Wann und für wen eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist

Die Krankentagegeldversicherung wird von Versicherern angeboten, um eine längere Arbeitsunfähigkeit mit finanzieller Kompensation auszugleichen. Damit rückt sie vor allem bei Selbständigen in den Fokus, denen die Absicherung durch fortführende Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber fehlt. Ob und für wen das Krankentagegeld sinnvoll ist, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Krankentageldversicherung Stethoskop Titelbild

In diesem Artikel

Was ist die Krankentagegeldversicherung eigentlich? Diese Police greift dann, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung für einige Zeit keine aktive Arbeit ausüben kann. Damit unterscheidet sie sich bereits maßgeblich zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine Rente aus, wenn dauerhaft keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist. Folglich dient das Krankentagegeld in erster Linie zur Überbrückung zwischen der Erkrankung oder dem Unfall und der späteren Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit.

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Sie muss bei Versicherern eigenständig abgeschlossen werden, was entweder separat oder im Zuge einer privaten Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Zu den Personengruppen, die diese abschließen können, zählen:

  • Selbständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer

Die Höhe und vertraglichen Regelungen können sich unterscheiden, vor allem mit Hinblick darauf, ob das Krankentagegeld an den identischen Anbieter wie auch die Versicherung gekoppelt ist – dazu später mehr.

Unterscheidung Krankentagegeld und Krankengeld

Krankentagegeldversicherung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Beide Begriffe werden in der Praxis häufig miteinander verwechselt oder fälschlicherweise gleichgesetzt. Das Krankengeld kommt von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und betrifft in erster Linie Arbeitnehmer. Selbständige und Freiberufler haben bei den privaten Krankenkassen darauf keinen Anspruch, müssten sich für eine Fortzahlung folglich mittels der Krankentagegeldversicherung absichern. Damit dieses ausgezahlt wird, ist wie schon bei einer Krankschreibung von Arbeitnehmern ein Attest des behandelnden Arztes notwendig, welcher die temporäre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Nicht zu verwechseln ist solch ein Krankentagegeld übrigens mit dem Krankenhaustagegeld, welches wiederum eine finanzielle Vergütung bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus gewährt. Für die Auszahlungen des Krankentagegelds ist nicht zwingend ein Krankenhausaufenthalt notwendig, es reicht „schon“ aus, wenn Sie einfach über den jeweiligen Zeitraum arbeitsunfähig sind.

Für wen und wann ist die Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

In dieser Hinsicht gibt es hier zwei grundsätzliche Unterscheidungen zu treffen. Einerseits muss man den Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) sowie andererseits die Art der Erwerbstätigkeit (Selbständigkeit oder Arbeitnehmer) mit in Betracht ziehen. Ob diese Absicherung überhaupt sinnvoll ist, bestimmt zugleich die Höhe. Diese darf übrigens nicht höher ausfallen als das durchschnittliche Netto-Einkommen des abgelaufenen Jahres!

Tipp: Damit solch ein Krankentagegeld wirklich Sinn macht, sollte es den durchschnittlichen monatlichen Lebensbedarf abdecken. Es wird davon ausgegangen, dass kein weiteres Einkommen in dieser Zeit erzielt wird. Experten empfehlen 90 bis 100 Prozent vom Nettogehalt beziehungsweise 70 bis 80 Prozent vom Bruttogehalt.

Doch für wen ist diese Absicherung nun sinnvoll? Dafür lohnt es sich einmal einen Blick in die jeweiligen Berufsstände und Personengruppen zu werfen. Zu beachten ist, dass sowohl Beamte als auch Studenten diese Absicherung nicht benötigen. Studenten deshalb nicht, weil sie kein reguläres Einkommen aus Selbständigkeit oder Festanstellung erzielen und zudem gesetzlichen Versicherungsschutz genießen, Beamte deshalb nicht, weil der Dienstherr die Bezüge ohne eine festgelegte Frist weiterzahlt. Für Beamte würde lediglich eine mögliche Dienstunfähigkeitsversicherung in Frage kommen, wenn die Berufsausübung permanent nicht mehr möglich ist.

Bleiben also die folgenden Gruppen:

  • Arbeitnehmer in gesetzlicher Krankenversicherung
  • Arbeitnehmer in privater Krankenversicherung
  • Selbständige in gesetzlicher Krankenversicherung
  • Selbständige in privater Krankenversicherung

Gesetzlich oder privat versicherte Arbeitnehmer

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist die Krankentagegeldversicherung eigentlich nur dann interessant, wenn diese mehr als 4.425 Euro brutto verdienen, da das Krankengeld auf maximal 2.722 Euro bemessen ist. Generell sind die laufenden Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Höhe etwa mit 20 Prozent niedriger als das Netto-Einkommen bemessen. Wer diese Lücke schließen möchte, kann die Versicherung abschließen, zwingend notwendig ist sie jedoch nicht. Bei Personen mit sehr hohem Einkommen ist sie unter Umständen sinnvoll, um die Lücke zwischen realem Einkommen und Krankengeld zu schließen.

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten nach einer sechswöchigen Entgeltfortzahlung keine weiteren finanziellen Mittel mehr. Wer darüber hinaus versichert sein möchte (ab Tag 43), muss also die Krankentagegeldversicherung abschließen. Es handelt sich um eine optionale Abdeckung, welche bei länger andauernden Krankheiten greift. Es ist möglich diese Absicherung direkt beim privaten Krankenversicherer zusammen mit der PKV abzuschließen oder diese bei einem anderen Anbieter zu wählen.

