Bußgeld: Keine oder die falsche Umweltplakette – diese Strafe droht

Um gerade in Ballungsräumen die Belastung durch gesundheitsschädliche Schadstoffe zu reduzieren, wurden in vielen deutschen Innenstädten mittlerweile Umweltzonen eingeführt, die nur noch von bestimmten Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dieser Artikel befasst sich mit der dazugehörigen Thematik der Umwelt- oder Feinstaubplakette.

Umweltplakette Grün Klasse 4

Die Umweltplakette trifft eine Aussage darüber, ob Ihnen das Befahren einer Umweltzone gestattet ist. Sie erkennen eine solche Zone am Verkehrsschild 270.1, dem Vorschriftzeichen „Beginn einer Verkehrsverbotszone zum Schutz der Umwelt“. Es handelt sich hierbei um ein eckiges, weißes Schild mit einem roten Vorschriftzeichen „Umwelt“ und der Aufschrift „ZONE“ (siehe Abbildung zu „Ausnahmen“).

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Rechtliche Grundlage

Haben Sie die falsche oder keine Umweltplakette an Ihrem Fahrzeug angebracht, verstoßen Sie damit gegen die „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BlmSchV). Seit Mai 2014 wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 80 (vorher 40) Euro geahndet. Dazu kommt in den meisten Fällen noch die Bearbeitungsgebühr von ca. 20 Euro, sodass insgesamt etwa 100 Euro fällig werden. Dafür entfällt allerdings der zusätzliche Punkt in Flensburg.

Neben dem Befahren einer Umweltzone, wird auch das Parken in einer solchen Zone, ohne oder mit falscher Plakette, als Verstoß geahndet. Aber: Ist ein Auto ohne Plakette in einer Umwelt­zone vorschrifts­mäßig abge­stellt und der Fahrer nicht bekannt, haftet der Halter nicht. Unter dem Verkehrsschild „Umweltzone“ ist durch Angabe einer oder mehrerer Plakettenfarbe geregelt, wer die Zone befahren darf.

Tipp: In §3 Abs. 2 BlmSchV heißt es explizit „Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.“ Für das Anbringen sind Sie selber verantwortlich. Empfehlenswert ist dafür der untere Bereich der Frontscheibe auf der Beifahrerseite.

Farben der Plakette

Die Farbe der Plakette gibt die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs wieder:

Grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4)

  • Schlüsselnummern: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77 (Benziner), 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75 (Diesel)
  • alle Umweltzonen dürfen ohne Einschränkung befahren werden

Gelbe Plakette (Schadstoffgruppe 3)

  • Schlüsselnummern: 30, 31, 36, 37, 42, 44-52, 57 (Diesel)
  • Umweltzonen dürfen nicht befahren werden (Ausnahme: Neu-Ulm)

Rote Plakette (Schadstoffgruppe 2)

  • Schlüsselnummern: 25-29, 35, 41, 71 (Diesel)
  • Fahren in allen Umweltzonen ist untersagt

Keine Plakette

  • Schlüsselnummern: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98 (Benziner), 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 (Diesel)
  • es ist verboten die Umweltzonen zu befahren

Tipp: Die Schlüsselnummer (und damit die Schadstoffklasse) Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie bitte Ihrem Fahrzeugschein. Sie finden sie bei ab 01.10.2005 zugelassenen Fahrzeugen im Feld 14.1. Ist Ihr Wagen jedoch älter, im Feld „zu 1“. Die letzten beiden Ziffern sind dabei ausschlaggebend.

Ausnahmen

Umweltplakette Hinweisschild Umweltzone

Laut Anhang 3 der 35. BlmSchV gibt es jedoch einige Ausnahmen für Fahrzeugtypen, die Umweltzonen auch dann befahren dürfen, wenn sie nicht mit einer entsprechenden Umweltplakette gekennzeichnet sind. Dazu zählen unter anderem

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“,
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind,
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
  • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt sowie
  • Oldtimer.

Wie komme ich an meine Umweltplakette?

Sie können die Umweltplakette ganz bequem online bestellen oder einfach Ihre nächste TÜV-Station besuchen. Für zirka 5 Euro wird Ihnen vor Ort dann eine Plakette mit Ihrem amtlichen Kennzeichen ausgestellt. Vorzeigen müssen Sie dabei nur den Fahrzeugschein. Beim Online-Kauf ist die Einsendung einer Kopie ausreichend. Allerdings kommen in diesem Fall noch zusätzliche Versandkosten auf Sie zu. Rechnen Sie dabei etwa mit Mehrkosten von 5-10 Euro.

Einmal angebracht ist die Plakette unbegrenzt gültig. Einzige Ausnahme hier ist die Änderung des Nummernschildes, da das auf der Umweltplakette eingetragene Kfz-Kennzeichen mit der des Fahrzeugs übereinstimmen muss.

Tipp: Bringen Sie bewusst eine falsche Plakette an, machen Sie sich zusätzlich nach §267 Strafgesetzbuch der Urkundenfälschung schuldig. Dies kann im ungünstigsten Falle sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Überlegen Sie sich also gut, ob Ihnen die geringe Investition in die richtige Plakette tatsächlich zu viel ist.

Ausländische Fahrzeuge in Deutschland bzw. deutsche im Ausland

Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, benötigen eine Umweltplakette, um Umweltzonen zu befahren. Die Zuordnung zu einer Plakette bzw. den Nachweis der Schadstoffgruppe regelt dabei die Kennzeichnungsverordnung. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Zuordnung über das Jahr der Erstzulassung.

Für Fahrten ins Ausland wiederum ist die deutsche Umweltplakette nicht ausreichend. In Frankreich ist beispielsweise eine Crit’Air-Vignette, die sich sowohl in Einteilung als auch farblich von der deutschen unterscheidet, zwingend vorgeschrieben. Werden Sie dort in einer Umweltzone ohne diese Kennzeichnung angetroffen, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 375 Euro!

Tipp: Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland unbedingt über die dort geltende Regelungen! Einen guten Überblick dazu liefert der ADAC.

Quellen:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/umweltplakette-und-umweltzonen/faq-fragen-zur-umweltplakette/
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/feinstaub-plakette
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zur_Kennzeichnung_der_Kraftfahrzeuge_mit_geringem_Beitrag_zur_Schadstoffbelastung

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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