Krankenzusatzversicherung für Kinder: welche wirklich sinnvoll sind

Im Krankheitsfall wollen Eltern für ihr Kind die bestmögliche Behandlung. Diese ist jedoch nicht immer im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Statt teure Behandlungen aus eigener Tasche zu bezahlen, können sich Eltern frühzeitig mit einer Krankenzusatzversicherung absichern. Allerdings ist längst nicht jede Police auch wirklich sinnvoll.

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Die Versicherungswirtschaft ist sich der Sorge der Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder bewusst. Das Portfolio der Assekuranzen an Zusatzversicherungen ist entsprechend umfangreich. Mit den Policen sollen sich Eltern gegen eine Vielzahl von Kostenrisiken absichern und ihren Kindern im Krankheitsfall die bestmögliche Versorgung ermöglichen können. Denn besonders wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, sind die Leistungen für den Nachwuchs in manchen Bereichen begrenzt. Das betrifft vor allem die Versorgung mit Zahnersatz sowie kieferorthopädische Leistungen, aber auch die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus.

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Neben den klassischen Zusatzversicherungen für Krankenhaus und Zahnarzt halten die Versicherer eine Reihe weitere Policen bereit. Diese versprechen unter anderem die Übernahme der Kosten für Sehhilfen, die Behandlung durch einen Heilpraktiker, kieferorthopädische Behandlungen oder erbringen Leistungen, wenn das Kind Pflege benötigt. Für Eltern ist es schwierig, auf Anhieb zu erkennen, welche Krankenzusatzversicherungen wirklich sinnvoll sind.

Private Pflegezusatzversicherung

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Wenn es um Pflegebedürftigkeit geht, denken viele Menschen ausschließlich an Personen im höheren Lebensalter. Doch Pflegebedürftigkeit als Folge von einem Unfall oder einer Krankheit kann Menschen jeden Alters betreffen.

Viele Eltern verdrängen, dass ihr Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft oder vorübergehend pflegebedürftig werden kann. Dabei ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass ein solcher Fall nicht nur mit großen psychischen, sondern auch finanziellen Belastungen verbunden ist. Zwar haben auch Kinder im Falle einer Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, doch diese stellt lediglich eine Grundabsicherung dar, welche die tatsächlichen Kosten kaum deckt. Die daraus resultierende Versorgungslücke müssen die Eltern ohne eine entsprechende private Pflegezusatzversicherung selbst schließen – und das kann teuer werden.

Die wenigsten pflegebedürftigen minderjährigen Patienten werden stationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Bei fast allen übernehmen die Angehörigen die Pflege zuhause. Das bedeutet oft, dass ein Elternteil hierfür seinen Job aufgeben oder zumindest beruflich kürzertreten muss. Mit dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes abfedern.

Hier ist vor allem die Pflegetagegeldversicherung zu nennen. Sie zahlt monatlich ein sogenanntes Pflegetagegeld, über das die Versicherten frei verfügen dürfen. Die Höhe des Pflegetagegelds ist abhängig von der Art der Pflege und dem Pflegegrad des betroffenen Kindes. Grundsätzlich ist zwischen statischen und flexiblen Tarifen zu unterscheiden. Während das Pflegetagegeld bei statischen Tarifen festgelegt ist, können Sie bei einem flexiblen Tarif die Höhe der Leistungen für jeden Pflegegrad selbst bestimmen.

Daneben gibt es noch die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung – zwei Varianten, die jedoch eher für ein höheres Eintrittsalter geeignet sind.

Pflegezusatzversicherungen im Überblick

Die verschiedenen Pflegezusatzversicherungen und ihre wichtigsten Leistungen auf einen Blick:

  • Pflegetagegeldversicherung: monatlicher, frei verfügbarer Zuschuss zu den Pflegekosten (kein Verwendungsnachweis nötig) oder
  • Pflegekostenversicherung: Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden (Nachweispflicht)
  • Pflegerentenversicherung: monatliche lebenslange Pflegerente in vorab festgelegter Höhe oder Einmalzahlung

Die private Pflegezusatzversicherung kann natürlich über das Kindesalter hinaus fortgeführt werden. Mit zunehmendem Alter steigen jedoch die Beiträge.

Zahnzusatzversicherung

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Für Erwachsene ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig, wenn es um die Kostenübernahme von Zahnersatz geht. Bei Kleinkindern und Jugendlichen ist Zahnersatz in der Regel kein Thema. Anders sieht es jedoch bei kieferorthopädischen Behandlungen aus, denen sich viele Kinder aufgrund von Zahnfehlstellungen unterziehen müssen.

