Handwerkerkosten absetzen: Pflichtangaben auf der Handwerkerrechnung

Auch als Privatperson dürfen Sie Kosten, die durch handwerkliche Arbeiten zum Beispiel an Ihrem Haus entstanden sind, absetzen. Aber nicht alle Arbeiten rund um Haus und Hof sind darin eingeschlossen. Wir erklären Ihnen, wie Sie vom Finanzamt Geld zurück bekommen und welche Pflichtangaben auf der Handwerkerrechnung stehen müssen.

Holztisch Handwerker

In diesem Artikel

Seit 2003 dürfen auch Privatpersonen gewisse (notwendige) Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Aber nicht viele. Die wenigen steuerermäßigend wirkenden Handwerkerkosten nur gegen korrekte Rechnung und die zugrunde liegenden Gesetze, Vorschriften, Urteile und Rechtsprechung ändern sich öfter einmal. Hier der neueste Stand zu den steuermindernden Handwerkerrechnungen im Privathaushalt.

Video-Tipp

Tipp: Sie lesen gleich einen langen Artikel, weil deutsche Steuervorschriften auch dann viele Einzelfälle berücksichtigen, wenn es um Steuern sparen geht. Mehr als eine kurze, auf ihre Situation zugeschnittene Checkliste – angefertigt, bevor Sie einen Handwerker anrufen – ist aber nicht nötig, um der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG effektiv näher zu kommen.

Der Rechnungsempfänger

Nicht so selbstverständlich, wie es scheint, denn auch beim Auftraggeber/Rechnungsempfänger haben Sie Gestaltungsspielraum:

  • anspruchsberechtigte Steuerpflichtige beauftragen die Handwerkerleistungen
  • Anspruchsberechtigt ist jede Privatperson, die Arbeiten in ihrem Haushalt beauftragt hat
  • Eigentümer selbstgenutzter Wohnung und Häuser und Mieter, auch Teilhaber einer Wohnungseigentümergemeinschaft (anteilig)
  • Auch Erben, wenn der geerbte Haushalt bezogen oder in den eigenen eingegliedert wird
  • Die Handwerkerkosten bewirken bei Anerkennung Steuerermäßigungen, die bestehende Steuerschulden mindern
  • Aber nur die Steuerschulden, die nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen übrig bleiben (nachrangig)
  • Oft bleiben nach Abzug aller Kosten und anderer Ermäßigungen keine Steuerschulden übrig, dann können auch keine Steuerermäßigungen für Handwerkerkosten in Anspruch genommen werden
  • Die Steuerermäßigung wird für einen Haushalt pro Mensch gewährt, auch wenn der mehrere Wohnungen bewohnt, gibt es nur einmal Ermäßigung (BFH-Urteil 29. Juli 2010, BStBl 2014 II S. 151)
  • Bis zur gesetzlich festgelegten Grenze von 1.200 Euro
  • Vor- und Rückträge (Übertrag der Handwerkerkosten in das folgende oder das Vorjahr) sind nicht vorgesehen
  • Wenn Sie in einem Jahr keine Steuern zahlen, weil Ihre Einkünfte zu gering sind, entfällt die Vergünstigung also komplett
  • Besteht ein Fördervertrag mit der KfW gibt es keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Mehrpersonenhaushalt

Oft leben aber mehrere Personen in einem Haushalt, die den Haushalt gemeinsam erhalten und renovieren, und dann sollten sich diese Personen auch bei der Geltendmachung von Steuerermäßigungen abstimmen, weil es hier einiges Sparpotential gibt:

