GKV und PKV im Vergleich: grundsätzliche Vorteile und Nachteile

In Deutschland besteht seit 2009 die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie besagt, dass jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, Mitglied einer zugelassenen Krankenversicherung sein muss. Dies kann eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung sein. Beide Versicherungsarten unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht und bieten verschiedene Vorteile.

Versicherungskarten Privatrezept

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), auch Krankenkasse genannt, und die private Krankenversicherung (PKV). Der folgende Artikel stellt für Sie zunächst beide Versicherungsarten in Vergleichsform nebeneinander, bevor Ihnen am Ende des Artikels die jeweiligen Vor- und Nachteile präsentiert werden.

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Unterschiede zwischen GKV und PKV

Während die GKV ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems ist, wird die PKV von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten. Darüber hinaus unterscheiden sich die beiden Versicherungsarten in folgenden Aspekten:

  • Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
  • Versicherung von Familienmitgliedern
  • Leistungsumfang
  • Versicherungsbeiträge
  • Abrechnung der Leistungen
  • Budgetierung der medizinischen Leistungen
  • Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen
  • Versicherungsschutz im höheren Lebensalter
  • Geltungsbereich
  • Wechsel

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

GKV: Für die Aufnahme einer Person in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine Voraussetzungen. Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der jeweils aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Versicherungspflichtgrenze ändert sich dabei jährlich. 2018 liegt sie beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 4.950 Euro monatlich bzw. 59.400 Euro jährlich. Wenn Ihr Einkommen (brutto) diese Grenze überschreitet, dürfen Sie wählen, ob Sie (freiwillig) gesetzlich krankenversichert oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein möchten. Bestimmte Berufsgruppen sind grundsätzlich nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und haben – einkommensunabhängig – die Wahl zwischen GKV und PKV. Dazu zählen:

  • Beamte
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Studenten

Die GKV ist dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen. Einzige Ausnahme: Krankenkassen dürfen die Aufnahme von Personen über 55 Jahren, die bislang von der Versicherungspflicht befreit waren, ablehnen.

PKV: Private Krankenversicherungen haben dagegen das Recht, Antragsteller abzulehnen. Dies gilt jedoch nicht für den Basistarif, der allen potenziellen Mitgliedern zur Verfügung stehen muss.

Tipp: Die Krankenversicherung darf einem Versicherten nur kündigen, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde oder die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hat.

Versicherung von Familienmitgliedern

Glückliche Familie

GKV: In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, Ehepartner kostenlos mitzuversichern („Familienversicherung“). Dies gilt auch für Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren, in bestimmten Fällen auch für ältere Kinder, die einen Minijob mit einem Einkommen von höchstens 450 Euro pro Monat ausüben.

PKV: Die private Krankenversicherung kennt das Prinzip der Familienversicherung nicht. Für eine Aufnahme in der PKV müssen sich Ehepartner und Kinder separat versichern.

Leistungsumfang

GKV: Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese sogenannte Regelversorgung müssen alle Krankenkassen gewährleisten. Hierzu gehört unter anderem die begrenzte Arzt- und Krankenhauswahl, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt im Krankenhaus. Jeder Krankenkasse ist es jedoch freigestellt, ihren Mitgliedern über die Regelversorgung hinaus Zusatzleistungen anzubieten. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Vorbeugemaßnahmen (Bonusprogramme, Gesundheitskurse)
  • Zuschüsse zu Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • andere Behandlungsarten (zum Beispiel Naturheilkunde)

PKV: Welchen Leistungsumfang eine private Krankenversicherung bietet, ist sehr unterschiedlich. Die Privatversicherer bieten in der Regel verschiedene Tarife vom Basistarif bis zum Rundum-Sorglos-Paket an. Während der Basistarif etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht, haben Sie in einem Rundum-Sorglos-Paket unter anderem Anspruch auf:

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Einzel- oder maximal Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Kostenerstattung für Sehhilfen, Zahnersatz, usw.

Krankengeld / Krankentagegeld

Gipsbein mit Krücken

GKV: Wenn Sie als gesetzlich Versicherter krankheitsbedingt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit weiterhin Ihr Gehalt. Danach erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses beträgt 70% des Bruttoeinkommens, darf aber maximal so hoch sein wie 90% des Nettoeinkommens. Von dem Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungen ab.

PKV: Privatversicherte erhalten kein Krankengeld, sondern müssen sich für den Fall einer längeren Krankheit selbst absichern. Die Höhe des Krankentagegelds können Sie relativ flexibel festlegen. Dabei sollten Sie sich nach der Höhe Ihrer monatlichen Ausgaben richten. Je höher das gewünschte Krankentagegeld ist, desto höher ist auch der Beitrag, den Sie zahlen müssen.

Versicherungsbeiträge

GKV: Die Höhe der Versicherungsbeiträge in den gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben und einkommensabhängig. Seit 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6% des Bruttoeinkommens, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das entspricht einen Anteil von jeweils 7,3%. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben dürfen und die Mitglieder alleine tragen. Theoretisch ist die Höhe des Zusatzbeitrags unbegrenzt, im Durchschnitt beträgt er jedoch 1%. Freiwillig versicherte Beamte und Selbstständige müssen sowohl den Zusatzbeitrag als auch den allgemeinen Beitragssatz selbst bezahlen.