Gesetzlich oder privat versicherte Selbständige

Selbständige haben in der gesetzlichen Krankenkasse mehr Wahlfreiheit. Sie können entscheiden, ob sie ein Krankengeld beziehen möchten oder nicht. Falls ja, ist das mit höheren Beiträgen verbunden, die sich auf 1 Prozent bemessen. Damit werden bei gesetzlichen Versicherern also 15,6 Prozent fällig. Die Höhe der Auszahlungen beziffert sich auf 70 Prozent vom durchschnittlichen Einkommen, ist aber auf maximal 103,25 Euro pro Tag bemessen und greift erst nach sechs Wochen.

Tipp: Wer diese sechs Wochen nicht durch Ersparnisse und Rückstellungen kompensieren kann, darf in den Wahltarif der GKV wechseln. Die Auszahlung erfolgt dann bereits nach vier Wochen, jedoch sind Selbständige danach mindestens für drei Jahre an diesen Tarif gebunden.

Für Selbständige in der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld absolut optional. Erneut kann dieses separat vom eigentlichen Versicherer abgeschlossen werden. Selbständige in der PKV müssen sich ebenfalls mit der Auszahlungshöhe beschäftigen und zugleich Anbieter hinsichtlich ihrer Konditionen unter die Lupe nehmen.

Höhe der Krankentagegeldversicherung berücksichtigen

Krankentagegeldversicherung überlegender Mann

Das ganze Konzept bringt wenig, wenn das Geld letztlich nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt während der Erkrankung zu sichern. Bei der GKV ist die Höhe vom Krankengeld auf maximal 2.722 Euro pro Monat bemessen, für Personen mit entsprechend höherem Einkommen. Wer mehr Ausgaben hat, muss sich folglich die Differenz zu den Ausgaben errechnen und diese wiederum durch das Krankentagegeld deckeln.

Noch einfacher ist es bei Selbständigen in der PKV, da diese kein Krankengeld bekommen. Sie müssen ihre monatlichen Ausgaben komplett über die Krankentagegeldversicherung decken und sollten Ausgaben daher durch 30 teilen, da das Krankentagegeld immer mit der Höhe pro Tag angegeben wird. Nachträgliche Anpassungen sind möglich und in vielen Fällen sinnvoll, beispielsweise wenn Sie seit dem Abschluss ein Haus erworben haben und laufende Kreditzahlungen natürlich selbst bei Krankheit noch leisten müssen.

Das gilt es bei der Wahl der Höhe gesondert zu berücksichtigen:

  • sie darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen
  • sie wird frei von Sozialabgaben ausgezahlt
  • teilweise greifen Höchstgrenzen der Versicherer

Die Höchstgrenzen sind meist vom Beruf abhängig. Ärzte beispielsweise erhalten eine entsprechend höhere Grenze als Künstler, einfach da Mediziner meist auch ein höheres Einkommen vorweisen und zugleich einen sehr gesicherten Beruf ausüben.

Tipp: Viele Versicherer bieten auch Online-Rechner an, bei denen Sie Ihren Verdienstausfall und Ihre Beiträge ganz einfach ausrechnen lassen können.

Weiterhin zu beachten

Damit diese Krankentagegeldversicherung sinnvoll bleibt, gilt es einige weitere Punkte zu berücksichtigen. Gemeint sind damit vor allem Klauseln in den Verträgen der Versicherer. Achten Sie unbedingt darauf, dass Erhöhungen nachträglich ohne eine weitere Gesundheitsprüfung möglich sind. Anderenfalls werden diese vom Versicherer vielleicht verweigert, wenn sich Ihr allgemeiner Gesundheitszustand seit erstmaligem Abschluss verschlechtert hat.

Weiterhin sollte die Krankentagegeldversicherung selbst dann zahlen, wenn Sie sich in einer Reha befinden. Das ist nicht immer der Fall, daher ist darauf zu achten, dass eine Klausel das nicht ausschließt. Der Versicherer sollte generell zudem auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichten. Das ist sinnvoll, um bei einer Erkrankung keine plötzliche Kündigung zu erhalten.

Der Versicherer sollte außerdem genügend Zeit geben, um die Krankmeldung einzureichen, mindestens bis zum Ende der Karenzzeit. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die finanzielle Unterstützung ausgezahlt wird. Es ist sinnvoll darauf zu achten, dass die Krankentagegeldversicherung bei einer Arbeitslosigkeit nicht gekündigt wird. Besser ist, wenn Sie den Vertrag beitragsfrei zur Ruhe stellen, damit Sie ihn später, nach Ende der Arbeitslosigkeit, mit identischen Konditionen wie bisher wieder aufnehmen können.

Tipp: Holen Sie vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unbedingt mehrere Angebote ein und vergleichen Sie in mindestens zweien der bekannten Vergleichsportale!

Quellen
https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/stiftung-warentest-empfiehlt-krankentagegeld-aber-nicht-alle-angebote-ueberzeugen-78691
https://www.finanztip.de/krankenzusatzversicherung/krankentagegeld/
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankentagegeld

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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