Insassenunfallversicherung: Gute Gründe dagegen | Insassenversicherung

Neben Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen bieten viele Assekuranzen eine sogenannte Insassenunfallversicherung an. Sie springt ein, wenn bei einem Unfall die Insassen eines Fahrzeugs verletzt werden und dauerhafte Schäden zurückbehalten. Verbraucherschützer und Versicherungsexperten halten die Insassen-Unfallversicherung jedoch für überflüssig.

Insassenunfallversicherung Gefahr im Verzug

Es ist zunächst erst einmal wichtig zu wissen, welche Schäden Insassenunfallversicherung eigentlich abdeckt. Durch sie sind bleibende Personenschäden abgesichert, die bei dem unmittelbaren Gebrauch eines versicherten Fahrzeugs entstehen. Zum Fahrzeuggebrauch gehört das:

Video-Tipp

  • Fahren
  • Ein- und Aussteigen
  • Be- und Entladen
  • Reinigen

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für bestimmte Leistungen in der vertraglich vereinbarten Höhe – unabhängig davon, wer der Verursacher des Unfalls ist.

Die Insassen-Unfallversicherung sieht eine ganze Reihe von Haftungsausschlüssen vor, also Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht und im Schadensfall keine Leistung erfolgt. Nicht versichert sind Sie zum Beispiel, wenn:

  • der Unfall nachweislich vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • sich der Unfall im Zusammenhang mit Straftaten ereignet hat
  • der Unfall durch Bewusstseinsstörungen, schwere Nervenleiden, Epilepsie oder einen Schlaganfall verursacht wurde
  • der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand

Wen sichert eine Insassenunfallversicherung ab?

Die Insassenunfallversicherung sichert neben dem Fahrer auch alle weiteren Insassen des versicherten Fahrzeugs ab.

Tipp: Ob diese jedoch auch im Mietwagen, bei Mitfahrgelegenheiten oder der Nutzung von Carsharing-Angeboten versichert sind, ist nicht einheitlich geregelt. Meistens gilt der Versicherungsschutz bei den genannten Beispielen nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen. Deshalb sollten Sie einen Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen werfen.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich danach, welche Versicherungsvariante bei Vertragsabschluss gewählt wurde. Grundsätzlich bietet die Insassen-Unfallversicherung zwei Alternativen: das Pauschalsystem und das Platzsystem.

Beim Pauschalsystem zahlt die Versicherung im Schadensfall eine vorher festgelegte Versicherungssumme – unabhängig von der Zahl der Geschädigten. Die Versicherungssumme wird hier immer gleichmäßig unter den Betroffenen aufgeteilt.

Beispiel: In dem verunfallten Fahrzeug saßen vier Personen. Von der vereinbarten Deckungssumme in Höhe von 200.000 Euro erhält jeder von ihnen 50.000 Euro. Hätten sich fünf Personen in dem Wagen aufgehalten, als der Unfall geschah, hätte jede von ihnen 40.000 Euro von der Versicherungssumme erhalten.

Das Platzsystem sieht eine bestimmte Versicherungssumme pro Person vor. Die Höhe dieses Betrags können Sie selbst bestimmen und dabei auch Unterschiede zwischen Fahrer, Beifahrer oder Mitfahrer auf der Rückbank festlegen.

Warum ist die Insassenunfallversicherung verzichtbar?

Versicherungsexperten halten die Insassen-Unfallversicherung für verzichtbar und Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest bezeichnen sie ausdrücklich als überflüssig. Selbst der ADAC und einige Versicherungsunternehmen haben die Insassen-Unfallversicherung aufgrund öffentlicher Kritik aus ihrem Programm genommen. Auf den Versicherungsschutz, den eine Insassenunfallversicherung bietet, können Sie getrost verzichten, denn die abgesicherten Schäden, sind schon durch andere Versicherungen abgedeckt.

Insassenunfallversicherung Prüfung Dabei sind vor allem zu nennen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung

Wenn Sie als Fahrer oder Fahrerin einen Unfall verschulden, sind Ihre Insassen automatisch über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Sollten Sie mit Ihren Insassen unverschuldet in einen Unfall geraten, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten, die Ihnen und Ihren Insassen entstehen. Der Sinn der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, alle Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen schützen, die ein Autofahrer durch einen Unfall verursacht hat. Aus diesem Grund ist sie eine Pflichtversicherung, über die jeder Autobesitzer per Gesetz verfügen muss.