  • In Wohngemeinschaften sollte der die Handwerker beauftragen, der die Möglichkeiten der Steuerermäßigung noch nicht voll ausgeschöpft hat
  • In Ehe- oder (eingetragenen) Lebensgemeinschaften mit nur einem Haushalt kann einer alles oder jeder die Hälfte geltend machen
  • „Automatisch“ werden die Steuerermäßigungen demjenigen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet, der sie bezahlt hat (§ 26a Abs. 2 Einkommensteuergesetz)
  • Wenn jeder Partner eine eigene Steuererklärung abgibt, kann beantragt werden, dass die Aufwendungen jeweils zur Hälfte zugerechnet werden
  • Aber auch eine andere Aufteilung des Höchstbetrags ist zulässig, wenn beide Steuerpflichtigen dies einvernehmlich entscheiden und gegenüber dem Finanzamt anzeigen
  • Auch hier gibt es also Spielraum, wenn einer der Partner viele vorrangige Ermäßigungen geltend machen kann
  • Außerdem gewährt § 35a EStG mehrere Ermäßigungen, und handwerkliche Tätigkeiten können ev. auch als haushaltsnahe Dienstleistung oder Minijob abgesetzt werden
  • Wenn Sie alle drei möglichen Höchstgrenzen voll ausschöpfen, können sie einen Steuerabzug von bis zu 5.710 Euro erreichen
  • Wenn zwei Personen alle Höchstgrenzen voll ausschöpften und sich absprechen, das Doppelte
  • Das ganze über zwei Jahre, wenn Winter-Arbeiten im Dezember und im Januar abgerechnet werden

Der richtige Leistungsort

Begünstigt werden Handwerkerleistungen, die im Privathaushalt des Auftraggebers ausgeführt wurden. Folgende Örtlichkeiten gehören zum Haushalt:

Eigenheim

  • Mietwohnung, Eigentumswohnung, Eigenheim
  • Grundstück, Garage, Gartenhaus, sonstige Nebengebäude
  • Ferienwohnung, Zweitwohnung, Wochenendhaus
  • Von den unterhaltsberechtigten Kindern genutzte Wohnungen
  • Auch Räume in Pflegeeinrichtungen gelten als Haushalte, wenn es abschließbare Einheiten sind, in denen der Pflegebedürftige zwar mit Hilfe, aber selbstbestimmt lebt
  • Der Handwerker muss nach herrschender Meinung tatsächlich im Haushalt gearbeitet haben
  • Was aber nicht immer praktikabel und deswegen strittig ist (siehe Quellen)
  • Ob die Arbeiten in Deutschland ausgeführt wurden, ist dagegen egal, § 35a EStG gilt für Haushalte in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Beim Umzug werden Arbeiten im alten und im neuen Heim gefördert, die weiterhin im Zusammenhang mit dem Umzug stehen

Die richtigen Handwerkerleistungen

Hier begünstigt man Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Folgende Arbeiten fallen darunter:

  • Abfall, mitbeauftragte Entsorgung
  • Anfahrtskosten
  • Aufbau neu erworbener Möbel
  • Austausch Zähler nach Eichgesetz
  • Badezimmer-Modernisierung, auch komplette Erneuerung
  • Blitzschutzanlage: Installation + Prüfung
  • Computer: Installation, Reparatur, Wartung
  • Dach neu eindecken, auch Nebengebäude
  • Fahrstuhl: Installation, Reparatur, Wartung, TÜV-Kontrolle
  • Fahrtkosten: Sonstige bei Auftragserfüllung anfallende
  • Fassadenarbeiten
  • Fenster und Türen, Austausch + Renovierung
  • Feststellung Reparaturbedürftigkeit, auch wenn Reparatur selbst durch andere Handwerker erfolgt
  • Gartenarbeiten, z. B. Errichtung einer neuen Stützmauer, BFH 13. Juli 2011 Az. VI R 61/10
  • Gerätekosten, z. B. Mietkosten
  • Hausanschluss an Versorgungs- und Entsorgungsnetze
  • Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen: Installation, Reparatur, Wartung
  • Heizungsanlage: Reparatur, Wartung
  • Insektenschutzgitter: Montage, Reparatur
  • Kamin-Einbau nachträglich
  • Keller-Ausbau nachträglich
  • Kellerschacht-Abdeckung: Erneuerung, Reparatur
  • Klavier stimmen lassen
  • Küchen-Modernisierung, auch komplette Erneuerung Einbauküche
  • Legionellenprüfung
  • Malerarbeiten in Haus + Wohnung inkl. vorhandener Nebengebäude wie Garagen
  • Markise, Installation und Reparatur
  • Maßnahmen im vorhandenen Haushalt, die im Zusammenhang mit neuer Wohn- bzw. Nutzflächenschaffung stehen, z. B. Durchbrüche, BFH 13. Juli 2011, BStBl 2012 II S. 232
  • Mauerwerksanierung
  • Müllschlucker: nachträgliche Installation, Wartung, Reparatur
  • Nebenkostenabrechnung: Mieter können Hausmeister, Schornsteinfeger, Hausreinigung, Gartenarbeit, Fahrstuhlwartung anteilig absetzen
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
  • Pilzbekämpfung
  • Schadensfeststellung, Ursachenfeststellung (z. B. bei Wasserschaden, Rohrbruch usw.)
  • Schadstoffsanierung
  • Schlüsseldienst: Öffnen Haus- oder Wohnungstür
  • Schornsteinfeger: seit November 2015 komplett incl. Mess- und Überprüfarbeiten, Feuerstättenschau
  • Sonstige Geräte und Apparate, die in der Hausratversicherung mitversichert werden: Installation, Reparatur, Wartung
  • Sonstige Lohnkosten
  • Terrassenüberdachung, nachträglich
  • Treppenlift: Installation, Reparatur, Wartung, TÜV-Kontrolle
  • Überprüfung Geräte Anlagen, z. B. Dichtheitsprüfung Abwasseranlage
  • Verbrauchsmaterialien auf der Handwerkerrechnung
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich, Parkett
  • Wärmedämmungsarbeiten
  • Wasserversorgung, Wartung, Reparatur
  • Wiederherstellung geschädigter Räume
  • Wiederherstellung kaputter Einrichtung, von Einrichtungsgegenständen
  • Zäune, Mauern, nachträgliche Errichtung, Instandhaltungsarbeiten

