Krank im Ausland: wer zahlt den Arzt?

Für den Fall der Fälle: Wenn Sie im Auslandsurlaub plötzlich krank werden, sollten Sie gut abgesichert sein. Eine Möglichkeit dazu bietet die Auslandskrankenversicherung. Welche Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten bestehen, welchen Versicherungsschutz die Auslandskrankenversicherung bietet und worauf Sie bei ihrem Abschluss achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Krank im Ausland

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nicht alle Kosten, die für eine medizinische Versorgung bei einem Auslandsaufenthalt fällig werden. Grundsätzlich zahlen die Krankenkassen ambulante und stationäre Behandlungen nur in EU-Ländern oder Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlungskosten nicht höher sind als die Krankenkassensätze des jeweiligen Landes.

Video-Tipp

Die Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für:

  • Behandlungen von Privatärzten oder in Privatkliniken
  • den Rücktransport nach Deutschland
  • Behandlungen in Ländern außerhalb Europas

Tipp: Denken Sie daran, bei Reisen innerhalb von Europa stets Ihre Gesundheitskarte dabei zu haben, denn sie gilt gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC).

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht. Sie wurde eingeführt, um die medizinische Versorgung in Europa möglichst unbürokratisch zu gewährleisten und gilt in:

  • allen 28 Staaten der EU
  • den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
  • den drei Abkommensstaaten Mazedonien, Montenegro und Serbien
  • der Schweiz

Wenn Sie die EHIC besitzen, haben Sie in den teilnehmenden Staaten Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung, wenn Sie plötzlich krank werden oder einen Unfall erleiden. Die Krankenkassen übernehmen die hierbei anfallenden Kosten.

Achtung: Im Versicherungsschutz enthalten ist immer nur die in dem jeweiligen Gastland übliche medizinische Versorgung. Diese muss nicht mit dem Versorgungsniveau in Deutschland übereinstimmen.

Leistungen der privaten Krankenversicherung im Ausland

Obwohl die Leistungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) in der Regel umfassender sind als die der gesetzlichen Krankenversicherungen, sind auch nicht alle Privatversicherte im Ausland gleichermaßen gut abgesichert. Vor allem sollten Sie auf die zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes im Ausland achten (meist ein Monat) und überprüfen, ob der Versicherungsschutz auch in Ihrem Urlaubsland gilt.

Ein Vorteil der Auslandskrankenversicherung für Privatpatienten ist, dass ihre Inanspruchnahme unabhängig von den Leistungen ihrer Krankenversicherung und damit auch von möglichen Beitragsrückerstattungen am Jahresende ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie im Ausland krank werden und medizinische Versorgung in Anspruch nehmen müssen, und die Auslandskrankenversicherung die Kosten hierfür übernimmt, hat das keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung bei der PKV.

Welche Kosten übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

Vergleiche zeigen große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen. Im Leistungsumfang enthalten sind jedoch üblicherweise die Kosten für:

  • ärztlich verordnete Arzneimittel und Heilmittel
  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • ärztliche Versorgung durch Rettungsdienst oder Transport zum nächsten Krankenhaus
  • stationäre ärztliche Behandlungen (einschließlich Operationen)
  • Unterbringung und Verpflegung bei einem Klinikaufenthalt
  • Zahnbehandlungen akuter Notfälle (Schmerzen, einfache Füllungen, Zahnersatzreparaturen)
  • medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland (teilweise auch: medizinisch sinnvoller)
  • Überführung nach Deutschland im Todesfall oder Bestattung im Ausland (meist begrenzt auf 10.000 Euro)

Was ist medizinisch notwendiger vs. sinnvoller Rücktransport?

Rücktransport

Andere Versicherer übernehmen auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport. Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport zum Beispiel dann, wenn Sie krank geworden sind und die Behandlung in Deutschland größere Erfolgsaussichten hat als die Behandlung im Reiseland.

Welche Kosten übernimmt die Auslandskrankenversicherung nicht?

  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgerät oder Brille)
  • kieferorthopädische Behandlungen
  • Zahnersatz-Neuanfertigungen
  • reguläre Vorsorgeuntersuchungen während einer Schwangerschaft
  • Entbindungen
  • geplante Schwangerschaftsabbrüche
  • Psychoanalyse, Hypnose- oder Psychotherapie zur Behandlung psychischer Störungen
  • Entzugsbehandlungen
  • Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Unterbringung pflegebedürftiger Personen

Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht, wenn:

  • die medizinische Behandlung der Grund für die Reise ist
  • die Behandlung vorhersehbar ist, zum Beispiel weil sie regelmäßig erfolgen muss und der Reisetermin in dem Behandlungsrhythmus liegt
  • der Versicherte den Unfall oder die Krankheit vorsätzlich herbeigeführt hat
    Gültigkeit und Kosten der Auslandskrankenversicherung

Der Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung umfasst in der Regel 42 bis 56 Tage. Wenn Sie längere Reisen planen, sollten Sie die Versicherung kontaktieren. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist meistens ohne Probleme möglich. Manche Tarife haben automatisch eine längere Gültigkeitsdauer und sind deshalb für längere Aufenthalte im Ausland geeignet.

Wie hoch die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind, hängt vom Anbieter, Tarif und Leistungsumfang ab. Auch das Reiseziel hat einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. So sind Tarife mit einem Versicherungsschutz für die USA und Kanada stets teurer als Versicherungen ohne Nordamerika, da die Kosten für eine medizinische Behandlung dort sehr hoch sind. Es gibt jedoch schon günstige Tarife für Singles für etwa 10 Euro, für Familien für ca. 30 Euro und für Senioren ab 50 Euro pro Jahr.

