Checkliste: Namensänderung nach der Hochzeit – Fristen und Ablauf

Mit Heirat und Hochzeit treten die Brautleute in einen neuen Lebensabschnitt ein. Aus Freundschaft wird Familie, was sich oft auch in der Namenswahl niederschlägt. Bei Namensänderungen haben Sie Gestaltungsspielraum, solange Sie die gesetzlichen Regelungen befolgen.

Namensänderung nach der Hochzeit

Solange Sie den Namen in Ihrem Ausweis nicht geändert haben, begehen Sie eine juristische Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Die geringsten Kosten entstehen für Sie, wenn Sie zum Heiratstermin alle öffentlichen Dokumente ändern. Spätere Änderungen erfordern zusätzlich beglaubigte Papiere, was zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren erzeugt.

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Checkliste für die wichtigsten Erledigungen bei einer Namensänderung nach der Hochzeit

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein und Brief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung
  • Reisepass
  • Sozialversicherung
  • Gegebenenfalls Finanzamt, Jugendamt und Agentur für Arbeit
  • Führerschein kann, muss aber nicht geändert werden

Partnernamen annehmen

Ihre Auswahlmöglichkeiten bei der Namensänderung nach der Hochzeit gibt Ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Im Namensrecht (§1355) sind Ihnen neben dem Beibehalten der bestehenden Namen mehrere Varianten erlaubt. Sie und Ihr Partner können jeweils den Namen des Anderen annehmen. Eine Namensrückführung zum Geburtsnamen ist beiden möglich, wenn beispielsweise der Name aus einer früheren Ehe gelöscht werden soll. Den Geburtsnamen darf nur die bezogene Person tragen. Als gemeinsamen Ehenamen können Sie unter den bei der Eheschließung gültigen Namen wählen. Das schließt auch Namen ein, die aus einer vorherigen Ehe stammen. Wenn Sie Ihren bisherigen Namen weiter führen möchten und gleichzeitig einen gemeinsamen Ehenamen wählen, dürfen Sie ihn an den Ehenamen anhängen. Ihr Partner führt nur den gemeinsamen Namen. Die gleiche Regelung gilt auch anders herum.

Doppelname und Kinder

Nach einer Heirat darf nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen. In ihm muss im Folgenden der gemeinsame Ehename enthalten sein. Die Reihenfolge dürfen Sie beliebig auswählen. Aus gleichen Namen darf jedoch kein Doppelname gebildet werden. Gemeinsame Kinder erhalten nur den einfachen gemeinsamen Namen. Doppelnamen als Geburtsname für ein Kind sind demnach nicht erlaubt. Nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes erhält das Kind den gemeinsamen Namen. Bei unterschiedlichen Namen legen Sie durch die Wahl des Namens weiterhin auch den aller späteren gemeinsamen Kinder fest.

Beispiele für die mögliche Namenswahl, wenn Frau Müller und Herr Schmidt geheiratet haben:

  • Frau Müller darf:
    • den Namen Schmidt annehmen
    • ihren Namen behalten
    • zum Doppelnamen Müller-Schmidt kombinieren
    • zum Doppelnamen Schmidt-Müller kombinieren
  • Herr Schmidt hat umgekehrt die gleichen Auswahlmöglichkeiten
  • Gemeinsame Kinder erhalten den gemeinsam geführten Namen

Fremdsprachige Namen

In einigen Sprachen wie beispielsweise dem Slawischen wirkt sich Ihr Geschlecht auf die Beugung beziehungsweise Endung des Nachnamens aus. Grundsätzlich folgen deutsche Behörden und Gerichte der Gesetzgebung und Regelung des Landes, aus dem der Partner stammt oder dessen Staatsbürgerschaft trägt. Das deutsche Bundesinnenministerium (BMI) bietet übrigens die relevanten Verwaltungsvorschriften als herunterladbares PDF an.

Zeitpunkt und Beurkundung

Das Namensrecht erlaubt Ihnen eine Namensänderung ab dem Zeitpunkt Ihrer Eheschließung. Im Rahmen der Trauung kann die Änderung beim Standesamt einfach und sofort angezeigt werden. Beabsichtigen Sie die Änderung zu einem späteren Zeitpunkt beziehungsweise entscheiden Sie sich um, bedürfen Sie einer zusätzlichen öffentlichen Beglaubigung. Der Zeitpunkt der Änderung oder eine explizite Frist ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht festgelegt. Zuständige Behörde für Ihre Namensänderung nach der Hochzeit ist das Standesamt, in dem Sie heiraten und zum späteren Zeitpunkt das zuständige Standesamt Ihres Anmelde- und Wohnorts. Sie und Ihr Partner müssen außerdem Ihre Anmeldebescheinigung und Ihre Personalausweise oder Reisepässe vorlegen. Bei späterer Änderung sind zudem eine beglaubigte Ehebescheinigung und/oder Geburtsurkunden erforderlich. Alle Anträge und Dokument sind bereits mit dem geänderten Namen zu unterschreiben.

