähnlich wie bei Wohnungen geregelt. So müssen pro Etage Kinderzimmer, Schlafzimmer und der Flur damit ausgestattet werden. Ausnahmeregelungen gelten zudem für Berlin und Brandenburg: In diesen Bundesländern ist die Ausstattung mit Meldern in allen Aufenthaltsräumen Pflicht (Ausnahme Bad und Küche). In einem Einfamilienhaus mit offenem Treppenraum muss außerdem in jeder Etage ein Rauchmelder installiert werden.
Optimale Sicherheit für Ihre Familie
Sie möchten auf „Nummer Sicher“ gehen? Dann bringen Sie in allen Wohnräumen – auch im Arbeitszimmer und der Küche, dem Spielzimmer, in den Kellerräumen und auf dem (eventuell ausgebauten) Dachboden – Rauchmelder an.
Tipp: Für die Küche bekommen Sie im Handel spezielle Rauchmelder mit Stummschaltung: Damit Sie beim Kochen keinen Fehlalarm auslösen.
Quellen:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/rauchmelderpflicht-was-in-den-bundeslaendern-gilt/150/3091/251186
https://www.focus.de/immobilien/bauen/rauchmelder-pflicht-das-sind-die-fristen-der-einzelnen-bundeslaender_id_6008451.html
https://www.merkur.de/leben/wohnen/rauchmelderpflicht-2018-diese-regelungen-gelten-bundeslaendern-zr-8362014.html