Handwerker

Ausgetauschte Fenster und Türen zahlen Sie also ganz allein. Ebenfalls nicht anerkannt werden Rechnungen, die im Rahmen von Neubauten anfallen. Der gleich beim Hausbau eingebaute Kamin fällt nicht unter § 35a Abs. 3 EStG, der nachträglich eingebaute schon; der Anbau des neuen Wintergartens nicht, die Überdachung der vorhandenen Terrasse schon; das mit großzügigen Räumen neu gebaute Haus nicht, die nachträgliche, kleinteilige Raumaufteilung allerdings schon. § 35a Abs. 3 EStG. Das eröffnet gerade Menschen, die Wohnraum nach und nach modernisieren und in Schuss bringen, dauerhafte Steuerspar-Möglichkeiten.

Angaben von Leistung etc. auf der Rechnung

Auf der Rechnung weißt man zunächst Lohn- und Materialkosten getrennt voneinander aus. Das darf auch prozentual geschehen, und mitunter akzeptieren die Finanzämter auch eine Anlage zur Rechnung, aus der der anteilige Arbeitslohn hervorgeht.

Die absetzbare Nebenkosten von Mietern oder die vom einzelnen Eigentümer absetzbaren Kosten der Hauspflege in Wohnungseigentümergemeinschaften müssen nicht nur nach Material- und Arbeitsaufwand getrennt, sondern auch für jeden Mieter/Eigentümer jeweils gesondert berechnet und aufgeführt werden.

Eine Handwerkerleistung darf man nur einmal absetzten. Wenn Sie die Höchstgrenzen aller „Töpfe“ des § 35a Abs. 3 EStG ausschöpfen wollen und ein Teil nicht von Ihnen, sondern von einem Mitbewohner angesetzt werden soll, der noch Steuerermäßigungen „offen hat“, brauchen Sie unter Umständen mehrere Rechnungen.

Angaben zum Leistungsort gehören ebenfalls auf jede ausreichend ausführliche Rechnung (und nach Leistungsort können Rechnungen bei Bedarf leicht in zwei Rechnungen getrennt werden). Der Leistungsort kann außerdem die Grenzen des Grundstücks überschreiten, z. B. kann die Rechnung für den Winterdienst oder das Laubblasen auf dem öffentlichen Gehweg über § 35a EStG abgesetzt werden (nur möglicherweise als Handwerkerleistung, wenn die Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen schon ausgeschöpft ist).

Auch die zeitlichen Grenzen sind variabel. Normalerweise werden Beträge in dem Jahr angesetzt, in dem sie berechnet und überwiesen wurden. Da kein Vor- und Rücktrag möglich ist, können Sie Handwerkerkosten aber (nur) ins neue Jahr retten, wenn diese auch extra berechnet werden. Eine „Art von Vortrag“ gibt es auch: Wenn ein Erbe in Jahr 2 die noch vom Erblasser in Jahr 1 beauftragten Sanierungskosten in einer nun zu seinem Haushalt gehörenden Wohnung bezahlt, darf er sie als eigene Handwerkerkosten absetzen.

