Kindergeldtabelle 2018/2019 – so viel Kindergeld steht Ihnen zu – Höhe

Das Kindergeld leistet einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Entlastung von Eltern: Die Höhe der entsprechenden Zuwendungen und des zugehörigen Kinderfreibetrags wird regelmäßig neu angepasst. Folgend geht es um die Änderungen für die Jahre 2018 sowie 2019 und nützliche Tipps für die Beantragung.

Kindergeld

In diesem Artikel

Anschaffungen für die Schule, Lebensmittel und andere Ausgaben für den Nachwuchs lassen sich mithilfe des Kindergeldes finanzieren: Aber wie viel Geld steht Ihnen konkret zu? Die folgende Kindergeldtabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick.

Video-Tipp

Kindergeldtabelle – 2018

Erstes und zweites Kind  194 Euro
Drittes Kind  200 Euro
Jedes weitere Kind  225 Euro

Neben dem Kindergeldanspruch können Sie zudem vom Kinderfreibetrag profitieren: Auf diesem Weg erhalten Eltern ein bestimmten Geldbetrag steuerfrei, was mit einer zusätzlichen Entlastung einhergeht. Für das Jahr 2018 wurde dabei eine Summe von 7.428 Euro pro Kind festgelegt. Bei getrennten Paaren kann hingegen jedes Elternteil einen Kinderfreibetrag von 2.394 Euro geltend machen.

Kindergeldtabelle – ein Ausblick für das Jahr 2019

Das Kindergeld wurde in der Vergangenheit immer wieder an die Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Der folgenden Tabelle können Sie die Änderungen der letzten fünf Jahre entnehmen:

Jahr 1. Kind 2. Kind 3. Kind ab dem 4. Kind
2013 184 Euro 184 Euro 190 Euro 215 Euro
2014 184 Euro 184 Euro 190 Euro 215 Euro
2015 188 Euro 188 Euro 194 Euro 219 Euro
2016 190 Euro 190 Euro 196 Euro 221 Euro
2017 192 Euro 192 Euro 198 Euro 223 Euro
2018 194 Euro 194 Euro 200 Euro 225 Euro

Die Bundesregierung hat sich für 2019 auf eine Erhöhung von zehn Euro geeinigt. In Kraft tritt diese Erhöhung ab Juli 2019. Das hat der Bundestag bereits beschlossen.

Das bedeutet:

Jahr 1. Kind 2. Kind 3. Kind ab dem 4. Kind
2019 204 Euro 204 Euro 210 Euro 235 Euro

Hinweise für die Beantragung

Einleitend gilt es darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf Kindergeld an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So erhalten Sie zum Beispiel nur dann die entsprechenden Zuwendungen, wenn Sie mit Ihren Kindern in Deutschland leben. Des Weiteren wird Kindergeld grundsätzlich nur von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Für Kinder in der Ausbildung kann der Kindergeldanspruch aber bis zum 25. Lebensjahr bestehen bleiben. Die zugehörigen Anträge können Sie bequem online ausfüllen und einreichen: Zu diesem Zweck benötigen Sie lediglich die steuerlichen Identifikationsnummern Ihrer Kindes und von sich selbst. Wenn Sie als Elternpaar zusammenleben, können Sie dabei selbst entscheiden auf welches Konto das Kindergeld überwiesen wird.

Tipp: Die Familienkasse zahlt die Beträge bis zu sechs Monate rückwirkend aus. Wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben, empfiehlt sich deshalb eine entsprechende Anpassung der Daten im Antrag.

Quellen:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39986.html
https://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/kindergeldtabelle.html%C2%A0
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalitionsverhandlungen-kindergeld-steigt-um-25-euro-pro-kind-und-monat/20926152-2.html
http://www.deutschlandfunk.de/haushalt-2018-die-koalition-erfuellt-sich-alle-wuensche.1783.de.html?dram:article_id=416734

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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