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Insbesondere vor der „heißen Saison“ der Influenza, also vor Dezember, raten Mediziner zur Grippeimpfung. Als optimaler Zeitpunkt gelten daher die Monate Oktober und November. So ist der volle Grippeschutz durch die Impfung aufgebaut, wenn die Grippesaison in weiten Teilen Deutschlands zu erwarten ist – das Risiko einer Infektion wird damit also reduziert. Eine spätere Impfung ist nicht zwingend auszuschließen, vor allem wenn über den Winter ein neuer Grippevirus entsteht.
Impfstoff 2018/19
Eine generelle Auffrischung ist aber nicht notwendig, denn der Impfstoff ist so angelegt, dass er die gesamte Saison über anhält. Die Ausnahme bilden Kinder, welche das erste Mal geimpft werden. Sie erhalten noch innerhalb der ersten vier Wochen eine zweite Impfung. Der bis jetzt in Deutschland ausgegebene Impfstoff gestaltete sich wie folgt:
- A/Michigan/45/2015 (H1N1)
- A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2)
- B/Brisbane/60/2008-ähnlicher Stamm
Wer einen Vierfach- statt dem üblichen Dreifachschutz wünscht, erhält zudem noch Antigene für B/Phuket/3073/2013. Diese erweiterte Grippeimpfung konnte unter Umständen weitere Kosten mit sich bringen, die in der Vorsaison jedoch noch nicht von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wurden.
Nach der verheerenden Grippesaison 2017/2018 mit über 1600 Toten ist der bessere, weil wirkungsvollere Vierfachschutz jetzt auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ab diesem Jahr auch für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich.
Tipp: Selbst wenn es mit Hinblick auf den Kalender eigentlich der ideale Zeitpunkt wäre, dürfen Sie sich nicht bei Fieber oder einer akuten Infektion impfen lassen. Sie sollten immer die vollständige Genesung existenter Erkrankungen abwarten, bevor Sie zum Grippeschutz greifen.
Mögliche Nebenwirkungen der Grippeimpfung
Die zu erwartenden Nebenwirkungen müssen nicht auftreten, wobei sich zumindest einige Symptome in den meisten Fällen doch nicht verhindern lassen. Die typischen Symptome ähneln denen einer Erkältung, aber natürlich keiner vollwertigen Grippe. Üblicherweise verschwinden sie nach ein bis zwei Tagen wieder komplett. Die am häufigsten zu erwartenden Nebenwirkungen nach der Grippeimpfung sind:
- leichtes Fieber
- Muskel- und Gliederschmerzen
- Abgeschlagenheit und Müdigkeit
- Rötungen und kleine Schwellungen an der Stelle, wo die Impfung gespritzt wurde
- Kopfschmerzen
Am ehesten lassen sich die zu erwartenden Nebenwirkungen also mit einem kleinen Schnupfen vergleichen, nur dass diese schneller wieder abklingen.
Eine Grippeimpfung gilt auch für Schwangere als sinnvoll, da es sich um einen Totimpfstoff handelt, welcher sowohl für Mutter als auch ungeborenes Kind als ungefährlich gilt. Allergiker sollten ihre Allergien aber im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt besprechen. Der Impfstoff enthält nämlich beispielsweise Hühnereiweiß, was für Menschen mit entsprechender Allergie eine Gefahr darstellt.
Tipp: Bei Kindern kann es empfehlenswert sein, die Grippeimpfung über ein Nasenspray vorzunehmen. In diesem Fall könnten sich als primäre Symptome vor allem eine laufende oder verstopfte Nase einstellen, welche nach Absprache mit dem Arzt durch ein weiteres, klassisches Nasenspray angegangen werden können.
Zu bedenken ist an dieser Stelle, dass es sich bei dem Nasenspray um einen Lebendimpfstoff handelt. Deshalb ist dieser generell nicht für Kinder mit Immunschwächen, Asthma oder anderen möglicherweise bedenklichen Erkrankungen zu empfehlen. Das Vorgehen sollte immer mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden, welcher mit der Gesundheitshistorie des Kindes vertraut ist.
Die Kosten und deren Übernahme
Menschen, die einer Risikogruppe angehören erhalten die Grippeimpfung kostenfrei, da sie bei diesen Personen als sehr sinnvoll erachtet wird. Das sind unter anderem Schwangere und Menschen jenseits der 60 Jahre. Medizinisches Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und Co. fällt ebenso in die Risikogruppe wie chronisch Erkrankte mit Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wer keiner Risikogruppe angehört, muss die Kosten unter Umständen selbst tragen. In diesem Fall ist mit rund 20 bis 30 Euro zu rechnen.
Zu berücksichtigen ist, dass die Kosten mitunter dennoch übernommen werden. Viele gesetzliche Krankenkassen zeigen sich als kulant, die privaten Krankenversicherer übernehmen sie sogar in den überwiegenden. Größere Unternehmen mit Betriebsarzt lassen die Grippeimpfung mitunter durch selbigen durchführen, wodurch für den jeweiligen Arbeitnehmer keine weiteren Kosten entstehen.
Tipp: Ob Ihre Krankenkassen die Kosten übernimmt, erfahren Sie hier.
Was gilt es bei der Impfung zu beachten?
Im Regelfall wird der Impfstoff bei Erwachsenen direkt in den Muskel oder in die mittlere Hautschicht gespritzt. Nasensprays kommen vorwiegend bei Kindern zum Einsatz, sind aber auch hier keine Pflicht. Die meisten Arztpraxen bieten die klassische Variante mittels einer Spritze an.
Berücksichtigen Sie, dass der Impfstoff ungefähr 14 Tage benötigt, bis der Körper den notwendigen Schutz aufgebaut hat. Wer in diesem Zeitraum in Kontakt mit der Influenza kommt, hat noch keinen Schutz. Selbiges gilt für Personen, die unmittelbar vor der Impfung bereits Influenzaviren im Körper haben, selbst wenn die Symptome noch nicht ausgebrochen sind. In diesem Fall sollten mögliche Nebenwirkungen der Impfung nicht mit den tatsächlichen Symptomen einer Influenza verwechselt werden. Suchen Sie im Zweifelsfall Ihren behandelnden Arzt auf, um das weitere Vorgehen im Detail zu besprechen.
Tipp: Nicht nur der Hausarzt impft! Wenn Sie bereits in Behandlung bei einem Internisten oder Frauenarzt sind, ist es mitunter sinnvoll, die Impfung direkt bei diesem durchführen zu lassen. Generell kann jeder Arzt, unabhängig seiner Fachrichtung, eine Impfung durchführen, sofern er den Wirkstoff in der Praxis hat.
Quellen:
https://www.impfen-info.de/grippeimpfung/fragen-und-antworten/
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/950128/grippeimpfung-2018-fuer-wen-ist-die-grippeschutzimpfung-sinnvoll
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/1521883/vierfach-grippeimpfstoff-fuer-gesetzliche-krankenkassen-verbindlich