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Die sehr ansteckende Hautkrankheit Krätze ist in Deutschland wieder auf dem Vormarsch. Sie verbreitet sich durch Hautkontakt und wird durch bestimmte Parasiten, den sogenannten Krätzmilben (wissenschaftlich: Sarcoptes scabiei variatio hominis), verursacht. Knapp 300 Millionen Menschen auf der ganzen Welt werden jährlich zu ungewollten Gastgebern dieser Milbenform. Die Krankheit wird jedoch häufig verkannt und nicht diagnostiziert. Sie wird meist über engen Hautkontakt mit erkrankten Personen übertragen. Dabei lösen die Ausscheidungen der Milben eine allergische Reaktion aus, die sich oft in einem stark juckenden Ausschlag zeigt. Sobald sie in Gemeinschaftseinrichtungen auftritt, ist sie auf jeden Fall meldepflichtig.
Was ist Krätze?
Die Krätze ist eine hoch ansteckende, sexuell übertragbare Erkrankung der Haut, verursacht durch Krätzmilben. Sie zeigt sich in einer Entzündung der Haut, die mit starkem Juckreiz einhergeht. Übertragung der Krankheit erfolgt durch direkten Hautkontakt, sobald ein längerer Körperkontakt besteht. Dabei können die Milben von einem Menschen zum anderen wandern. In der Regel gibt es keinen tierischen Zwischenwirt, wie das sonst bei den meisten parasitären Erkrankungen der Fall ist.
Wann wird Krätze meldepflichtig?
Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist Krätze dann meldepflichtig, wenn sie sich in Gemeinschaftseinrichtungen zeigt. Darunter versteht man zum Beispiel:
- Kindergärten
- Schulen
- Kinderheimen
- Seniorenheimen
- Pflegeheimen
- Asylbewerberheimen
- Flüchtlingsunterkünften
- Kliniken
Sobald die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung Kenntnis vom Krätzebefall erhält, muss sie das zuständige Gesundheitsamt darüber informieren. Dazu muss sie persönliche Daten der erkrankten Person erheben und angeben. Gibt es nur einen einzelnen Fall in der Einrichtung, muss das Gesundheitsamt aber nicht grundsätzlich in Kenntnis gesetzt werden. Sind jedoch 2 und mehr Personen erkrankt besteht eine grundsätzliche Meldepflicht.
Ansteckung
Typische Übertragungswege der Krätze sind zum Beispiel:
- Geschlechtsverkehr
- Liebkosen
- Kuscheln
- gemeinsam in einem Bett liegen
- gemeinsam spielen
- während der Körperpflege von Erkrankten durch pflegende Personen
- während der Körperpflege von Kindern durch ihre Eltern
Kontaminierte Gegenstände spielen als Ansteckungsweg eher eine geringere Rolle, da die Milben bei Raumtemperatur bereits innerhalb weniger Stunden ihre Ansteckungsfähigkeit verlieren. Allerdings ist eine Ansteckung über kontaminierte Handtücher, Bettwäsche, medizinische Instrumente und Kleidung in einigen Fällen dennoch möglich. Deshalb sollten die Gegenstände, mit der der Erkrankte in Kontakt kam, stets gereinigt und desinfiziert werden.
Tipp: Händeschütteln oder andere kurze Berührungen reichen im Normalfall nicht aus, um sich mit Krätze anzustecken. Trotzdem sollten Sie einen Körperkontakt zu betroffenen Personen ohne Schutzkleidung so weit wie möglich vermeiden.
Symptome
Die Symptome der Krätze teilen sich in direkten und indirekten Symptomen auf.
Direkte Symptome
- Auftreten von Milbengängen weiblicher Krätzmilben
- Gänge direkt unter der Haut zur Eierablage
- manchmal sichtbar mit bloßem Auge
Indirekte Symptome
- Ausschlag auf der Haut
- starker Juckreiz
- Pusteln
- Bläschen
- Krusten
- Hautknoten
Da die Inkubationszeit der Krätze mehrere Wochen betragen kann, treten typische Krätzesymptome erst nach 2 bis 5 Wochen nach der Erstinfektion auf. Gibt es eine erneute Ansteckung, zeigen sich die Krankheitszeichen bereits nach wenigen Tagen.
Quellen:
https://www.aekn.de/fortbildung/aktuelle-themen/kraetze-eine-haeufig-verkannte-krankheit/
https://www.netdoktor.de/krankheiten/kraetze/
https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/infektionsschutz/krankheitserreger_krankheiten/kratze_scabies/kraetzescabies-19315.html
https://www.softsan.de/ratgeber/kraetze/meldepflicht