Grunderwerbsteuer berechnen
In diesem Artikel
Die Steuer entfällt dabei sowohl auf den erworbenen Grund und Boden als auch auf die damit fest verbundenen Sachen. Kauft man beispielweise ein Grundstück mit Haus, so fällt die Grunderwerbsteuer auf beides zusammen an, während man beim Erwerb eines unbebauten Grundstückes auch nur für dieses bezahlt.
How To: Anleitung
Obwohl an sich selbsterklärend, ist die Nutzung des Tools schnell und einfach in 3 Schritten erläutert und es kann anschließend vom Anwender ebenso unkompliziert genutzt werden.
- Wählen Sie unter „Bundesland wählen“ das Bundesland, in dem Sie Grund erworben haben bzw. es in Erwägung ziehen.
- Geben Sie den Anschaffungspreis in Euro an. Achtung: Verzichten Sie auf den gerne gesetzten Punkt zwischen Tausenderstellen.
- Klicken Sie auf den Button „Berechnen“ und Ihnen wird sowohl die abzuführende Grunderwerbsteuer als auch der zu zahlende Gesamtpreis angezeigt.
Grundlage der Berechnung sind die von den einzelnen Bundesländern festgesetzten Grunderwerbsteuersätze.
Daten und Zahlen
Von 1997 bis zum 31. August 2006 lag die bundesweite Bemessungsgrundlage bei 3,5%. Seitdem dürfen die Bundesländer in Eigenregie über deren Höhe entscheiden. Heute ist sie die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder, bei der dies möglich ist. So stieg das Gesamtvolumen der Einnahmen zwischen 2006 und 2017 von 6,1 auf 13,1 Milliarden Euro.
Aktuelle Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer
Bundesland | Steuersatz in Prozent |
Baden-Württemberg | 5 |
Bayern | 3,5 |
Berlin | 6 |
Brandenburg | 6,5 |
Bremen | 5 |
Hamburg | 4,5 |
Hessen | 6 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 |
Niedersachsen | 5 |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 |
Rheinland-Pfalz | 5 |
Saarland | 6,5 |
Sachsen | 3,5 |
Sachsen-Anhalt | 5 |
Schleswig-Holstein | 6,5 |
Thüringen | 6,5 |
- Stand: 30.06.2018
- Durchschnittswert: 5,4%
- Minimum: 3,5% (in Bayern und Sachsen)
- Maximum: 6,5% (in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen)
Ein Berechnungsbeispiel
Beim Erwerb eines Grundstückes im Wert von 250.000 Euro entfallen in
- Bayern, Sachsen 3,5% = 8.750 Euro
- Hamburg 4,5% = 11.250 Euro
- Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz 5% = 12.500 Euro
- Berlin, Hessen 6% = 15.000 Euro
- Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen 6,5% = 16.250 Euro
ZUSÄTZLICH zum Kaufpreis.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es besteht eine Steuerfreigrenze von 2500 Euro. Grundstückserwerb bis zu diesem Betrag ist generell steuerfrei. Von der Steuer ausgenommen sind außerdem Erbschaften und Schenkungen. Diese werden aber im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes besteuert. Weitere steuerbefreite Ausnahmen bestehen beispielsweise beim direkten Erwerb durch den Ehe- bzw. Lebenspartner oder bei Verwandtschaft in gerader Linie, das heißt zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln, Adoption inklusive.
Erbpacht
Bei Erbpacht bzw. Erbbau muss immer auch die Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Diese richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Erbbauzins und wird mit einem bestimmten Vervielfältiger, der sich an der Restlaufzeit des Erbbaurechts orientiert, multipliziert. Ein Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Erbpacht in 4 Schritten:
- Ermittlung des jährlichen Erbbauzinses: Angenommen der monatliche Zins liegt bei 200 Euro, dann fallen 200 Euro x 12 = 2.400 Euro Erbbauzinsen pro Jahr an.
- Ermittlung des Vervielfältigers: Zusammensetzung aus Restlaufzeit des Pachtvertrages & festgelegtem Zinssatz, z.B. Restlaufzeit von 50 Jahren bei Durchschnittssatz von 5,5% = 16,93
- Multiplikation von jährlichem Erbbauzins und Vervielfältiger: 2.400 Euro x 16,93 = 40.632 Euro.
- Ermittlung des Grunderwerbsteuersatzes Ihres Bundeslandes: z.B. 3,5% in Sachsen. Die Grunderwerbsteuer beläuft sich demnach auf 1.422,12 Euro.
Anzeige beim Finanzamt
Notare sind verpflichtet zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag eine Anzeige über den Rechtsvorgang des Grundstückserwerbes bei der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle einzureichen. Die Frist beträgt 14 Tage und ist auch dann einzuhalten, wenn der Grundstückserwerb letztlich steuerfrei ist. Der tatsächliche Grundbucheintrag des Erwerbers kann aber erst dann vorgenommen werden, wenn durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes schriftlich festgestellt wurde, dass der Eintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
Kritik
Seit Einführung der Festsetzung der Steuerhöhe durch die Bundesländer mehren sich die kritischen Stimmen gegenüber der Grunderwerbsteuer. In einigen Ländern, zum Beispiel in Berlin oder im Saarland, wurde sie wiederholt erhöht. Ihr wird vorgehalten, wie jede andere Steuer, die zugehörigen Leistungen, hier also das Wohnen, zu verteuern.
Tipp: Nutzen Sie auch unsere weiteren unkomplizierten und hilfreichen Online-Tools, beispielsweise zur Berechnung des Geburtstermins oder der verbleibenden Arbeitstage.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/BJNR017770982.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_105.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)