Krankenkassenwechsel: So wechseln Sie die gesetzliche Krankenkasse

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistung und Beiträge verschiedener Versicherer vergleichen und auf Wunsch zu einem anderen Anbieter wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber beabsichtigt, um den Wettbewerb zwischen den Kassen anzukurbeln. Deshalb hat er den Krankenkassenwechsel unbürokratisch und verbraucherfreundlich gestaltet.

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Falls Sie mit dem Gedanken an einen Krankenkassenwechsel spielen, sollten Sie zunächst die Leistungen und Beiträge weiterer gesetzlicher Krankenkassen mit der Ihren vergleichen. Verschiedene Online-Plattformen erlauben eine detaillierte Gegenüberstellung der Standard- und Zusatzleistungen sowie der jährlich anfallenden Kosten.

Video-Tipp

Krankenkasse = Krankenkasse?

Grundsätzlich sind die Leistungskataloge in der GKV nahezu deckungsgleich. Große Unterschiede gibt es jedoch bei Zusatzbeiträgen. Während einige Krankenkassen gänzlich auf sie verzichten, verlangen andere Zusatzbeiträge von bis zu 1,7 Prozent. In einem solchen Fall kann der Krankenkassenwechsel beispielsweise bis zu mehreren Hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen.

Unterschiede gibt es ebenfalls bei den von der Kasse angebotenen und freiwilligen Extraleistungen. Dazu gehören unter anderem die anteilige oder vollständige Kostenübernahme sowie erweiterte Zuschüsse für Untersuchungen und Behandlungen wie:

  • Brust- und Darmkrebsfrüherkennung
  • Diät- und Ernährungsberatung
  • Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
  • Herz- und Rückensportgruppen
  • homöopathische Therapien
  • künstliche Befruchtung
  • professionelle Zahnreinigung
  • Zahnersatz.

Tipp: Sehen Sie bei den Versicherungsbedingungen genau hin! Einige Krankenkassen bieten einzelne Leistungen nur in bestimmten Regionen ihres Versorgungsgebietes an.

Achten Sie auf Bonusprogramme

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf eventuell vorhandene Bonusprogramme. Durch Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen lässt sich der Beitrag noch einmal deutlich senken. Hierzu gehört unter anderem:

  • das Einhalten des Normalgewichts (BMI)
  • der jährliche Zahnarztbesuch
  • die Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • die Teilnahme an der Hautkrebsvorsorge
  • der Nachweis des Rauchstopps
  • das Einhalten der Schutzimpfungen.

Haben Sie Ihre neue Wunsch-Krankenkasse gefunden, sollten Sie im nächsten Schritt prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel gegeben sind.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel möglich?

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Bindungsfrist mit einer Dauer von 18 Monaten. Das heißt, dass Sie erst nach Ablauf dieser Frist bei Ihrer bisherigen Kasse kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln können. Ist diese Voraussetzung jedoch erfüllt, können Sie das Kündigungsschreiben für Ihre Versicherung aufsetzen und den Wechsel in die Wege leiten. Die Kündigung können nur Sie selbst aussprechen. Eine Kündigung durch die neue Versicherung, wie es teilweise in anderen Versicherungssparten möglich ist, ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen.

Übrigens: Eine einwandfreie Gesundheit ist keine Voraussetzung für einen Krankenkassenwechsel. Bestehende Erkrankungen stellen keinen Hinderungsgrund dar, denn die neue Krankenkasse darf Sie deshalb nicht ablehnen!

Gibt es Kündigungsfristen beim Krankenkassenwechsel?

Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie Ihre GKV zu jedem gewünschten Zeitpunkt kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Zwei Beispiele:

  • Sie reichen Ihr Kündigungsschreiben am 20. März ein.
  • Ihre bisherige GKV-Mitgliedschaft endet zum 31. Mai.
    • Sie können also zum 1. Juni Ihrer neuen Versicherung beitreten.

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  • Sie reichen Ihr Kündigungsschreiben am 10. Oktober ein.
  • Ihre bisherige GKV-Mitgliedschaft endet zum 31. Dezember.
    • Sie können also zum 01. Januar Ihrer neuen Versicherung beitreten.

Vorausgesetzt, die Kündigung ist richtig formuliert und die Bindungsfrist ist abgelaufen, erhalten Sie von Ihrer bisherigen Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung. Diese müssen Sie anschließend an die neue Kasse weiterleiten.

Tipp: Die Bindungsfrist entfällt, wenn die Krankenkasse einen neuen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden erhöht. In diesem Fall können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und Ihre Mitgliedschaft bis zum Monatsende der Neuerhebung bzw. Erhöhung kündigen. Bitte beachten Sie, dass jedoch auch hier eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt.

Ergänzende Informationen zu Krankenkassen und ihren Kündigungsfristen finden Sie überdies auch hier.

Was Sie für den Krankenkassenwechsel benötigen

Für die Aufnahme in eine neue Krankenkasse benötigen Sie einige Unterlagen. Neben der Kündigungsbestätigung, die Sie von Ihrer bisherigen Krankenkasse erhalten haben, müssen Sie dem Mitgliedsantrag folgendes beilegen:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Adresse des aktuellen Arbeitgebers
  • Passfoto (für Versichertenkarte)

Der Mitgliedsantrag selbst kann formlos gestaltet sein. Er muss neben den genannten Unterlagen Ihre Adresse und einige Zeilen mit Ihrem Wechselwunsch und dem gewünschten Eintrittsdatum enthalten. Die meisten Krankenkassen bieten hierzu auch spezielle Vordrucke im Internet an, die Sie ausdrucken und verwenden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung darf die Aufnahme eines neuen Versicherten außerdem nicht von dessen Gesundheitszustand abhängig machen. Anders als bei der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die gesetzlichen Kassen zu einer Aufnahme verpflichtet. Deshalb müssen Sie hier weder Fragen zu möglichen Vorerkrankungen beantworten, eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen oder befürchten, dass Ihr Mitgliedsantrag abgelehnt wird.

Was nach dem Wechsel zu tun ist

Nach dem Wechsel zu einer neuen Krankenkasse erhalten Sie von Ihrer neuen Versicherung eine Mitgliedsbescheinigung. Reichen Sie diese schnellstmöglich in die Personalabteilung Ihres Unternehmens ein. Ist der Arbeitgeber erst einmal über den Wechsel informiert, wird er alles Weitere veranlassen, damit der Mitgliedsbeitrag künftig an den neuen Anbieter gezahlt wird.

Tipp: Vergessen Sie diese Information nicht! Bei fehlender oder zu später Mitteilung kann der Wechsel der Krankenkasse im schlimmsten Fall platzen!

Die Leistungen und Beiträge der Krankenversicherungen schwanken teilweise erheblich. Diese Unterschiede werden sich Experten zufolge in Zukunft noch verstärken. Deshalb lohnt es sich, diese auch nach dem Krankenkassenwechsel im Auge zu behalten. Bei Änderungen der Leistungen, der Kosten oder Ihres persönlichen Bedarfs kann es sich auch zukünftig lohnen, über einen Wechsel der Krankenkasse nachzudenken!

Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse.html
https://www.check24.de/gesetzliche-krankenversicherung/files/gkv-wie-wechsle-ich-meine-kasse.pdf
https://www.verivox.de/krankenkasse-wechseln/

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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