Krankenhaustagegeldversicherung – Ist sie sinnvoll?

Ein Krankenhaustagegeld wird als sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte empfohlen. Das gezahlte Tagegeld soll Zuzahlungen und weitere Kosten, die während eines Krankenhausaufenthaltes entstehen, ausgleichen. Doch die Zusatzversicherung steht in der Kritik. Alle Fakten auf einen Blick: die Höhe der Versicherungsbeiträge, tatsächliche Risiken und die Empfehlung der Verbraucherzentrale.

Krankenhaus

Ein Krankenhausaufenthalt kommt meist unerwartet und ist, wie so vieles im Leben, nicht kostenlos. In der Zeit, die Sie dann dort verbringen, fallen für gesetzlich Versicherte täglich schon einmal Kosten von mindestens 10 Euro pro Tag an. Diese leisten Sie als Eigenanteil in Form eines Tagesgeldes an das Krankenhaus. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung könnten diese und weitere Kosten aufgefangen werden. Doch lohnt sich dafür der Abschluss einer Versicherung? Hier sehen Sie die Vor- und Nachteile auf einem Blick.

Video-Tipp

Vorteile Nachteile
das Krankenhaustagegeld steht Ihnen frei zur Verfügung, Sie müssen keine Nachweise erbringen nach Vertragsabschluss steht meist eine längere Wartezeit bevor, bis sie die Versicherung wirklich nutzen dürfen (3 bis 8 Monate)
die Höhe des Tagegeldes ist unabhängig vom Einkommen und kann individuell vereinbart werden Sie müssen in Vorkasse gehen, erst mit dem Nachweis des Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie das Geld zurück (diverse Bescheinigungen)
Auszahlung erfolgt über den gesamten Krankenhaus-Aufenthalt Nachbehandlungen wie Kur oder Reha sind ausgeschlossen, ebenso wie teil-, vor- und nachstationäre Behandlungen
ja nach Versicherung auch bei Behandlungen im Ausland Vorerkrankungen wirken sich negativ auf die Beiträge aus (Gesundheitsfragen), ebenso wie das Alter: je älter der Vertragsnehmer zu Beginn, umso höher die Beiträge
gilt auch für Schwangerschaft Behandlungen, die bereits vor Abschluss der
Versicherung geplant wurden, werden nicht
berücksichtigt

Was ist eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Die Krankenhaustagegeldversicherung greift dann, wenn Sie vollstationär in einem Krankenhaus aufgenommen und behandelt werden. Bereits ab dem Tag der Einlieferung wird das vorher mit der Versicherung vereinbarte Tagegeld gezahlt. Auch der Tag der Entlassung zählt als vollwertiger Tag. Mit dem Tagegeld können Sie etwaig entstehende Kosten deckeln, wie zum Beispiel die anfallende Zuzahlung von 10 Euro täglich (gilt für gesetzlich Versicherte). Oder auch Kosten für besondere Verpflegung, Anfahrts- sowie Parkkosten der Familie und Haushaltshilfen während der Abwesenheit.

Verpflegung im Krankenhaus

Krankenhausaufenthalt: Finanziellen Risiken

Fest steht: ein Krankenhausaufenthalt über einen längeren Zeitraum ist mit Kosten verbunden. Zuerst kommen hier die Kosten der Zuzahlung von 10 Euro am Tag auf gesetzlich Versicherte zu. Diese müssen pro Kalenderjahr bis zu 28 Tage (diese werden bei mehreren Krankenhausaufenthalten kumuliert) lang gezahlt werden, danach entfallen Sie. Das heißt, im schlimmsten Falle kommen hier Kosten von 280 Euro auf Sie zu.

Außerdem kann es zu weiteren Kosten kommen. Dazu zählen:

  • die Nutzung von Telefon, Fernseher und Internet
  • Fahrtkosten und Parkgebühren der Familie
  • Finanzierung einer Haushaltshilfe während der Abwesenheit
  • evtl. die Bezahlung eines Babysitters
  • die Kosten für die Unterbringung des Haustieres
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. 1-Bett-Zimmer)

Hier kommt es natürlich auf die Individualität des Einzelnen an. Leben Sie allein und müssen Sie sich um keine weiteren Familienangehörigen oder Haustiere kümmern oder sind Sie Alleinerziehend und haben im Notfall niemanden, der etwaige Aufgaben übernimmt?

