In diesem Artikel
Das Thema internationaler Führerschein wird in zwei Abkommen politisch geregelt:
- Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
- Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949
Während sich vor allem afrikanische, amerikanische und asiatische Länder auf Letzteres berufen, haben fast alle europäischen Staaten das spätere Abkommen ratifiziert. Darin heißt es in Artikel 5 explizit:
„Ein internationaler Führerschein darf nur dem Inhaber eines nationalen Führerscheins ausgestellt werden, für dessen Erwerb die in diesem Übereinkommen bestimmten Mindestanforderungen erfüllt wurden. Ein internationaler Führerschein darf nur von der Vertragspartei ausgestellt werden, auf deren Gebiet der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat und die auch den nationalen Führerschein ausgestellt oder einen von einer anderen Vertragspartei ausgestellten Führerschein anerkannt hat; er hat auf diesem Gebiet keine Gültigkeit.“
Um einen Internationalen Führerschein zu erhalten, ist also der Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis zwingend notwendig. Die Beantragung des internationalen Führerscheins muss bei der zuständigen Behörde, entweder Zulassungsstelle oder Bürgerservice, erfolgen. Er gilt im eigenen Land nicht.
Achtung: Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Führen Sie also immer beide Dokumente mit sich!
Internationaler Führerschein – Wozu?
Eine international standardisierte Fahrerlaubnis erleichtert es den jeweils zuständigen Behörden, Feststellungen über Gültigkeit und Umfang des Führerscheins von ausländischen Verkehrsteilnehmern zu treffen. Auch beim Thema Autovermietung im Ausland erweist sich die Vorlage eines internationalen Führerscheins oft als hilfreich. Sinn und Zweck des internationalen Führerscheins ist folglich eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von verkehrstechnischen Vorgängen, sowohl für die Behörden als auch für die Verkehrsteilnehmer.
Beantragung und Kosten
In Deutschland regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) alles rund um das Thema Antragstellung und Ausstellung des internationalen Führerscheins. Beides ist grundsätzlich problemlos möglich. Vorausgesetzt Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Dann melden Sie sich einfach auf Ihrer örtlichen Behörde mit den folgenden Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sorgen Sie dafür, dass diese Dokumente – etwa nach Heirat oder Umzug – auf dem aktuellsten Stand sind!
- nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
- gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat (bei neu zuständiger Behörde)
- biometrisches Foto
Die angegebenen Klassen werden bei dieser Gelegenheit 1 zu 1 übertragen.
Tipp: In einigen Ländern gibt es Altersbeschränkungen für höhere Klassen. Falls Sie also planen größere Fahrzeuge zu bewegen, informieren Sie sich vor Reiseantritt über ein etwaiges Mindest- bzw. Maximalalter!
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt, erfolgt die Ausstellung Ihres internationaler Führerschein sofort. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich dabei auf etwa 15 Euro.
Sind Sie allerdings noch im Besitz eines alten Führerscheins in Papierform, muss dieser zunächst erst einmal durch einen neuen im Scheckkartenformat ersetzt werden. Dabei verlängert sich die Bearbeitungszeit auf ca. 2-3 Wochen und es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 24 Euro.
Tipp: Für Besitzer alter Papiere empfiehlt sich also ein rechtzeitiger Besuch der Zulassungsbehörde.
Gültigkeit
Ein von deutschen Behörden ausgestellter internationaler Führerschein ist 3 Jahre lang gültig. In Ausnahmefällen ist auch eine Begrenzung der Gültigkeitsdauer auf 1 Jahr möglich. Die Gültigkeit darf dabei aber die des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Ist die Frist abgelaufen, muss ein neuer beantragt werden, denn eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Innerhalb Europas
Da sowohl die Staaten der EU als auch des EWR den nationalen Führerschein anerkennen, ist der internationale Führerschein innerhalb Europas (fast) obsolet. Eine Ausnahme bilden die folgenden Länder, in denen sich das Mitführen der internationalen Variante empfiehlt:
- Albanien
- Moldawien
- Russland
- Ukraine
- Weißrussland
Tipp: Nichtsdestotrotz ist es auch hier ratsam, sich vorher zu informieren, um bösen Überraschungen in Form von Geldstrafen oder Schlimmerem vorzubeugen. Denken Sie außerdem daran, den Verlust/Diebstahl Ihrer Papiere, seien es die nationalen oder internationalen, immer umgehend den örtlichen Behörden zu melden!
Außerhalb Europas
Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland ist es generell empfehlenswert einen internationalen Führerschein mitzuführen. Die Kombination aus nationalem EU-Führerschein und internationaler Fahrerlaubnis ist jedoch in den allerwenigsten Staaten tatsächlich rechtsverbindlich. Oft wird sie nur kulanzweise akzeptiert.
Daneben empfiehlt es sich in einigen Ländern eine amtlich beglaubigte Übersetzung des nationalen Dokuments mitzuführen, so zum Beispiel in Japan. Für rund 21 Euro können Sie sich diese ausstellen lassen. Chinesische Behörden erkennen ausländische Fahrerlaubnispapiere dagegen überhaupt nicht an. Für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten besteht jedoch die Option eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erwerben. Bei längeren Aufenthalten ist allerdings der Erwerb eines regulären chinesischen Führerscheins – inklusive Fahrprüfung – erforderlich.
In Australien findet die Kombination aus nationalem und internationalem Führerschein bzw. amtlich beglaubigter Übersetzung Anerkennung, jedoch nur bei vorübergehenden Aufenthalten. Bleiben Sie länger, müssen Sie auch hier eine örtliche Fahrerlaubnis erwerben. Im „Nachbarland“ Neuseeland gelten ausländische Führerscheine für maximal 1 Jahr. Dabei müssen sie allerdings stets eine Übersetzung mitführen. Ein internationaler Führerschein kann diese Rolle auch übernehmen.
In den USA ist das Mitführen eines internationalen Fahrerlaubnis grundsätzlich empfehlenswert. In einigen Staaten, etwa Florida, ist er mittlerweile sogar Pflicht. Da die Bestimmungen der Bundesstaaten in dieser Hinsicht aber variieren, empfiehlt es sich, sich vorweg auf den Seiten der Verkehrsbehörden des jeweiligen Staates darüber zu informieren.
In Indonesien ist es sogar nur auf Bali möglich, selber zu fahren. Für den Rest des Landes benötigt man einen Fahrer. Ähnlich verhält es sich auch in Vietnam. Im Nahen Osten, etwa im Katar oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, ist dagegen oft eine zusätzliche, zeitlich begrenzte Besucher-Fahrerlaubnis vorgeschrieben.
Tipp: Die spezifischen Anforderungen der einzelnen Staaten zum Thema Führerschein können Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes einsehen. Finden Sie dort nichts zu den Bestimmungen Ihrer Destination, kontaktieren Sie vorab die deutsche Vertretung vor Ort!
Quellen:
https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Internationalen+Fuehrerschein+beantragen-6000184-leistung-0
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/internationaler-fuehrerschein-eu.pdf
https://www.allianz-autowelt.de/unterwegs/internationaler-fuehrerschein/