Hundehaftpflicht: ist sie Pflicht? Infos zu jährlichen Kosten für Hundehalter

Der Hund ist der beste Freund des Menschen. So heißt es oft. Dennoch ist und bleibt er ein Tier. Und damit unberechenbar. Die private Haftpflicht schließt zwar kleinere Tiere mit ein, greift bei durch Hunde entstandene Schäden jedoch nicht. Deshalb schreiben einige Bundesländer zur Absicherung den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vor.

Hundehaftpflicht Schäferhund High Five

In diesem Artikel

Auch in Deutschland erfreut sich der Hund als Haustier großer Beliebtheit, so werden etwa 7 Millionen Hunde gehalten, die sich 2016 jedoch für über 100.000 registrierte Schäden verantwortlich zeichneten. Mit der Hundehaftpflicht stellt der Halter sich und seinen Hund frei, um bei etwaigen Schadensersatzforderungen nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.

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Rechtslage in Deutschland

Hier gibt es eine klare Regelung. In § 833 BGB heißt es dort zur „Haftung des Tierhalters“ explizit

„[w]ird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Folglich sind also nur Nutztiere von dessen Gültigkeit ausgenommen. Für Polizei- und Blindenführhunde gelten also Ausnahmen, für den Hund als gewöhnliches Haustier jedoch nicht. Unter dieser Prämisse empfiehlt es sich also prinzipiell für (fast) jeden Hundehalter eine Hundehaftpflicht in Erwägung zu ziehen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Achtung: Jeder Hund ist einzeln zu versichern. Kommen neue hinzu, muss das beim Versicherer gemeldet werden.

Wo ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

In Deutschland ist die Tier(halter)haftpflicht Ländersache.  Jedes Bundesland kann also dahingehend seine eigenen Bestimmungen treffen. 6 Bundesländer schreiben mittlerweile eine Hundehaftpflicht gesetzlich vor. Für die Halter sogenannter Listen- bzw. Kampfhunde, die als gefährlich eingestuft werden, besteht diese auch in den meisten anderen Ländern. Einzig Mecklenburg-Vorpommern sieht auch für die Besitzer dieser Vierbeiner (noch) keine Haftpflichtversicherung vor.

Hundehaftpflicht Listenhunde Staffordshire Bullterrier

Bundesland Hundehaftpflicht
Baden-Württemberg Für Listenhunde
Bayern Für Listenhunde
Berlin Für ALLE Hunde
Brandenburg Für Listenhunde
Bremen Für Listenhunde
Hamburg Für ALLE Hunde
Hessen Für Listenhunde
Mecklenburg-Vorpommern NEIN
Niedersachsen Für ALLE Hunde
Nordrhein-Westfalen Für Listenhunde und große Hunde (ab 20kg Gewicht und 40cm Widerristhöhe)
Rheinland-Pfalz Für Listenhunde
Saarland Für Listenhunde
Sachsen Für Listenhunde
Sachsen-Anhalt Für ALLE Hunde
Schleswig-Holstein Für ALLE Hunde
Thüringen Für ALLE Hunde

Achtung: Wer ohne gültige Police einen Hund besitzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000€ rechnen. Maßgeblich dafür sind die Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer. Diese regeln auch, welche Hunde in den Listen als gefährlich geführt werden. Einen guten Überblick über die gesetzliche Situation in den Ländern finden Sie beispielsweise hier.

Was deckt die Hundehaftpflicht ab?

Zu den standardmäßigen Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung gehören normalerweise die Übernahme von

  • Personenschäden (auch an anderen Hunden)
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (auch als Folge eines Sach- oder Personenschadens)

Einen Sonderfall unter den Sachschäden nehmen die sogenannten Mietsachschäden ein. Dabei handelt es sich um Schäden, die durch übermäßige Nutzung oder Verschleiß entstehen, beispielsweise auf dem Fußboden. Diese sind, ebenso wie Beschädigungen an Mietwagen, gemieteten Booten, in Ferienwohnungen oder Hotels, häufig von der Versicherung ausgeschlossen. Achten Sie deshalb beim Abschluss unbedingt darauf, was Ihre Police dazu besagt!

Achtung: Generell sind alle Schäden ausgeschlossen, die der Hund bei Tierhalter und -hüter sowie allen anderen Personen im Haushalt verursacht.

Daneben gibt es noch eine Reihe von Zusatz-Leistungen, die oft nur gegen einen Aufpreis mitversichert werden. Dazu zählen, unter anderem:

  • Missachtung des Leinenzwangs
  • Deckschäden (empfehlenswert bei Rüden)
  • Welpenschutz (bei vielen Versicherunge in den ersten Monaten mit enthalten)
  • Fremdhüter (Versicherungsschutz schließt nur Haushaltsmitglieder mit ein)
  • Wettkämpfe
  • Auslandsaufenthalt
  • Forderungsausfalldeckung (etwa bei unversicherter und zahlungsunfähiger Gegenpartei)

Sollten Sie also beispielsweise häufig reisen oder einen Auslandsaufenthalt planen, ist es immer von Vorteil sich vorher über die versicherungstechnischen Möglichkeiten zu informieren. Daneben empfiehlt sich auch eine Absicherung gegen Deckschäden, sollten sie einen männlichen Vierbeiner besitzen.