Probleme mit der Auslandskrankenversicherung

Bei den folgenden Personengruppen kann es beim Abschluss oder der Inanspruchnahme einer Auslandskrankenversicherung Probleme geben, wenn Sie einen Unfall haben oder krank werden:

  • Sportler: Die Kostenübernahme bei Trainings- oder Wettkampfverletzungen ist bei einigen Versicherern nicht im Leistungsumfang enthalten. Insbesondere für Berufssportler kann es schwierig sein, eine Versicherung zu finden, die sportliche Aktivitäten nicht vom Versicherungsschutz ausschließt.
  • Schwangere: Bei vielen Versicherungen ist die Kostenübernahme für Behandlungen im Rahmen einer Schwangerschaft nicht ausdrücklich geregelt. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Versicherung über die geltenden Regelungen und lassen sich diese schriftlich bestätigen.
  • Senioren: Manche Versicherungen begrenzen den Versicherungsschutz auf bestimmte Altersgruppen oder verlangen ab einem bestimmten Alter des Versicherten deutlich höhere Beiträge.
  • im Ausland Berufstätigen: Je nach Anbieter gibt es für Personen, die sich beruflich im Ausland aufhalten, keinen oder einen besonderen Tarif für eine Auslandskrankenversicherung. Für sie gelten aber möglicherweise ohnehin andere Regeln als für Urlauber.

Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeiten im Ausland

Wenn Sie als Angestellter eines deutschen Unternehmens im Ausland tätig sind, bleibt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in der Regel bestehen. Sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 12 Monate dauert, gilt der Versicherungsschutz der Krankenkassen auch in dieser Zeit. Die Versicherungen sind jedoch nur zur Erstattung der Behandlungskosten in vergleichbarer Höhe verpflichtet. Das heißt, dass sie nur die Kosten erstatten, die eine solche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Für mögliche Differenzen bedarf es einer zusätzlichen Absicherung.

Worauf Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung achten sollten

Die Stiftung Warentest hat in ihrem letzten Test der Auslandskrankenversicherungen (2017) festgestellt, dass die angebotenen Tarife grundsätzlich immer besser werden. Da es jedoch nach wie vor große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt, lohnt sich vor dem Abschluss einer Versicherung ein Tarifvergleich. Sehr gute Policen zeichnen sich unter anderem durch folgende Merkmale aus:

  • verständliche Versicherungsbedingungen ohne vage Formulierungen
  • keine verpflichtende Selbstbeteiligung erforderlich
  • Verzicht auf Obergrenzen bei der Kostenübernahme
  • kein genereller Ausschluss einzelner Erkrankungen
  • Leistungsausschluss nur für bereits geplanter Behandlungen nach ärztlicher Diagnose vor Reiseantritt
  • Kostenübernahme für die Behandlung plötzlich auftretender Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Kostenübernahme für die Behandlung akuter Verschlechterungen bei chronischen Krankheiten
  • Mitversicherung von Sportverletzungen
  • Übernahme der Kosten für Krankentransport in geeignete Klinik
  • Kostenübernahme für medizinisch sinnvollen (und nicht nur notwendigen) Rücktransport
  • Zahlung der Überführung oder Bestattung vor Ort (üblich ist hier die Übernahme von Kosten bis zu 10.000 Euro)
  • umfangreiche Leistungen für Schäden, die durch Unruhen, Krieg, Pandemien oder Atomunfälle verursacht wurden

Insbesondere bei den Auslandskrankenversicherungen, die zusammen mit Kreditkarten angeboten werden, und bei älteren Verträgen scheint es indes noch Verbesserungsbedarf zu geben. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen und schließen Sie im Zweifelsfall lieber noch eine weitere Auslandskrankenversicherung ab. Doppelversicherungen sind zulässig. Wenn Sie krank werden oder nach einem Unfall medizinische Versorgung benötigen, müssen Sie diese nur angeben.

Tipps für chronisch Kranke

Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt in der Regel nicht für Behandlungen, die wegen einer bereits diagnostizierten akuten oder einer chronischen Erkrankung erforderlich werden. Wenn Sie an chronischen Krankheiten wie

  • Diabetes,
  • Herz- Kreislauferkrankungen,
  • Morbus Crohn,
  • Multiple Sklerose oder
  • Parkinson

leiden, sollten Sie deshalb frühzeitig Ihre eigene Krankenversicherung kontaktieren und den Versicherungsschutz mit ihr abklären. Die Stiftung Warentest rät dazu, der Krankenkasse durch die entsprechenden Ablehnungsschreiben anderer Versicherungen nachzuweisen, dass sie keine andere Auslandskrankenversicherung abschließen konnten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird dies prüfen und anschließend die eventuell anfallenden Behandlungskosten für die medizinische Versorgung im Ausland übernehmen. Hierzu ist sie gesetzlich verpflichtet.

Tipp: Da die Krankenkasse auch bei chronisch Kranken keine akuten Notfälle im Ausland bezahlen muss, die nicht mit der chronischen Erkrankung zu tun haben, empfiehlt sich trotzdem der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt dann die Kosten, wenn Sie anderweitig krank werden, also zum Beispiel Zahnschmerzen bekommen oder einen Knochenbruch erleiden.

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandskrankenversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/redaktion/pdf_broschueren/europaeische_Krankenversicherungskarte.pdf
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung-13885
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/telematik_und_datenaustausch/ehic/ehic_1.jsp
https://www.test.de/Auslandskrankenversicherung-der-grosse-Vergleich-4848150-0/
https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/zusatzversicherung/auslandsreise-krankenversicherung/

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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