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Kakerlaken sind Vorratsschädlinge und leben meist in menschlichen Behausungen, in denen sie sich zu großen Kolonien vermehren können. Sie sind Insekten, die gefährlich für unsere Gesundheit sind, vor allem ihre Exkremente. Die Schaben verbreiten sich rasend schnell und können infektiöse Krankheiten übertragen. Darüber hinaus machen sie Lebensmittel ungenießbar. Deshalb sollten Sie bei einem Befall schnell reagieren. Bevor Sie jedoch Maßnahmen gegen die Schaben einleiten, sollten Sie sich erkundigen, ob die Kakerlakenart beim Ordnungsamt meldepflichtig ist und was Sie gegen sie tun können.
Küchenschaben-Befall erkennen
Folgende Merkmale sind bei einem Auftreten von Kakerlaken in Ihrer Wohnung, zum Beispiel in der Küche, zu erkennen:
- Eipakete (sogenannte Ootheken) auffindbar
- Ausscheidungen und Schmutz auf Boden und Ablagen
- Fraßspuren an Nahrungsmitteln
- mehrere Exemplare zu finden
- manchmal auch eine ganze Kolonie ersichtlich
Sobald Sie auf Küchenschaben aufmerksam werden, sollten Sie nachsehen, ob sich noch mehr Nester in Ihren Räumen befinden.
Schäden durch Kakerlaken
Küchenschaben können gesundheitlich bedenkliche Krankheitserreger, wie zum Beispiel Schimmelpilzsporen und Salmonellen, auf offenstehende Lebensmittel übertragen. Neben Allergien können je nach Erreger auch Magen-Darm-Erkrankungen auftreten. Die angefressenen Lebensmittel werden außerdem ungenießbar.
Wann gilt die Meldepflicht?
Ob Sie einen Befall mit Küchenschaben in privaten Räumen melden müssen oder nicht, ist davon abhängig, wie groß die Population ist und um welche Art es sich dabei handelt.
Es gibt viele Arten von Schaben (Blattodea). Von ihnen halten sich jedoch nur 5 Arten gezielt in Wohnungen und Häusern auf:
- Orientalische Schabe (Blatta orientalis)
- Deutsche Schabe (Blattella germanica)
- Amerikanische Großschabe (Periplaneta americana)
- Braunband- oder Möbelschabe (Supella longipalpa)
- Australische Schabe (Periplaneta australasiae)
Am häufigsten treten die Arten Amerikanische, Orientalische und Deutsche Schabe auf. Die anderen sind ebenso schädlich, aber sind nicht so häufig in Wohnungen anzutreffen, wie die 3 anderen Arten. Dennoch sind alle 5 Arten meldepflichtig, wenn sie in großer Anzahl in Wohnräumen vorkommen und wiederholt auftreten. Das gilt für alle Bundesländer, außer für Berlin, denn hier gilt eine strengere Regelung.
In Berlin immer Meldepflicht
Falls Sie in Berlin wohnen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, jeden Kakerlakenbefall zu melden. Die Pflicht ist in der SchädlingsbekämpfungsV (Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen) vorgegeben, die von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ausgegeben wurde. Dieser Verordnung nach müssen Sie das Auftreten von Kakerlaken auf jeden Fall beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Hauseigentümer sind und um welche Art es sich handelt.
Meldepflicht im Gewerbe
Kakerlaken müssen Sie unbedingt melden, wenn Sie ein Gastgewerbe betreiben, zum Beispiel eine Konditorei oder eine Gaststätte. Selbst wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Kakerlakenbefall zu melden, und zwar bereits nach der Entdeckung einer einzigen Küchenschabe.
- Meldepflicht nur im Gastgewerbe
- nicht meldepflichtig bei Homeoffice ohne realen Kundenkontakt
Ursachen für Kakerlakenbefall
Kakerlaken sind nachtaktive Insekten. Sie meiden Licht und können sich sehr gut verstecken. Deshalb werden sie oftmals erst entdeckt, wenn ihre Population bereits explosionsartig angestiegen ist. Die Tiere werden von vergammelten und offenen Essensresten angezogen sowie von Feuchtigkeit und Wärme. Darum bieten besonders Küchen und Nassräume in menschlichen Behausungen den Vorratsschädlingen eine optimale Lebensgrundlage.
Tipp: Nicht immer ist mangelnde Hygiene ein Auslöser für Kakerlakenbefall. Häufig bestehen auch Übertragungswege über Versorgungsschächte oder eine räumliche Nähe zu einem Gastgewerbe, das mit den Schädlingen befallen ist. Darüber hinaus können auch Verpackungen aus exotischen Ländern im Supermarkt oder Urlaubsgepäck mit Larven oder ausgewachsenen Tieren kontaminiert sein.
Was kann ich als Mieter tun?
- sofort nach Bemerken der Kakerlaken Vermieter oder Hausverwaltung kontaktieren
- Vermieter muss Bekämpfung der Schädlinge einleiten
- Bekämpfung durch Profi oder selbst
- versäumt Vermieter seine Pflicht, muss Mieter Ordnungsamt informieren
- so schnell wie möglich handeln
Tipp: Als Mieter tragen Sie die Kosten für die Bekämpfung, wenn in Ihrer Wohnung der Kakerlakenbefall nachweislich begonnen hat. Falls mehrere Wohnungen befallen sind, übernimmt der Vermieter die Kosten, da es nicht möglich ist, den Erstbefall nachzuweisen.
Maßnahmen bei Befall und zur Vorbeugung
- Nahrungsmittel vor dem Einlagern auf Kakerlaken kontrollieren
- Fugen und Ritzen abdichten
- Gepäck aus dem Urlaub nicht drinnen auspacken
- verschlossene Behälter für Nahrungsmittelaufbewahrung nutzen
- Speisereste sofort entsorgen
- Speisen nach den Mahlzeiten sofort aufräumen
- gefährdete Zimmer regelmäßig untersuchen
- Abfallbehälter draußen und drinnen verschließen
- Räume stets gut lüften
- für trockene und kühle Luft sorgen
- Fallen aufstellen
- bei starkem Kakerlakenbefall Kammerjäger holen und Befall melden
Quellen:
https://www.hausgarten.net/gartenpflege/pflanzenschutz/kakerlaken-im-haus.html
https://schaedlingebekaempfen.de/kakerlaken-meldepflicht/
https://www.kakerlake.org/wie-verhalte-ich-mich-richtig-wenn-ich-kakerlaken-in-der-wohnung-hab/
http://www.pan-germany.org/download/biozide/infoblatt_schaben_kakerlaken.pdf