Eine solche Behandlung kann für Eltern sehr kostspielig werden, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur bei sehr schweren Fällen und dann auch nur anteilig übernehmen. Der Schweregrad von Zahnfehlstellungen wird über die sogenannte Indikationsgruppe (1-5) bestimmt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich nur Behandlungen ab einer Indikationsgruppe von mindestens 3, und auch hier lediglich die medizinische Grundversorgung. Den Rest müssen Eltern aus eigener Tasche finanzieren. Die Zahnzusatzversicherung schließt diese Versorgungslücke und gehört deshalb zu den beliebtesten Krankenzusatzversicherungen, die Eltern für Ihren Nachwuchs abschließen.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung auf einen Blick (tarifabhängig):

  • kieferorthopädische Behandlungen (auch bei leichten Zahnfehlstellungen)
  • herkömmliche Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz
  • Zahnreinigung
  • weitere zahnprophylaktische Maßnahmen

Allerdings gibt es große Unterschiede im Leistungsumfang. Deshalb lohnt es sich, vor dem Vertragsabschluss verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.

Krankenhauszusatzversicherung

Eltern wünschen sich auch bei einem Krankenhausaufenthalt die bestmögliche Versorgung für Ihr Kind. Für viele Kassenpatienten gehören dazu die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer. Beides ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht enthalten. Dafür sieht er vor, dass jeder Patient im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt wird. Die Behandlung in einer anderen Klinik ist in der Regel mit Mehrkosten verbunden, die Krankenkassen nicht übernehmen.

Möchten Sie diese Leistungen als Kassenpatient für Ihr Kind in Anspruch nehmen, müssen Sie sie aus eigener Tasche bezahlen – sofern Sie keine entsprechende stationäre Zusatzversicherung besitzen. Manche Tarife enthalten auch weitere Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme für ein Rooming-In (Unterbringung eines Elternteils im Patientenzimmer) auch in nicht medizinisch-notwendigen Fällen oder ein Krankenhaustagegeld. Es steht Ihnen zur freien Verfügung und kann zum Beispiel verwendet werden, um die Fahrtkosten zur Klinik zu bezahlen oder den Verdienstausfall zu kompensieren, den Sie aufgrund des Krankenhausaufenthaltes Ihres Kindes erleiden.

Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung auf einen Blick (tarifabhängig):

  • Wahl der Klinik
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Rooming-In
  • Krankenhaustagegeld (zur freien Verfügung)

Achtung: Manche Versicherer übernehmen Arzthonorare nur bis zu einer bestimmten Höhe oder schließen die Kostenübernahme in Privatkliniken aus. Auch in anderen Bereichen unterscheiden sich die verschiedenen Krankenhauszusatzversicherungen stark. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung des Leistungsumfangs ratsam.

Auslandsreisekrankenversicherung

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Wenn Sie im (außereuropäischen) Ausland Urlaub machen, sollten Sie für sich und für Ihr Kind eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn sollte Ihr Kind im Urlaub wegen eines Unfalls oder einer Krankheit medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, zahlt die Krankenkasse nur die Kosten, die für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland anfallen würde. Das muss jedoch nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, die je nach Reiseland deutlich höher ausfallen können. Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel sowie die Kosten für medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransporte.

Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung auf einen Blick (tarifabhängig):

  • ambulante und stationäre Behandlungskosten
  • Behandlung von akuten Zahnschmerzen
  • Kosten für Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • medizinisch notwendige (meist auch medizinisch sinnvolle) Rücktransporte nach Deutschland

Tipp: Viele Versicherer bieten Auslandsreisekrankenversicherungen im Familientarif an, das ist meistens günstiger als die Absicherung jedes einzelnen Familienmitglieds.

Eher überflüssig: Brille & Co.

Neben den genannten sinnvollen Zusatzversicherungen gibt es auch eher unnötige Versicherungen, deren Abschluss sich finanziell kaum lohnt. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Zusatzversicherung für Sehhilfen. Die sogenannte „Brillenversicherung“ zahlt einen Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen – allerdings nur bis zu einem jährlich begrenzten Höchstbetrag. Sie wird häufig im Paket mit anderen Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme für Heilpraktiker-Behandlungen angeboten, die Sie vielleicht gar nicht benötigen, aber die Verträge teuer macht.

Tipp: Verbraucherschützer und Finanzexperten empfehlen, lieber selbst monatlich einen kleinen Beitrag für die neue Brille zu sparen.

Von vielen Experten ebenfalls als unnötig erachtet ist eine ambulante Zusatzversicherung. Sie zahlt unter anderem – wenn auch meist in begrenzter Höhe – alternative Behandlungsmethoden wie zum Beispiel aus der Traditionellen Chinesischen Medizin oder der Osteopathie. Viele Krankenkassen übernehmen allerdings inzwischen auch einen Teil dieser Kosten.

Quellen:
https://www.finanzen.de/news/18478/welche-krankenzusatzversicherung-braucht-das-eigene-kind
http://www.gbe-bund.de/gbe10/pkg_isgbe5.prc_isgbe?p_uid=gast&p_aid=0&p_sprache=D
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegeversicherung/pflegevorsorge/pflegezusatzversicherung/
https://www.sueddeutsche.de/geld/verbraucherschutz-ueberfluessige-versicherungen-1.1678017
https://www.test.de/Zusatzversicherungen-Sinnvoll-ist-nur-die-Haelfte-5294645-5294652/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zusatzversicherungen-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-10425

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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