Kindergeld-Tabelle 2020: wie hoch ist es? | Kindergelderhöhung

Kindergeld in Deutschland sichert die Grundversorgung Ihrer Kinder ab ihrer Geburt und wird mindestens bis zu ihrem 18. Geburtstag gezahlt. Damit leistet es einen wertvollen Beitrag zu Ihrer finanziellen Entlastung. In folgendem Artikel erklären wir Ihnen die Kindergeld-Tabelle für das Jahr 2020.

Kind mit Geld in der Hand - Sparschwein im Hintergrund

Mithilfe des Kindergeldes lassen sich Lebensmittel, der Besuch der Schule und andere Ausgaben des Kindes finanzieren. Davon profitieren vor allem Familien mit einem mittleren und kleinen Einkommen. Die Höhe des Kindergeldes und des zugehörigen Kinderfreibetrages wird regelmäßig neu angepasst. Zunächst erhalten Sie das Geld im Laufe eines Kalenderjahres. Danach prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung, ob die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld günstiger für Sie sind. Aber wie viel Kindergeld steht Ihnen 2020 zu? Wann genau stehen die Auszahlungstermine an? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden genauer auf den Grund und geben nützliche Tipps für die Beantragung des Kindergeldes.

Video-Tipp

Wie hoch ist das Kindergeld 2020?

Die Höhe des Kindergeldes staffelt sich nach der Anzahl Ihrer Kinder.

Einen Überblick gibt Ihnen diese Kindergeld-Tabelle ab 01.01.2020:

Kind Kindergeld in Euro
1. Kind 204
2. Kind 204
3. Kind 210
ab 4. Kind 235

Tipp: Bei dieser Staffelung werden auch Kinder mitgezählt, die in einem anderen Haushalt leben. Sie werden als sogenannte „Zählkinder“ bezeichnet und können bewirken, dass mehr Kindergeld für die Kinder im eigenen Haushalt zum Tragen kommt.

Die folgende Kindergeld-Tabelle zeigt Ihnen die monatliche Gesamtsumme, die Ihnen zusteht:

Anzahl der Kinder Kindergeld in Euro
1. Kind 204
2. Kind 408
3. Kind 618
ab 4. Kind 853

Gibt es im Jahr 2020 eine Kindergelderhöhung?

Am 01.06.2019 gab es die letzte Kindergelderhöhung. Das Kindergeld für das Jahr 2020 wird nicht weiter erhöht.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag für 2020?

Im Jahr 2020 wird der Kinderzuschlag voraussichtlich nicht weiter erhöht. Er beträgt aktuell 183 Euro im Monat. Mit ihm sollen Teilhabe- und Ausbildungsleistungen von sozial schwächeren Familien gefördert werden.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag im Jahr 2020?

Der Kinderfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, den die Eltern pro Kind im Jahr verdienen dürfen, ohne Steuern dafür leisten zu müssen. Der Betrag wird nicht ausgezahlt. Er wird am Ende des jeweiligen Jahres rückwirkend vom zu versteuernden Einkommen für das Jahr abgezogen. Anspruch auf Kinderfreibetrag haben jedoch nur die Steuerklassen 1 bis 4. Die Steuerklassen 5 und 6 haben keinen Anspruch darauf.

Im Jahr 2020 erhöht sich der Kinderfreibetrag voraussichtlich von 7620 Euro auf 7812 Euro.

Wie erfolgt die Auszahlung?

  • monatliche Auszahlung des Kindergeldes
  • Auszahlung anhand der Kindergeldendnummer
  • direkt auf das Bankkonto des Berechtigten

Tipp: Im öffentlichen Dienst erfolgt die Auszahlung zusammen mit dem Monatsgehalt. Falls aber Angestellte im öffentlichen Dienst einen zusätzlichen Kinderzuschlag erhalten, so wird er von der Familienkasse für Arbeiter und Angestellte extra ausgezahlt.

Auszahlungstermine für das Kindergeld 2020

Kalender - Kindergeld 2020

Der genaue Überweisungstermin hängt von der Kindergeldnummer ab, die nach erfolgreicher Antragsstellung zugewiesen wird. Die Nummer ist auf dem Kontoauszug und im bewilligten Kindergeldantrag zu finden. Wann Sie mit dem Kindergeld rechnen können, hängt dabei von der letzten Zahl ab:

  • am Anfang des Monats: Endziffer 0, 1, 2 und 3
  • in der Mitte des Monats: Endziffer 4, 5 oder 6
  • am Ende des Monats: Endziffer 7, 8 und 9

Für die Erstauszahlung ist es jedoch egal, an welchem Tag im Monat Ihr Kind geboren wird. Sie erhalten den vollen Betrag des jeweiligen Monats.