Hochzeit Namensänderung

Tipp: Wenn Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit planen, über Sie schon im Voraus Ihre gegebenenfalls neue Unterschrift. Damit verbessern Sie Chance auf die später verlangte wiederholbare Form.

Vorgehen, Fristen und Kosten

Ihre Namensänderung muss bei in Ihrem Personalausweis sofort und unverzüglich erfolgen. Da in Bürger-, Einwohnermelde- und Passämtern Wartezeiten für die Neuausstellung bestehen, ist bei frühzeitiger Beantragung eine zeitnahe Umstellung möglich. Neben einem biometrischen Foto müssen Sie vor der Hochzeit eine Aufgebotsbescheinigung mit darauf vermerkter Namensänderung vorlegen. Für Änderungen nach der Hochzeit tritt eine beglaubigte Heiratsurkunde an dessen Stelle. Nach Ausstellung und Aushändigung des Ausweises können Sie anschließend in den meisten Bürgerämtern die erforderlichen Änderungen in behördlichen Dokumenten, Registrierungen und Zulassungen zentral erledigen.
Die Gebühren und Kosten für die einzelnen Anträge und Änderungen unterscheiden sich lokal und regional. Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden Vorrat an beglaubigten Heiratsurkunden, die für jeden Verwaltungsvorgang gefordert werden. Rechnen Sie infolgedessen mit durchschnittlichen Kosten zwischen 100 und 200 Euro. Manche Standesämter händigen Ihnen eine größere Anzahl ohne zusätzliche Gebühren aus. Grundsätzlich werden die Verwaltungsgebühren standesamtlicher Leistungen in jedem Bundesland festgelegt.

Tipp: Wenn Sie noch unter alten Namen einen Urlaub, beispielsweise die Flitterwochen, gebucht haben, führen Sie Ihre alten entwerteten und neuen Ausweisdokumente mit sich.

Institutionen und Versorger

Denken Sie überdies an eine umfassende Bekanntmachung Ihrer Namensänderung bei allen lebensnotwendigen Institutionen. Beantragen Sie frühestmöglich eine neue Krankenkassenkarte. Das Gleiche gilt folglich für Konto- und Kreditkarten. Beachten Sie dabei, dass Sie bei der Nutzung der alten Karten Ihre bisherige Unterschrift beibehalten. Wenn Sie oder Ihr Partner einen Arbeitgeber haben, informieren Sie die Personalabteilung. Achten Sie auf die Änderung in Ihren Arbeitspapieren und Zugangsberechtigungen. Weitere Adressaten für Änderungsanzeigen sind:

  • Vermieter und Verpächter
  • Ärzte und Gesundheitsdienstleister
  • Telekommunikationsunternehmen (Internet, Kabel, Telefon, TV)
  • Energieversorger für Gas, Strom, Wärme und Wasser
  • Servicedienstleister wie Handwerker und Kundendienste
  • Schornsteinfeger bei Wohneigentum
  • Kindergarten und Schule bei Kindern (Abholerlaubnis, Elternabende, Zeugnisunterschrift)
  • Gebühreneinzugszentrale
  • Ausweis- und Mitgliedsträger wie Bibliothek, Organspende und Studierendenausweis
  • Alle Vertragspartner für Kundenkarten und Ratenzahlung

Tipp: Prüfen Sie vor der Namensänderung Geschäftsbedingungen und Gültigkeit langfristiger Verträge wie beispielsweise Geldanlagen und Versicherungspolicen.

Namensänderung nach der Hochzeit bekannt machen

Neben dem „Papierkram“ stehen auch viele Änderungen im praktischen Alltag an. Planen Sie generell eine Übergangszeit von mindestens drei Monaten ein. Mit Übergangszeit ergänzen Sie zuerst Ihre Briefkasten- und Klingelschildbeschriftung und ändern Sie später endgültig ab. Das gilt auch für ein eventuell vorhandenes Postfach und einen Nachsendeauftrag beispielsweise wegen der Flitterwochen.

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Familienname
https://www.familienrecht.net/namensrecht/
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93652.html

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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