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Scharlach (lateinisch: Scarlatina) ist eine sehr ansteckende Kinderkrankheit, mit der sich auch Erwachsene mit einem geschwächten Immunsystem anstecken können. Sie tritt besonders im Herbst und Winter auf. Vor allem in gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen besteht Ansteckungsgefahr. Allerdings auch in Büros, wenn die Kinder ihre Eltern angesteckt haben. Wird die Infektionskrankheit schnell erkannt und behandelt, ist die Ansteckungsgefahr nicht mehr so groß.
Was ist Scharlach?
Scharlach ist eine durch A-Streptokokken-Bakterien, auch Streptococcus pyogenes genannt, verursachte Infektionskrankheit mit einer Inkubationszeit von 2 bis 4 Tagen. Die Bakterien siedeln sich im menschlichen Körper an und befinden sich in dessen Umfeld. Vor allem Kinder im Alter zwischen 4 und 7 Jahren und Erwachsene mit einem geschwächten Immunsystem sind anfällig für eine Infektion mit ihnen. Bei Ausbruch der Krankheit setzen sich die Keime vor allem in der Mund-Rachen-Schleimhaut fest und lösen hier Entzündungen aus. Darüber hinaus produzieren die Streptokokken giftige Stoffwechselprodukte, sogenannte Toxine. Sie rufen typische Hautveränderungen hervor. Die Erkrankung ist nur in wenigen Bundesländern meldepflichtig.
Tipp: Untersuchungen und neuesten Erkenntnissen zufolge trägt jeder 10. Mensch Streptokokken in sich, ohne dass die Krankheit wirklich ausbricht. Deshalb ist es ratsam, nach dem Einkaufen, dem Besuch eines Arztes oder nach dem Fahren mit Bus und Bahn gründlich die Hände zu waschen.
Wo ist Scharlach meldepflichtig?
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es keine bundesweite Meldepflicht. Jedoch ist Scharlach in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen meldepflichtig. Zum Beispiel müssen die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, die im § 33 IfSG definiert werden, laut § 34 (6) IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über Scharlacherkrankungen informieren. Meldepflichtig sind dabei personen- und krankheitsbezogene Daten.
Tipp: Eine Übersicht über Infektionskrankheiten und deren Meldepflicht finden Sie hier.
Ansteckung
1. Tröpfcheninfektion
Durch Niesen oder Husten gelangen Erreger in die Luft und dringen beim Einatmen in die Schleimhäute von Rachen- und Nasenraum eines anderen Menschen ein.
2. Schmierinfektion
Dieser Übertragungsweg ist seltener als die Tröpfcheninfektion. Die Erreger werden durch Gegenstände des Alltags, die Scharlachkranke berührt haben, auf andere Menschen übertragen. Eine Erregerübertragung ist manchmal auch durch verunreinigte Lebensmittel möglich.
Mehrmalige Ansteckung möglich
Ob Scharlach behandelt wurde oder nicht, nach jeder überstandenen Scharlacherkrankung ist kein Mensch automatisch immun gegen eine erneute Ansteckung, da es verschiedene Scharlach-Bakterienstämme gibt. Erkrankt ein Mensch allerdings zweimal an ein und demselben Erregerstamm, erkrankt er später mit größter Wahrscheinlichkeit nicht noch einmal an Scharlach. Bei ihm bricht höchstens eine Entzündung der Rachenmandeln aus.
Mögliche Symptome
- Halsschmerzen
- Kopfschmerzen
- Fieber
- Erbrechen
- auf den Körper ausbreitender, rötlicher Hautausschlag in den Armbeugen und in der Leistengegend
- Schluckbeschwerden
- Rötungen an den Innenseiten der Oberschenkel
- Halsentzündung
- Tonsillitis (Entzündung der Rachenmandeln)
- zuerst weiß belegte, später himbeerrote Zunge
Quellen:
http://www.medizinfo.de/hautundhaar/bakterien/scharlach.htm
https://www.netdoktor.de/krankheiten/scharlach/
https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_49432596/sp_Daunenmantel/scharlach-bei-erwachsenen-anzeichen-symptome-und-folgeerkrankungen.html