Des Weiteren steht die Hundehaftpflicht dem Halter als auch passiver Rechtsschutz vor Gericht bei. Dabei kommt sie für die anfallenden Kosten auf und wehrt unberechtigte Forderung ab.

Tipp: Kosten beim Tierarzt werden nicht übernommen! Hierfür gibt es die Möglichkeit, eine Hundekrankenversicherung abzuschließen.

Deckungssumme

Ein Punkt, den es für Hundehalter unbedingt zu beachten gilt, ist die Höhe der Deckungssumme beim Abschluss der Versicherung. Die gesetzliche Vorgabe von 1 Million Euro wird von Experten als zu niedrig angesehen. Sie empfehlen dagegen eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. In der Spitze bieten Versicherungen sogar Schutz für Schäden bis 20 Millionen. Achten Sie beim Abschluss also unbedingt auch auf die Deckungssumme!

Hundehaftpflicht Frauchen Hund

Kosten der Hundehaftpflicht

Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet kein Vermögen. Prinzipiell können Sie sie schon für etwa 40 Euro pro Jahr abschließen. Die Höhe der dann tatsächlich zu zahlenden Versicherungsprämie ist dabei immer auch abhängig von:

  • Rasse: Listen-/Kampfhunde sind teurer, von manchen Versicherungen ausgeschlossen
  • Nutzung: als Nutztier ggf. vergünstigte Konditionen
  • Anzahl: bei mehreren Hunden wird meist ein Rabatt angeboten
  • Vertragslaufzeit: reduzierter Beitrag bei längerer Laufzeit
  • Selbstbeteiligung: senkt den Beitrag, eventuell anfallende Kosten müssen dann aber übernommen werden
  • etwaige Zusatzleistungen (siehe oben)
  • Schadenfälle bei Vorversicherung
  • Alter des Hundehalters

Deshalb ist es zwingend notwendig, dass Sie bei Antragstellung Ihrem Anbieter alle Angaben wahrheitsgemäß mitteilen. Durch Auslassungen oder Falschaussagen, etwa zum Besitz eines Listenhundes, erlischt Ihr Versicherungsschutz.

Tipp: Grundsätzlich bietet sich bei der Vielzahl der Anbieter immer ein Vergleich an. Diesen können Sie leicht und bequem auf einem der einschlägig bekannten Vergleichsportale durchführen, um festzustellen, welche Versicherung für Sie optimal wäre.

Ablehnung des Antrages und Kündigung der Versicherung

Wird ihr Antrag von der Versicherung abgelehnt, geschieht dies normalerweise immer aus einem der beiden folgenden Gründe:

  1. Ihr Hund hat bereits Schäden verursacht.
  2. Es handelt es sich um einen Listenhund.

Tipp: Überprüfen Sie deshalb vor Antragstellung, welche Versicherungen auch Listenhunde versichern, um unliebsame Überraschungen und Mehraufwand zu vermeiden.

Für die ordentliche Kündigung der Versicherung besteht eine Frist von drei Monate bis zum Ende eines Vertragsjahres. Bei Abschluss Anfang Mai können Sie sie also Ende Februar kündigen. Halten Sie sich nicht an die Kündigungsfrist, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. Denken Sie außerdem daran, dass die Kündigung stets schriftlich eingereicht werden muss.

Daneben gibt es auch noch die Option einer außerordentlichen Kündigung, die allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist:

  • Bei Verlust des Tiers (durch Abgabe): unverzügliche Aufhebung
  • Eintritt eines Schadenfalls: bis zu vier Wochen nach Abschluss des Falls
  • Erhöhung des Versicherungsbeitrags: bis zu vier Wochen nach Bekanntwerden der Erhöhung

Bei Eintritt eines Schadenfalls hat auch die Versicherung das Recht – nach Prüfung – den Fall abzulehnen und den Vertrag aufzulösen.

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftpflichtversicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Versicherung/tierhalterhaftpflicht.php
https://www.dieversicherer.de/resource/blob/29330/5b31f71d2e1bab7022871838c644dcc8/grafik-hundehalter-versicherungspflicht-bundeslaender-data.pdf
https://www.gdv.de/de/themen/news/hunde-verursachen-100-000-haftpflichtschaeden-im-jahr-21774
https://www.juraforum.de/lexikon/hundehaftpflicht

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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