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Das Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch Hartz IV („Hartz 4“) genannt, und das Sozialgeld dienen dazu, den Lebensunterhalt der betroffenen Personen zu sichern. Dies geschieht über den sogenannten Regelbedarf, der verschiedene Bedarfsbereiche des alltäglichen Lebens umfasst:
- Ernährung
- Körperpflege
- Kleidung
- Energiekosten (ohne Heizung und Warmwasser)
- Hausrat
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Was ist der Hartz 4 Regelsatz ?
Um die Kosten dieser Bedarfsbereiche zu decken, erhalten Sie, wenn Sie Anspruch auf Hartz IV haben, den sogenannten Regelsatz. Wie hoch der Regelsatz ist, hängt von den Einnahmen und Ausgaben von 60.000 exemplarischen Haushalten (ohne Bezieher von Sozialhilfe oder ALG II) ab, die jedes Jahr neu erfasst und berechnet werden. Auf Basis dieser Daten errechnet das Statistische Bundesamt einen sogenannten Mischindex, der zu 70 % die Preisentwicklung und zu 30 % die Nettolohnentwicklung berücksichtigt. Die Höhe des Hartz 4 Regelsatzes orientiert sich ungefähr an dem unteren Fünftel der Einnahmen und Ausgaben der Beispielhaushalte.
Neben der Zahlung des Regelsatzes übernimmt der Staat auch die Wohn- und Heizkosten, sofern sich diese „in einem angemessenen Rahmen“ bewegen. Die Angemessenheit der Kosten wird üblicherweise von dem jeweiligen kommunalen Kostenträger beurteilt. Diese orientieren sich an dem jeweils ortstypischen Mietzins und den regional üblichen Heizkosten.
Hartz 4 Regelsatz in 2019
Ab Januar 2019 gelten neue (höhere) Regelsätze für alle Hartz 4-Empfangsberechtigten. Um wie viel Euro der Hartz 4 Regelsatz im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde, variiert etwas zwischen den Berechtigten.
Die Erhöhung der neuen Hartz 4-Regelsätze 2019 im Überblick:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: + 8 Euro = 424 Euro
- volljährige Paare (je Partner): + 7 Euro = 382 Euro
- erwachsene Behinderte (in stationären Einrichtungen): + 7 Euro = 339 Euro
- nicht-erwerbstätige junge Erwachsene (18- 25 Jahre) im elterlichen Haushalt: + 7 Euro = 339 Euro
- Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren: + 6 Euro = 322 Euro
- Kinder im Alter von 6-13 Jahren: + 6 Euro = 302 Euro
- Kinder bis zu 5 Jahren: + 5 Euro = 245 Euro
Mehrbedarf durch besondere Lebensumstände
Es gibt Situationen, in denen Ihre Lebensumstände einen erhöhten Bedarf verursachen. Dem versucht der Gesetzgeber schließlich durch die Gewährung des sogenannten Mehrbedarfs gerecht zu werden. Für dessen Berechnung wird indes stets der aktuelle Regelsatz zugrunde gelegt. Der Mehrbedarf errechnet sich dementsprechend immer aus einem prozentualen Anteil des Regelbedarfs. Beispiele:
- Schwangere (ab der 13. Schwangerschaftswoche): zusätzlich 17 % des Regelbedarfs
- erwerbsfähige behinderte Menschen mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: zusätzlich 35 % des Regelbedarfs
- voll erwerbsgeminderte Sozialhilfeempfänger über 15 Jahren mit Schwerbehindertenausweis (G): zusätzlich 17 % des Regelbedarfs
Dieser beträgt zum Beispiel für:
- 1 Kind unter 7 Jahren: 36 %
- 1 Kind über 7 Jahren: 12 %
- 2 Kinder unter 16 Jahren: 36 %
- 2 Kinder über 16 Jahren: 24 %
- 3 Kinder: 36 %
- 4 Kinder: 48 %
- 5 oder mehr Kinder: 60 %
Ob alleinerziehend oder als Paar, mit einer Erhöhung des Regelsatzes 2019 erhöht sich demnach auch der Betrag, den Sie als Hartz 4-Leistungsberechtigter zur Deckung Ihres Mehrbedarfs erhalten.
Achtung: Die Übernahme der Kosten für Heizung und Wohnung fällt nicht unter Mehrbedarf, sondern gehört zum alltäglichen Bedarf. Sie ist von der Erhöhung der Regelsätze nicht betroffen, sondern orientiert sich weiterhin an den üblichen Energiekosten beziehungsweise dem aktuellen Niveau der Mieten auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt.
Quellen:
https://www.lpb-bw.de/regelsatz_hartziv.html
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/2-teaser-artikelseite-arbeitslosengeld-2-sozialgeld.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/regelsaetze-werden-angepasst-1522244