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Sie kommen morgens an Ihren Wagen und müssen mit Erschrecken feststellen, dass Ihr Kfz-Kennzeichen verschwunden ist. Fehlt nur eins der beiden, kann es sich noch um Zufall handeln. Eventuell lag es an der holprigen Fahrbahn gestern. Vielleicht haben Sie auch Glück und finden es im nächsten Gebüsch. Viel wahrscheinlicher ist jedoch – besonders wenn beide fehlen – dass Sie Opfer eines Kennzeichendiebstahls wurden.
Kfz-Kennzeichendiebstahl in Deutschland
Weit über 100.000 Fälle von Kfz-Kennzeichen-Klau werden jährlich in Deutschland registriert. Drei Motive liegen dabei besonders im Trend:
- Benzinklau
- TÜV-Betrug
- Souvenir
Bei hohen Spritpreisen wie in diesem Sommer, nutzen Tankdiebe fremde Kennzeichen verstärkt zum Diebstahl vom Kraftstoff. Rund 100.000 Delikte dieser Art werden so pro Jahr verübt. Dabei werden einfach die gestohlenen Schilder verwendet, um die Überwachungskameras der Tankstellen zu täuschen und nach erfolgter Betankung unerkannt und ohne Bezahlung davonzubrausen.
Der ebenfalls weit verbreitete TÜV-Betrug sieht zuerst die Entfernung der TÜV-Plakette vor. Diese wird anschließend auf das Nummernschild eines Wagens aufgebracht, der sonst nicht die Hauptuntersuchung bestanden hätte.
Abschließend erfreuen sich Kfz-Kennzeichen manchmal auch der Beliebtheit von ungebetenen Souvenirjägern. Dies gilt insbesondere für Wunschkennzeichen, also interessante, witzige oder sinnvolle Buchstabe-Ziffern-Kombinationen.
Kfz-Kennzeichen gestohlen – das ist zu tun
1. Gang zur Polizei
Stellen Sie den Verlust des Kennzeichens fest, informieren Sie umgehend die Polizei (und anschließend Ihre Versicherung) darüber und bringen den Verlust zur Anzeige!
Tipp: Bewegen Sie unter keinen Umständen Ihr Fahrzeug, um den Verlust zu melden! Denn Fahren ohne Kfz-Kennzeichen ist verboten. Dabei droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 60 Euro. Unter Umständen können Sie auch ein provisorisches Pappschild nutzen bzw. – falls sie etwa in eine Kontrolle geraten – auf die Kulanz der Beamten hoffen, sollten Sie glaubhaft machen können, den Verlust soeben erst bemerkt zu haben. Anspruch auf Nachsicht besteht allerdings nicht!
Nach erfolgter Anzeige stellt Ihnen die Polizei eine Verlustbescheinigung aus, um Sie vor allen weiteren Taten, die eventuell unter Verwendung Ihres Kennzeichens begangen werden, zu schützen. Außerdem kommt es auf die Fahndungsliste. Das hat eine Sperrung von mindestens 5 Jahren zur Folge. In dieser Zeit darf niemand das Nummernschild verwenden. Insbesondere für Halter mit Wunschkennzeichen ist das natürlich sehr ärgerlich.
Tipp: Haben Sie Ihr Nummernschild nur verloren, ist eine Meldung bei der Polizei zwar nicht zwingend nötig – aber allemal empfehlenswert! Daneben müssen Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben.
2. Gang zur Zulassungsbehörde
Nun melden Sie sich mit der Verlustbescheinigung sowie den nötigen Papieren auf der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, um ein neues Kennzeichen zu beantragen. Zu den vorzuweisenden Unterlagen gehören:
- Verlustbescheinigung/Diebstahlanzeige
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- TÜV-Bericht (HU)
- Personalausweis/Reisepass
- Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
- Schriftliche Vollmacht/Ausweiskopie des Vollmachtgebers bei Vertretungen
- Zweites Kfz-Kennzeichen (falls vorhanden)
Achtung: Unternehmen Sie Schritt 2 vor Schritt 1 und melden den Verlust Ihres Kennzeichens also direkt der Zulassungsbehörde und nicht erst der Polizei, kommen eventuelle Mehrkosten von bis zu 30 Euro auf Sie zu!
Die Zulassungsstelle stellt Ihnen anschließend Ihr neues Kennzeichen, ggf. gegen Aufpreis mit persönlicher Wunschkombination, aus. Ein neues Nummernschild bedeutet folglich zwangsläufig auch eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigungen. Je nach Zulassungsstelle können dabei Kosten von etwa 100 Euro Bearbeitungsgebühr auf die Betroffenen zukommen. Inwieweit Ihre Kaskoversicherung für die Kosten aufkommt, variiert von Versicherung zu Versicherung und muss individuell geklärt werden. Erfahrungsgemäß übernehmen jedoch die meisten Versicherungen die anfallenden Gebühren nicht.
Tipp: Heben Sie die Kostenbelege gut auf! Wird der Dieb gefasst, kann man ihn zur finanziellen Verantwortung ziehen!
Sichern Sie Ihr Kennzeichen!
In Expertenkreisen wird vielfach darauf hingewiesen, dass die herkömmliche Steck-Halterung der Nummernschilder immer ein Risiko darstellt. So reichen oft schon wenige Sekunden aus, um das Kennzeichen daraus zu lösen. Zum besseren Schutz sollten Sie, wie etwa in vielen Nachbarländern schon länger üblich, das Kfz-Kennzeichen fest mit der Karosserie verschrauben. Wem der Aufwand zu groß ist, der kann auch zu einem modernen Sicherheitskennzeichenhalter greifen. Diese bieten erhöhten Diebstahlschutz sind allerdings mit etwa 50 Euro pro Halterung auch nicht wirklich günstig. Daneben bieten Sie – wie jede andere Halterung auch – eben keinen hundertprozentigen Schutz vor Dieben. Denn wenn es sich dabei zum Beispiel um eine Kombination handelt, die jemand um jeden Preis haben will, dann nutzen auch die besten Schrauben nichts.
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Quellen:
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/kennzeichenverlust.aspx
http://www.autobild.de/artikel/kennzeichen-geklaut-35873.html
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-tun-nach-Kennzeichen-Klau-article6780926.html
https://www.toptarif.de/kfz-versicherung/wissen/nummernschild-gestohlen-ein-fall-fuer-die-versicherung/
https://www.welt.de/motor/news/article181402906/Moeglichst-schnell-zur-Polizei-Ratgeber-Kennzeichenklau.html