Sie selbst erhalten bei einem selbst verschuldeten Unfall zwar keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kosten für Ihre notwendigen medizinischen Behandlungen nach einem Unfall übernimmt aber Ihre Krankenversicherung.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Insassenunfallversicherung ist die geringe Deckungssumme. Sie beträgt in den meisten Fällen 20.000 Euro pro Insasse und ist damit nicht nur deutlich niedriger als die Leistungen anderer Versicherungen, sondern auch kaum ausreichend, um einen Teil der akuten Kosten im Falle bleibender Schäden wie einer Invalidität zu decken.

Welche Schäden deckt nur die Insassenversicherung ab?

Vor 2002 gab es eine Lücke im Versicherungsschutz, die durch die Insassen-Unfallversicherung geschlossen wurde: Wenn ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel einen Reifenplatzer oder ein Tier auf der Straße) verursacht wurde und kein Schuldiger ausfindig zu machen war, waren die Insassen des Unfallfahrzeugs durch die Kfz-Haftpflicht nicht abgesichert. Dieses Beispiel wurde vor allem von den Versicherungsvertretern gerne als Verkaufsargument für eine Insassenunfallversicherung genannt.

Insassenunfallversicherung Unnötig

Seit dem 1. August 2002 sind aber auch solche Situationen von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Denn das damals in Kraft getretene Schadenersatzrecht sieht vor, dass der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht auch für Pkw-Insassen gilt, wenn kein Unfallschuldiger festgestellt werden kann (Gefährdungshaftung).

Wenn es einen Unfallschuldigen gibt, dieser jedoch Fahrerflucht begeht, und nicht ausfindig gemacht werden kann, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht, wohl aber die Insassen-Unfallversicherung. In einem solchen Fall können Sie als Geschädigter aber auch bei dem Verein Verkehrsopferhilfe finanzielle Unterstützung erhalten.

Heute gibt es theoretisch nur noch eine Haftungslücke, die auftreten kann, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) ohne Haftpflichtversicherung einen Unfall verursacht. Aber auch für diesen Fall gibt es bessere Alternativen als eine Insassenunfallversicherung.

Welche sinnvollen Alternativen gibt es?

Einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz und größeren Leistungsumfang bieten andere Versicherungen oder Möglichkeiten, die Sie im Falle eines Unfalls in Anspruch nehmen können. Hierzu gehören:

  • die Forderungsausfalldeckung als separater Baustein in der eigenen Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung
  • Verein Verkehrsopferhilfe (bei Fahrerflucht des Unfallverursachers)

Mit diesen Optionen sind Sie Experten zufolge besser beraten als mit dem Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung.

Tipp: Die private Unfallversicherung springt nicht nur bei Unfällen mit dem Pkw ein, sondern auch bei anderen Unfällen im Haushalt, beim Sport oder beim Radfahren, wenn diese nicht explizit bei Vertragsabschluss ausgeschlossen wurden.

Verwendete Quellen:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/versicherungen/reise-kfz-versicherung/insassen-unfallversicherung
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/media1154012A.pdf
https://www.test.de/Versicherungen-Optimaler-Risikoschutz-1162242-1218400/
https://www.test.de/Insassen-Unfall-Police-kuendigen-1051774-0/
https://www.auto-motor-und-sport.de/versicherung/insassen-unfallversicherung-nutzlos-sollte-gekuendigt-werden
https://www.bdv-blog.de/versicherungen-verstehen/die-9-ueberfluessigsten-versicherungen.html
https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/insassen-unfallversicherung-die-police-die-keiner-braucht_aid_335939.html

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
×
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
Latest Posts
Hinweise für Gesundheits- und Rechtsfragen
Wiado.de dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei gesundheitlichen und rechtlichen Anliegen. Konsultieren Sie hierzu bitte jeweils Ihren Arzt/Zahnarzt oder einen Rechtsanwalt/Steuerberater.