In diesem Artikel
Anschaffungen für die Schule, Lebensmittel und andere Ausgaben für den Nachwuchs lassen sich mithilfe des Kindergeldes finanzieren: Aber wie viel Geld steht Ihnen konkret zu? Die folgende Kindergeldtabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick.
Kindergeldtabelle – 2018
Erstes und zweites Kind | 194 Euro |
Drittes Kind | 200 Euro |
Jedes weitere Kind | 225 Euro |
Neben dem Kindergeldanspruch können Sie zudem vom Kinderfreibetrag profitieren: Auf diesem Weg erhalten Eltern ein bestimmten Geldbetrag steuerfrei, was mit einer zusätzlichen Entlastung einhergeht. Für das Jahr 2018 wurde dabei eine Summe von 7.428 Euro pro Kind festgelegt. Bei getrennten Paaren kann hingegen jedes Elternteil einen Kinderfreibetrag von 2.394 Euro geltend machen.
Kindergeldtabelle – ein Ausblick für das Jahr 2019
Das Kindergeld wurde in der Vergangenheit immer wieder an die Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Der folgenden Tabelle können Sie die Änderungen der letzten fünf Jahre entnehmen:
Jahr | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | ab dem 4. Kind |
2013 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2014 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2015 | 188 Euro | 188 Euro | 194 Euro | 219 Euro |
2016 | 190 Euro | 190 Euro | 196 Euro | 221 Euro |
2017 | 192 Euro | 192 Euro | 198 Euro | 223 Euro |
2018 | 194 Euro | 194 Euro | 200 Euro | 225 Euro |
Die Bundesregierung hat sich für 2019 auf eine Erhöhung von zehn Euro geeinigt. In Kraft tritt diese Erhöhung ab Juli 2019. Das hat der Bundestag bereits beschlossen.
Das bedeutet:
Jahr | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | ab dem 4. Kind |
2019 | 204 Euro | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
Hinweise für die Beantragung
Einleitend gilt es darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf Kindergeld an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So erhalten Sie zum Beispiel nur dann die entsprechenden Zuwendungen, wenn Sie mit Ihren Kindern in Deutschland leben. Des Weiteren wird Kindergeld grundsätzlich nur von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Für Kinder in der Ausbildung kann der Kindergeldanspruch aber bis zum 25. Lebensjahr bestehen bleiben. Die zugehörigen Anträge können Sie bequem online ausfüllen und einreichen: Zu diesem Zweck benötigen Sie lediglich die steuerlichen Identifikationsnummern Ihrer Kindes und von sich selbst. Wenn Sie als Elternpaar zusammenleben, können Sie dabei selbst entscheiden auf welches Konto das Kindergeld überwiesen wird.
Tipp: Die Familienkasse zahlt die Beträge bis zu sechs Monate rückwirkend aus. Wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben, empfiehlt sich deshalb eine entsprechende Anpassung der Daten im Antrag.
Quellen:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39986.html
https://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/kindergeldtabelle.html%C2%A0
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalitionsverhandlungen-kindergeld-steigt-um-25-euro-pro-kind-und-monat/20926152-2.html
http://www.deutschlandfunk.de/haushalt-2018-die-koalition-erfuellt-sich-alle-wuensche.1783.de.html?dram:article_id=416734