Zunächst erst einmal die schlechte Nachricht vorweg: Jede Airline hat, den Umgang mit Kindersitzen betreffend, ihre eigenen Vorschriften. Setzen Sie sich deshalb unbedingt vorher mit der Fluggesellschaft in Verbindung, wenn Sie planen, einen eigenen (Auto-)Kindersitz mit in den Flieger zu bringen. Die gute Nachricht ist: Auch den Fluggesellschaften geht es zuallererst um die Sicherheit ihrer Passagiere. Sie ziehen also an einem Strang.
Achtung: Kindersitze werden am Check-In eingehend überprüft. Deshalb ist ein Online-Check-In in den allermeisten Fällen nicht möglich. Bedenken Sie den zusätzlichen Zeitaufwand in Ihrer Reiseplanung!
(Klein)Kinder im Flugzeug
Kinder unter 2 Jahren reisen bei vielen Fluggesellschaften zu sehr günstigen Konditionen. Dabei sind sie nach einer EU-Verordnung in Flugzeugen entweder durch Kindersitze oder Schlaufengurte zu sichern. Bei Letzterem wird das Kleinkind durch einen sogenannten Loop-Belt, einer am Beckengurt des Erwachsenen befestigten Schlaufe, fixiert. Experten raten jedoch unbedingt von dieser Praxis ab, da sie ein erhebliches Verletzungsrisiko für das Kind darstellt.
Achtung: Reisen Sie allein mit mehr als einem Kind unter 2 Jahren, müssen Sie für das zweite Kind auf jeden Fall einen zusätzlichen Sitzplatz buchen.
Hier wird stattdessen der Griff zum Kindersitz empfohlen. Dieser macht zwar auch für Kinder, die noch nicht 2 Jahre alt sind, den Kauf eines regulären Kindertickets notwendig, aber für die Sicherheit Ihres Nachwuchses sollten Sie unter keinen Umständen an der falschen Stelle sparen. Außerdem erleichtert es auch Ihnen den Flug, wenn Sie einen weiteren Sitzplatz für Kind und Kindersitz zur Verfügung haben.
Kindersitz im Flugzeug
Bevor Sie sich mit der Airline in Verbindung setzen, sollten Sie sich außerdem darüber informieren, welche Kindersitze im Flugzeug akzeptiert werden. Bei geeigneten Kindersitzen handelt es sich um Rückhaltesysteme, die
- von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der USA oder Kanadas für die Nutzung in Luftfahrzeugen zugelassen wurden,
- mindestens die UN-Norm ECE R44/03 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen erfüllen und
- mit einem Qualifizierungssiegel gekennzeichnet sind, das neben dem Namen der entsprechend befähigten Qualifizierungsstelle auch eine spezifische Identifizierungsnummer für das jeweilige Objekt (hier: den Kindersitz) enthält.
Im deutschen Raum erkennen Sie adäquate und geprüfte Sitze am Logo des TÜV Rheinland und dem schriftlichen Zusatz „For use in aircraft“ – zur Nutzung in Flugzeugen geeignet. Diese Sitze zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch mit dem Zweipunkt-Beckengurt sicher befestigt werden können.
Tipp: Ist Ihr Kindersitz mit auf der verlinkten Liste aufgeführt, verfügt jedoch noch nicht über den entsprechenden Aufkleber, so sollten Sie diesen problemlos beim Hersteller anfordern können.
Übersicht
Die folgende Liste soll Ihnen einen Überblick über die TÜV-geprüften Modelle und in welchen Fluggesellschaften sie genutzt werden dürfen verschaffen. Sie erhebt jedoch ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Hersteller | Modell | Klasse* | Fluggesellschaften |
Bébé Confort | Pebble | 0+ | Eurowings, TUIfly |
Britax Römer | Baby Safe Plus | 0+ | Condor, TUIfly, Lufthansa, Eurowings |
Britax Römer | Eclipse | I | Condor, TUIfly, Lufthansa, Eurowings |
Concord | Ion | 0+ | Condor, TUIfly, Lufthansa, Eurowings |
Kiddy | Evolution Pro | 0+ | Lufthansa, Eurowings |
Kiddy | Phoenixfish Pro | I | Lufthansa, Eurowings |
Kiddy | Guardian Pro | I/II/III | Lufthansa, Eurowings |
Maxi Cosi | Pebble | 0+ | Condor, TUIfly, Lufthansa, Eurowings |
Simple Parenting | Doona | 0+ | Lufthansa, Eurowings |
Takata | Picomino Mini | 0+ | Lufthansa, Eurowings |
Takata | Maxi | II/III | Lufthansa |
*Erläuterung: Klasse 0+ (bis 13 kg Körpergewicht), I (9 bis 18 kg), II (15 bis 25 kg), III (22 bis 36 kg)
Tipp: Für Kinder unter 12 Jahren, die aber bereits zu groß für den Kindersitz sind, empfiehlt sich eine Sitzerhöhung, um optimale Sicherheit zu garantieren. Achten Sie auch hier auf das „For use in aircraft“-Siegel!
Haben Sie ein geeignetes Modell gefunden und alles abgeklärt, sollten Sie auch den richtigen Standort wählen. Das Luftfahrtbundesamt gibt dabei eine Reihe von Empfehlungen, etwa:
- Fensterplatz
- Verantwortliche/erziehungsberechtigte Person (ohne körperliche Beeinträchtigung) unmittelbar daneben
- Reihen mit Notausgängen meiden
Achtung: Für die ordnungsgemäße Sicherung Ihres Kindes im Sitz sind Sie selber verantwortlich. Halten Sie sich also an die Gebrauchsanweisung des Herstellers! Bei Start, Landung und während das Anschnallzeichen leuchtet, ist der Sitz nach vorne zu richten.
Alternative CARES
Haben Sie einen Kindersitz, der nicht „for use in aircraft“ geeignet ist oder ist es Ihnen zu umständlich, ihn zusätzlich zu Ihrem weiteren Reisegepäck zu transportieren, können Sie auch auf das CARES-System zurückgreifen. Dabei wird der kleine Passagier über ein Gurtsystem, bestehend aus „Hosenträgern“ und Beckengurt, auch am Öberkörper am Sitz fixiert. Der CARES-Gurt bietet sich zur Sicherung von Kindern an, die
- zwischen 10 und 20 Kilogramm schwer und
- kleiner als 100 cm sind.
Er empfiehlt sich also vor allem für Kinder im Alter von etwa 1 bis 4 Jahren. Kostenpunkt hierbei sind circa 90 Euro.
Tipp: Fliegen Sie viel, lohnt sich ein Kauf. Ist es eher eine einmalige Sache, sollten Sie eventuell auch die Möglichkeit einer Leihe/Miete in Betracht ziehen. Üben Sie auf jeden Fall das Anbringen des Systems zu Hause, etwa an einem Stuhl oder schmalen Sessel!
Eine weitere Alternative ist das sogenannte Luftikid, ein speziell für per Flugzeug reisende Kinder entwickelter, aufblasbarer Sitz, der sich einfach mit dem Beckengurt am Sitz sichern lässt.
Quellen:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kindersicherung%20im%20Flugzeug_22KB_47609.pdf
https://www.eurowings.com/de/informieren/services/kinder.html
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B2_Flugbetrieb/Rundschreiben/95_RS_2008_14.pdf
https://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/35/media_955318135.pdf
https://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/kindersitze_flugzeug/faq_info/faq.html