Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen? Liste der Voraussetzungen

Kinder haben schnell das Alter erreicht, ab dem sie viel lieber vorne sitzen als auf der Rückbank. Nicht nur um heftige Diskussionen vor jeder Autofahrt zu vermeiden, sollten Eltern die gesetzlichen Vorschriften und die Ratschläge der führenden Experten kennen. Wir informieren Sie darüber.

Kind Beifahrersitz Kindersitz

Personenbeförderung in Kraftfahrzeugen, samt Sicherung der beförderten Personen durch Sicherheitsgurte und Kinder-Rückhalteeinrichtungen (= Oberbegriff für Kindersitze und Kinder-Sitzerhöhungen), wird in § 21 StVO geregelt. Lange Sätze, weil Gesetzgeber nicht frei formulieren dürfen, aber die Regelung selbst ist einfach und logisch. 

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Voraussetzungen

Die Frage, ab wann Kinder im Auto vorne sitzen dürfen, ist deshalb auch sehr einfach zu beantworten: Immer – durch § 21 StVO besonders geschützte Kinder aber (natürlich auch hier nur) in den für sie vorgeschriebenen Sicherheitssystemen. Damit gibt es 2 Merkmale, die nährere Definition bedürfen:

1. Durch § 21 StVO besonders geschützte Kinder

21 Abs. 1a S. 1 StVO schützt Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind. Im Einzelnen bedeutet das:

  • Unter besonderem Schutz  stehen dabei Kinder von 0 bis 12 Jahren
  • Voraussetzung: maximale Körpergröße von 150 cm
  • Bis dahin dürfen Kinder nur in geeigneten und zugelassenen Kindersitzen (s. 2.) mitfahren
  • Dabei ist es egal, ob sie auf Rücksitzen oder dem Beifahrersitz Platz nehmen
  • Mit 12 Jahren gelten Kinder in Bezug auf Kfz-Mitfahrt als Erwachsene
  • Grund: Gleiche körperliche Voraussetzungen, was Sicherung im Auto angeht
  • Kinder unter 12 über 150 cm sind aus dem gleichen Grund von der Kindersitzpflicht befreit
  • Kinder über 12 unter 150 cm: siehe Tipp

21 Abs. 1a S. 1 gilt für alle Kfz-Sitze, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. § 21 Abs. 1b regelt die Sicherung mitfahrender Kinder in zugelassen Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind (z. B. Oldtimer). Nach S. 1 dürfen in ihnen Kinder unter drei Jahren überhaupt nicht befördert werden; nach S. 2 ist für Kinder ab 3 Jahren unter 150 cm in solchen Fahrzeugen explizit der Rücksitz vorgesehen. Sind teils schon Sicherheitsgurte vorhanden oder wurden Gurte nachgerüstet, wird es kompliziert. Eine gute Übersicht gibt diese Tabelle.

2. Vorschriftsmäßige Kindersitze

Kind Kindersitz

Der § 21 Ia  S.1 regelt auch die Anforderungen an Kindersitze und deren Ermittlung/Aktualisierung. Wenn ein Kindersitz für den Beifahrersitz genutzt werden soll bzw. muss, muss der im Sinne des Gesetzes zugelassen sein und für das Kind geeignet sein. Mehr Infos zum Thema Kindersitz und seiner Zulassung finden Sie hier. Geeignet ist der Kindersitz, wenn er passend zu der in der Zulassung angegebenen Körpergröße ausgewählt wurde, rundum gut sitzt und mit dem mitgelieferten Zubehör eine stabile Sicherung des Kindes im Auto ermöglicht.