Die Angaben zum Absender der Rechnung

Auf der Rechnung müssen die normalen Angaben stehen, die zur Identifizierung des Handwerksbetriebs nötig sind. Also Name, Anschrift und Steuernummer des Handwerkers. Da die Rechnung nur bei Überweisung anerkannt wird, muss die Rechnung weiter die Kontodaten des Handwerkers enthalten.

Schließlich können auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG oder die öffentliche Hand steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erbringen (BFH-Urteil 6. November 2014, BStBl 2015 II S. 481).

Art der Zahlung

Die Zahlung der Rechnung muss durch Banküberweisung erfolgen. Rechnungen, die per Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschriftverfahren oder Online-Banking gezahlt wurden, werden dementsprechend in Verbindung mit dem Kontoauszug, der die Abbuchung ausweist, anerkannt. Das gleiche gilt indes bei Zahlung durch Übergabe eines Verrechnungsschecks, Electronic-Cash-Verfahren oder elektronischem Lastschriftverfahren.

Barzahlungen (auch Bar-Anzahlungen und -teilzahlungen) werden indes nicht anerkannt. Selbst dann nicht, wenn eine ordnungsgemäße Verbuchung vom Handwerker vorliegt und der Steuerpflichtige einen Nachweis darüber erhielt. Oder wenn man eine Barzahlung durch später veranlasste Zahlung auf das Konto des Handwerkers ersetzt. Möglich ist allerdings, die Rechnung vom Konto eines Dritten bezahlen zu lassen (und diesem das Geld in Bar zu geben).

Nachweis und Aufbewahrung

Es reicht aus, wenn Sie die Rechnungen und Nachweise der Zahlung per Banküberweisung abheften (und mindestens 2 Jahre aufbewahren), um sie dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Steuerermäßigung für Handwerkerkosten ist § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Vorschrift des § 35a EStG wurde erstmals 2003 in das Einkommensteuergesetz eingefügt, seitdem aber bereits einige Male geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2009.

Der Text sagt allerdings nicht viel von dem, was Sie oben gerade gelesen haben, er wurde durch das Bundesfinanzministerium und zahlreiche Gerichtsurteile präzisiert. Zuletzt hat die Finanzverwaltung im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9.11.2016, V C 8 – S 2296-b/07/10003:008, BStBl 2016 I S. 1213 zur Anwendung des § 35a EStG Stellung genommen.

Bis dahin und danach haben auch zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs über Unklarheiten entschieden und viele dieser Unklarheiten behoben. Diese Entscheidungen sind oben mit eingearbeitet.

Anderes ist noch offen. So läuft gegen die Meinung des Bundesfinanzministeriums, dass Kosten für Straßenausbaubeiträge und andere Maßnahmen der öffentlichen Hand nicht steuerlich gefördert werden, gerade ein Musterprozess des Bunds der Steuerzahler. Der Bund der Steuerzahler hat dort auch gleich Empfehlungen für betroffene Hauseigentümer, die später bares Geld bringen können.

Quellen:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003615_M_167_EES_Ergaenzungskredit.pdf
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/im-handwerksbetrieb-erbrachte-handwerkerleistung_170_323580.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.pdf;jsessionid=8C7A7B2554959ACB64B9E72223C689CE?__blob=publicationFile&v=5

Über unsere Autorin
Barbara Kühne hat schon im Studium nebenbei Parties organisiert und bekocht und gerade zwei Jahrzehnte Filmcatering und Partyservice in der Hauptstadt mit viel Freude hinter sich gebraucht, als die Gesundheit nachdrücklich zu mehr Ruhe zwang. Da sie über die ganze Zeit gutes Essen ohne Convenience, Pülverchen, Aromen zubereitete, aber gleichzeitig beobachtete, wie die Information über Essen immer wildere Kapriolen schlug, gibt sie seitdem ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Ihr Hauptanliegen ist es, Information aus belastbaren wissenschaftlichen Quellen verständlich aufzubereiten und in Artikeln zusammenzufassen, die dem Leser wirklichen Nutzen bringen.
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