Zudem müssen Sie berücksichtigen werden, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. In der Selbstständigkeit greift im Falle der Krankschreibung nicht automatisch die Weiterzahlung des Gehaltes. Das gilt auch, wenn Sie in dieser Zeit im Krankenhaus liegen. Das gesetzlich gezahlte Krankentagegeld greift bei Selbstständigen, ebenfalls wie bei Angestellten, erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall ist die Absicherung des Verdienstausfalles von bis zu 6 Wochen sinnvoll.

Fakten-Check: wie oft und wie lange im Krankenhaus

Die Krankenhaustagegeldversicherung greift nur bei einem vollstationären Aufenthalt in einer Klinik. Dabei stellt sich nun die Frage, inwieweit ein Jeder im Jahr überhaupt einen Krankenhausaufenthalt vor sich hat. In den meisten Fällen kann das nicht geplant werden. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes waren 2016 mehr als 19,5 Millionen Deutsche im Krankenhaus. Das ist etwa jeder Vierte. Dabei liegt die Verweildauer eines Aufenthaltes bei 7,3 Tagen.

Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?

Dies ist laut dem Versicherungsvertragsgesetz § 192 Abs. 4 eindeutig geregelt:

Krankenhaustagegeld gesetzliche Lage
Das sagt der Gesetzgeber

Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn:

  • Sie mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbracht haben
  • eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung vorliegt
  • nachdem Sie eine Bescheinigung des Krankenhauses eingereicht haben (Inhalt: Name des Patienten, Aufnahme- und Entlassungstag, Diagnose sowie Stempel und Unterschrift des Krankenhauses)

Achtung!
Dabei gilt zu beachten, dass die Versicherung oftmals nicht direkt nach deren Abschluss gilt, sondern meist erst 3 bis 8 Monate nach Unterzeichnung greifen. Damit soll verhindert werden, dass sofort nach Vertragsbeginn Leistungen für stationäre Behandlungen abgerechnet werden, die bereits vor Beginn der Versicherung geplant oder medizinisch notwendig waren.

Außerdem kann die Versicherung als Zusatzbaustein einer privaten Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass die private Unfallversicherung das Krankenhaustagegeld nur dann zahlt, wenn der Aufenthalt in einer Klinik die Folge eines Unfalles ist, nicht aber bei Nierensteinen, Herzproblemen oder einen Blindarmdurchbruch.

Privat Krankenversicherte können ebenfalls ein Tagegeld in ihren Versicherungsschutz integrieren. Dieses wird gezahlt, egal aus welchem Grund Sie im Krankenhaus sind. Ausschlüsse wie z.B. vorsätzlich herbeigeführte Krankheitserscheinungen können in den Versicherungsbedingungen verankert sein.

Beiträge vs. Leistungen – eine Beispielrechnung

An einer Beispielrechnung wollen wir zeigen, wie viel Sie jährlich an Beiträgen zahlen könnten und wie hoch die dafür erhaltene Leistung dann ist. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung.

Nehmen wir an, ein 30-jähriger Mann möchte sein Krankenhaustagegeld absichern und 100 Euro pro Tag aus der Versicherung erhalten. Dann zahlt er jährlich 396,69 Euro. Gehen wir nun davon aus, dass er den Beitrag 10 Jahre zahlt, so hat er 3966,90 dafür ausgegeben.

Wenn er in diesen 10 Jahren 2 Mal für jeweils 10 Tage im Krankenhaus stationär aufgenommen wurde erhält er 2000 Euro. Um die eingezahlten Beiträge wieder zubekommen müsste der Mann mindestens 40 Tage im Krankenhaus sein.