Wenn Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren, gelten für die Eignung der Kindersitze folgende Anforderungen/Besonderheiten:

  • Sicherung speziell auf Beifahrersitz und mitfahrendes Kind anpassen
  • Kind sollte beim Sitz-Kauf dabei sein und Probe sitzen
  • die Nutzung von Babyschalen/Reboardsitze mit rückwärtsgerichteter Sicherung bei aktiviertem Front-Airbag ist verboten, § 35a Abs. 8 S. 1 StVZO
  • Babywannen/Kinderwagenaufsätze: Oft nur für Beförderung auf Rücksitzen zugelassen/hergestellt
  • Kleinere Kinder bis ca. 13 kg: Durch spezielle Gurtsysteme sichern, normaler Dreipunktgurt reicht v. a. auf dem Beifahrersitz nicht
  • Montage- /Gurtsysteme müssen auch oder speziell für Beförderung auf dem Beifahrersitz zugelassen sein
  • Ältere Kinder in zugelassenen Sitzerhöhungen: Beifahrersitz mit Kopfstütze oft sicherer als Rücksitz ohne Kopfstütze
  • Bedienungsanleitung Kfz lesen: Einige Hersteller verbieten Einbau von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz

Tipp: Wenn Kinder mit 12 Jahren noch nicht 150 cm groß sind, fallen sie aus dem Normbereich der StVO-Spezialvorschrift. Sie sollten aber natürlich trotzdem zusätzlich gesichert werden, wenn das zur sicheren Mitfahrt erforderlich ist – Eltern sind schließlich auch außerhalb spezieller Kinderschutznormen für die Sicherheit ihres Kindes verantwortlich.

Kind auf dem Beifahrersitz – Expertenempfehlungen

Gesetze regeln Mindestanforderungen für Durchschnittsbürger, weil sich wissenschaftliche Untersuchungen am Durchschnitt ausrichten müssen und Belastungen durch Gesetz (hier: Kauf eines altersgemäßen Kindersitzes fürs Auto) für die meisten Bürger zumutbar sein müssen.

Wer kann, darf und sollte natürlich mehr tun. Informationen rund ums sichere Mitfahren von Kindern auf dem Beifahrersitz gibt es von vielen Organisationen in unserem Land, die sich (auch) mit Förderung der Verkehrssicherheit beschäftigen, hier einige rundum informative Beiträge:

Quellen:
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:01991L0671-20140320&from=de
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0037
www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-kinder/autokindersitz/haeufig-gestellte-fragen.html
www.verkehrswacht-medien-service.de/fileadmin/vms/images/content/pdf/Kindergarten/Mit_Kindern_unterwegs/UEberblick_Kinderrueckhaltesysteme.pdf

Über unsere Autorin
Barbara Kühne hat schon im Studium nebenbei Parties organisiert und bekocht und gerade zwei Jahrzehnte Filmcatering und Partyservice in der Hauptstadt mit viel Freude hinter sich gebraucht, als die Gesundheit nachdrücklich zu mehr Ruhe zwang. Da sie über die ganze Zeit gutes Essen ohne Convenience, Pülverchen, Aromen zubereitete, aber gleichzeitig beobachtete, wie die Information über Essen immer wildere Kapriolen schlug, gibt sie seitdem ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Ihr Hauptanliegen ist es, Information aus belastbaren wissenschaftlichen Quellen verständlich aufzubereiten und in Artikeln zusammenzufassen, die dem Leser wirklichen Nutzen bringen.
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Barbara Kühne hat schon im Studium nebenbei Parties organisiert und bekocht und gerade zwei Jahrzehnte Filmcatering und Partyservice in der Hauptstadt mit viel Freude hinter sich gebraucht, als die Gesundheit nachdrücklich zu mehr Ruhe zwang. Da sie über die ganze Zeit gutes Essen ohne Convenience, Pülverchen, Aromen zubereitete, aber gleichzeitig beobachtete, wie die Information über Essen immer wildere Kapriolen schlug, gibt sie seitdem ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Ihr Hauptanliegen ist es, Information aus belastbaren wissenschaftlichen Quellen verständlich aufzubereiten und in Artikeln zusammenzufassen, die dem Leser wirklichen Nutzen bringen.
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