Krankenkassenwechsel: alle Kündigungsfristen | Krankenkasse kündigen

Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse selbst kündigen. Wie Sie hierbei vorgehen sollten, welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen und wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Um Ihre Krankenversicherung zu kündigen, bevor Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit Sie eine Kündigung aussprechen können, müssen Sie Pflichtmitglied sein und dürfen nicht im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Außerdem liegt die Mindestvertragslaufzeit (Bindungsfrist) bei gesetzlichen Krankenversicherungen bei 18 Monaten. Mit anderen Worten: Sie können den Vertrag frühestens zu diesem Zeitpunkt regulär kündigen. Und schließlich müssen Sie die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Video-Tipp

Tipp: Da Wahltarife eigene Mindestlaufzeiten von bis zu drei Jahren haben dürfen, gelten die genannten 18 Monate hier nicht zwangsläufig. Welche Vertragslaufzeit Ihre Wahltarife haben, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Krankenversicherungen?

Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Monate und kann nur zum Monatsanfang in Kraft treten. Das heißt, wenn Sie Ihre Kündigung im Laufe des Monats verschicken, ist eine Neuversicherung zum übernächsten Monatsersten möglich.

Zwei Beispiele:

  • Sie kündigen bei Ihrer Krankenkasse am 20. Februar.
    • Ihre Kündigung wird zum 30. April wirksam.
    • Ab dem 1. Mai sind Sie bei der neuen Kasse versichert.
  • Sie kündigen bei Ihrer Krankenkasse am 10. Oktober.
    • Ihre Kündigung wird zum 31. Dezember wirksam.
    • Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu. Dieses tritt in Kraft, wenn Ihre Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag einführt oder einen schon vorhandenen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall dürfen Sie Ihren Vertrag kündigen, ohne sich an die Mindestvertragslaufzeit halten zu müssen. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten ist allerdings auch hier einzuhalten.

Beachten Sie, dass Sie das außerordentliche Kündigungsrecht nur für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen können. Falls Sie wegen eines neuen oder erhöhten Zusatzbeitrags kündigen möchten, müssen Sie dies spätestens bis zum Ende des Monats tun, in dem der neue oder erhöhte Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird.

Ein Beispiel: Die Krankenkasse weist in einem Schreiben darauf hin, dass sie ab dem nächsten Januar einen Zusatzbeitrag erhebt. Um das besondere Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, muss Ihr Kündigungsschreiben bis Ende Januar bei der Versicherung eingehen – vorausgesetzt, die Krankenversicherung weist Sie auf das außerordentliche Kündigungsrecht hin.

Kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn die Krankenkasse:

  • eine oder mehrere Leistungen streicht oder
  • Änderungen an freiwilligen Leistungen vornimmt.

Tipp: Die Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, Sie vor einer Beitragserhöhung über Ihr Kündigungsrecht zu informieren. Versäumt Sie dies ganz oder rechtzeitig, verlängert sich die Gültigkeit des Kündigungsrechts. Unter dieser Voraussetzung dürfen Sie auch rückwirkend kündigen.

Was Sie beim Kündigungsschreiben beachten sollten

Einige Krankenkassen und Verbraucherportale bieten vorformulierte Kündigungsschreiben zum Download an. Es genügt aber auch ein formloses Schreiben, in dem Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie:

  • die Kündigung persönlich von Hand unterschreiben und
  • die Krankenkasse um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig bei der Versicherung eingeht. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie:

  • das Schreiben einige Wochen vor Ablauf der Frist absenden und
  • den Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Mit dem Rückschein haben Sie einen Beleg in der Hand, der nachweist, dass Ihre Kündigung pünktlich bei der Krankenkasse eingegangen ist.

Krankenkasse kündigen Familienmitglieder

Tipp: Diese Familienangehörige können in die eigene Kündigung einbezogen werden.

Kündigung ohne Neuabschluss nicht möglich!

Aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist gewährleistet, dass Ihr Versicherungsschutz lückenlos besteht. Das bedeutet, dass Sie automatisch bei der alten Krankenkasse versichert bleiben, falls der Wechsel – aus welchen Gründen auch immer – nicht klappt. Gleichzeitig kann jede Person nur bei einer Krankenversicherung voll versichert sein. Das heißt, dass auch eine Doppel-Versicherung ausgeschlossen ist. Deshalb wird die Kündigung Ihrer Krankenkasse auch erst dann wirksam, wenn Sie bestätigtes Mitglied der neuen Krankenkasse sind.

Quellen:
https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/tk-mitglied-werden/information-kuendigungsfrist-sonderkuendigungsrecht-2004146
https://www.krankenkassen.de/krankenkasse-wechseln/kuendigung/fristen/

Über unsere Autorin
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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