Die Termine im Überblick

Überweisungstermine für die Entziffer 0:

  • 3. Januar 2018
  • 5. Februar 2018
  • 3. März 2018
  • 2. April 2018
  • 6. Mai 2018
  • 4. Juni 2018
  • 3. Juli 2018
  • 5. August 2018
  • 4. September 2018
  • 5. Oktober 2018
  • 4. November 2018
  • 3. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 1:

  • 8. Januar 2018
  • 6. Februar 2018
  • 4. März 2018
  • 3. April 2018
  • 7. Mai 2018
  • 5. Juni 2018
  • 6. Juli 2018
  • 6. August 2018
  • 7. September 2018
  • 7. Oktober 2018
  • 5. November 2018
  • 4. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 2:

  • 9. Januar 2018
  • 7. Februar 2018
  • 5. März 2018
  • 6. April 2018
  • 8. Mai 2018
  • 8. Juni 2018
  • 7. Juli 2018
  • 7. August 2018
  • 8. September 2018
  • 8. Oktober 2018
  • 6. November 2018
  • 7. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 3:

  • 10. Januar 2018
  • 10. Februar 2018
  • 6. März 2018
  • 7. April 2018
  • 11. Mai 2018
  • 9. Juni 2018
  • 8. Juli 2018
  • 10. August 2018
  • 9. September 2018
  • 9. Oktober 2018
  • 9. November 2018
  • 8. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 4:

  • 13. Januar 2018
  • 11. Februar 2018
  • 10. März 2018
  • 8. April 2018
  • 13. Mai 2018
  • 10. Juni 2018
  • 9. Juli 2018
  • 11. August 2018
  • 10. September 2018
  • 12. Oktober 2018
  • 10. November 2018
  • 9. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 5:

  • 14. Januar 2018
  • 12. Februar 2018
  • 11. März 2018
  • 9. April 2018
  • 14. Mai 2018
  • 15. Juni 2018
  • 10. Juli 2018
  • 12. August 2018
  • 11. September 2018
  • 14. Oktober 2018
  • 11. November 2018
  • 10. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 6:

  • 15. Januar 2018
  • 13. Februar 2018
  • 12. März 2018
  • 15. April 2018
  • 15. Mai 2018
  • 16. Juni 2018
  • 13. Juli 2018
  • 14. August 2018
  • 14. September 2018
  • 15. Oktober 2018
  • 12. November 2018
  • 11. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 7:

  • 16. Januar 2018
  • 14. Februar 2018
  • 13. März 2018
  • 16. April 2018
  • 18. Mai 2018
  • 17. Juni 2018
  • 15. Juli 2018
  • 17. August 2018
  • 16. September 2018
  • 16. Oktober 2018
  • 13. November 2018
  • 14. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 8:

  • 17. Januar 2018
  • 17. Februar 2018
  • 16. März 2018
  • 17. April 2018
  • 19. Mai 2018
  • 18. Juni 2018
  • 16. Juli 2018
  • 18. August 2018
  • 18. September 2018
  • 19. Oktober 2018
  • 16. November 2018
  • 15. Dezember 2018

Überweisungstermine für die Entziffer 9:

  • 21. Januar 2018
  • 20. Februar 2018
  • 17. März 2018
  • 20. April 2018
  • 25. Mai 2018
  • 22. Juni 2018
  • 17. Juli 2018
  • 19. August 2018
  • 21. September 2018
  • 21. Oktober 2018
  • 17. November 2018
  • 16. Dezember 2018

Wer kann Kindergeld erhalten?

  • deutsche Staatsbürger, die zusammen mit ihren Kindern in Deutschland leben
  • deutsche Staatsangehörige im Ausland, die nicht dort erwerbstätig sind
  • ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen
  • Eltern und Adoptiveltern
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister und Stiefeltern
  • wenn kein Anspruch kindbezogener Leistungen im Ausland besteht

Wie muss ich das Kindergeld beantragen?

Kindergeld-Antrag

Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen Antrag stellen, sobald Ihr Kind auf der Welt ist. Nach § 67 EStG müssen Sie die Leistung schriftlich bei Ihrer zuständigen Familienkasse beantragen. Um das Kindergeld zu beantragen, benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres des Kindes. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist im Gegensatz zu früher nicht mehr notwendig.

Sind Sie aber im öffentlichen Dienst beschäftigt, müssen Sie einen Antrag für Kindergeld bei Ihrer Vergütungsstelle stellen.

Der Antrag wird einmalig gestellt. Das Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes ausgezahlt.

Aber auch für ein volljähriges Kind steht Ihnen Kindergeld zu, wenn es noch keine Berufsausbildung oder noch kein Studium abgeschlossen hat. Die Altersgrenze liegt beim 25. Lebensjahr.

Überprüfungen der Voraussetzungen

Während der Gewährung des Kindergeldes werden die Voraussetzungen dafür in regelmäßigen Abständen überprüft. Dabei überprüft die Familienkasse, ob sich die Kinder eventuell im Ausland aufhalten oder noch im Haushalt leben und ob das Studium oder die Schul- oder Berufsausbildung noch andauern. Als Berechtigter von Kindergeld sind Sie zur Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Angaben verpflichtet.

Gibt es eine Verjährung des Kindergeldanspruchs?

Der Anspruch des Kindergeldes verjährt allgemein erst nach 4 Jahren. Aber seit dem Jahr 2018 hat sich die Frist zur rückwirkenden Auszahlung signifikant verkürzt. Dabei werden zwar die Anträge im Festsetzungsverfahren berücksichtigt, aber die Auszahlung des Geldes erfolgt im Erhebungsverfahren auf 6 Monate vor Antragseingang bei der Familienkasse.

Quellen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeldantrag-online-bei-geburt
http://ihr-kindergeld.de/#kindergeld%202020
https://www.juraforum.de/lexikon/kindergeld
https://www.kindergeld.info/antrag/
https://www.wiado.de/kindergeld-alle-auszahlungstermine/
https://www.wiado.de/kindergeldtabelle-2018-2019/

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
×
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
Latest Posts
Hinweise für Gesundheits- und Rechtsfragen
Wiado.de dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei gesundheitlichen und rechtlichen Anliegen. Konsultieren Sie hierzu bitte jeweils Ihren Arzt/Zahnarzt oder einen Rechtsanwalt/Steuerberater.