Bei einem 40 Jahre alten Mann liegen die jährlichen Kosten bei 549,41 Euro. In 10 Jahren also bei 5494,10 Euro. Bei gleichem Krankenhausaufenthalt würde auch er 2000 Euro erhalten. Damit er seine Beiträge wieder reinholt, müsste er in 10 Jahren mindestens 55 Tage im Krankenhaus verbringen.

Nun stellt sich natürlich auch die Frage, was können Sie sich von diesem Geld leisten. 10 Euro am Tag, die ersten 28 Tage, fallen schon einmal für die Zuzahlungen zur GKV weg. Wollen Sie ein Einbettzimmer in Deutschland? Je nach Region zahlen Sie hier zwischen 80 und 150 Euro, pro Nacht!

Wollen Sie damit lediglich Fahrtkosten Ihrer Familie abdecken, dann reicht das Geld womöglich aus, aber diese Kosten könnten Sie auch tragen, ohne Versicherung und das darauf gesparte Geld aufwenden.

Betreuung durch den Chefarzt

Das sagt die Verbraucherzentrale

Heike Teubner, Beratungsstellenleitern der Verbraucherzentrale Auerbach sagt:

Die Krankenhaustagegeldversicherung gehört eher zu den überflüssigen Versicherungen. Sie erbringt die gleichen Leistungen wie eine Krankentagegeldversicherung, aber eben nur für die Tage, für die man im Krankenhaus ist.

Ein Fall, wo nur bei Krankenhausaufenthalt ein solcher Schutz sinnvoll sein soll, ist nicht erkennbar. Daher wäre – wenn schon – eine Krankentagegeldversicherung sinnvoller.

Wenn man im Fall von Arbeitsunfähigkeit Einkommenslücken hätte, sollte man über eine Krankenhaustagegeldversicherung dann nachdenken, wenn man sich die wesentlich teurere Krankentagegeldversicherung evtl. nicht leisten kann.

Sinnvoll Überversichert!? Ein Kommentar

Wenn Versicherungen der Zynismus packt, könnte die Grippe-Tagegeldversicherung den Markt erobern. Die Zahlen sprechen dafür. Doch verbirgt sich hinter einer Grippe oder einem Krankenhausaufenthalt ein finanzielles Risiko, das ich absichern möchte? Jeder versicherte Euro Krankenhaustagegeld würde in meinem Fall monatlich 18,2 Cent Beitrag verursachen. (Quelle: Tarifrechner Huk.de, männlich, 30 Jahre, Selbständig). Damit sich der Beitrag rechnet, sollte ich summa summarum mit drei Tagen jährlich im Krankenhaus kalkulieren. Geht diese Rechnung auf? Natürlich nicht: ein Risikovertrag bleibt reine Spekulation (in diesem Fall auf Krankheit). Oder wie es der US-amerikanische Journalist und Satiriker Ambrose Gwinnett Bierce einst sagte:

„Versicherung ist ein geniales modernes Glücksspiel, bei dem sich der Spieler der angenehmen Überzeugung hingeben darf, den Mann, der die Bank hält, zu schlagen.“

Spekulieren Sie lieber auf Ihre Gesundheit und legen Sie die wenigen Euro monatlich gedanklich beiseite. Im besten Fall ohne Krankenhausaufenthalt und dafür etwas mehr finanziellen Spielraum in der Hand. Investieren Sie den Beitrag allenfalls in eine Versicherung, die Sie bei elementaren Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Verdienstausfall für langwierige Erkrankungen auffängt.

Quellen:
https://www.finanztip.de/krankenzusatzversicherung/krankenhaustagegeldversicherung/
http://www.versicherung-infothek.de/krankenhaustagegeldversicherun.html
https://www.online-vergleich-versicherung.de/tagegeldversicherung/krankenhaustagegeldversicherung-sinnvoll/

Über unsere Autorin
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
×
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
Latest Posts
Hinweise für Gesundheits- und Rechtsfragen
Wiado.de dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei gesundheitlichen und rechtlichen Anliegen. Konsultieren Sie hierzu bitte jeweils Ihren Arzt/Zahnarzt oder einen Rechtsanwalt/Steuerberater.