PKV: Wie hoch der Beitrag in der privaten Krankenversicherung sind, hängt nicht vom Einkommen, sondern von anderen Faktoren ab. Hier sind vor allem Alter und Gesundheitszustand sowie die berufliche Tätigkeit zu nennen. Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss, für Beamte bieten die meisten Privatversicherer besonders günstige Konditionen („Beihilfetarife“).

Abrechnung der Leistungen

GKV: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung der Leistungen direkt über den Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus). Der Versicherte hat also mit der Zahlung der Behandlungskosten nach Regelversorgung nichts zu tun. Für bestimmte Leistungen fallen für den Versicherer allerdings zusätzliche Kosten in Form von Zuzahlungen an, beispielsweise 10 Euro pro Tag bei stationäre Behandlung im Krankenhaus.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei Ihrer GKV eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

PKV: Privatversicherte erhalten die Rechnung über die Behandlungskosten selbst und müssen diese auch zunächst selbst bezahlen. Danach reichen Sie sie bei Ihrer Versicherung ein und erhalten die Kosten zurückerstattet. Ausnahme: Klinikkosten rechnet der Leistungserbringer üblicherweise direkt mit der Versicherung ab.

Budgetierung der medizinischen Leistungen

GKV: Die medizinischen Leistungen, die ein Arzt im Quartal bzw. Jahr abrechnen darf, sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nicht überschritten werden. Darüber hinausgehende Leistungen kann der Arzt nicht abrechnen. Um nicht kostenlos arbeiten zu müssen, kann es vorkommen, dass bestimmte Leistungen oder Medikamentenverordnungen auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.

PKV: Eine Budgetierung wie in der GKV gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Stattdessen haben Sie hier eine vertraglich vereinbarte Leistungsgarantie. Diese besagt, dass Sie medizinische Leistungen oder Verordnungen erhalten, wenn und wann diese erforderlich sind, und schließt Verschiebungen aus finanziellen Gründen aus.

Wartezeiten auf Arzttermine

Blick ins Wartezimmer

GKV: Gesetzlich Versicherte müssen vor allem bei Fachärzten mit langen Wartezeiten rechnen. Manche Ärzte nehmen auch gar keine neuen (gesetzlich versicherte) Patienten auf.

PKV: Dagegen erhalten Privatversicherte Umfragen zufolge leichter und schneller einen Termin – insbesondere bei Fachärzten.

Tipp: Versicherte der GKV und PKV haben grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl. Darüber hinaus steht Ihnen ein Anrecht auf eine ärztliche Zweitmeinung zu. Mit der Kostenfrage beschäftigt sich unser Artikel Zweitmeinung beim Arzt/Zahnarzt.

Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen

GKV: Es gibt bei manchen gesetzlichen Krankenversicherungen Wahltarife mit Beitragsrückerstattung. Wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen haben, erstattet Ihnen die Versicherung bis zu einen Monatsbeitrag zurück.

PKV: Die Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen wird auch bei vielen Privatversicherern mit einer Beitragsrückerstattung „belohnt“. Dabei kann diese bis zu 6 Monatsbeiträge pro Jahr betragen.

Versicherungsschutz im höheren Lebensalter

Älteres Paar in der Natur

GKV: Welchen Leistungsanspruch Sie als gesetzlich Versicherter in der Zukunft im höheren Lebensalter haben werden, ist ungewiss. Angesichts des demografischen Wandels mit und der zunehmenden Zahl älterer Menschen in Deutschland ist jedoch mit immer höheren Kosten im Gesundheitsbereich zu rechnen, die langfristig nur über höhere Beiträge kompensiert werden können.

PKV: Um die altersbedingten Mehrausgaben zu kompensieren, bildet die private Krankenversicherung sogenannte (Alters-)Rückstellungen. Dass die PKV zukünftig Leistungen kürzt, ist eher unwahrscheinlich. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherungsbeiträge – trotz der Rückstellungen – zukünftig weiter steigen werden. Wenn Sie sich den Beitrag dann finanziell nicht mehr leisten können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, in den Basistarif der PKV zu wechseln.

Geltungsbereich

GKV: Der Versicherungsschutz der GKV gilt in allen EU-Staaten, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie zum Beispiel Israel, Tunesien oder der Türkei.

PKV: Der Geltungsbereich der privaten Krankenversicherung hängt vom Anbieter bzw. Tarif ab. Grundsätzlich gilt die PKV in ganz Europa. Außerhalb Europas ist die Gültigkeitsdauer dagegen begrenzt, teilweise beträgt sie hier nur 1 Monat. Durch entsprechende Tarifwahl oder eine Zuzahlung können Sie den Geltungsbereich bei Bedarf jedoch erweitern.

Kündigung / Wechsel

GKV: Der Wechsel in eine andere Krankenkasse oder von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist relativ einfach. Vorausgesetzt, Sie sind mindestens 18 Monate bei der gleichen Versicherung, können Sie diese jederzeit zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

PKV: Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung muss mindestens 3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wichtig: Nicht immer können bislang angesammelte Altersrückstellungen mitgenommen werden.

Aus diesen Unterschieden ergeben sich für GKV und PKV folglich unterschiedliche Vor- und Nachteile.

Vorteile / Nachteile der GKV

GKV/PKV Vorteile und Nachteile

+ keine Gesundheitsprüfung erforderlich
+ kostenlose Familienversicherung für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner
+ direkte Abrechnung mit der Versicherung
+ Kündigung und Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder PKV relativ einfach
+ bei längerer Krankheit keine Beitragspflicht
+ Mutterschaftsgeld
+ Härtefallregelungen

– Anspruch nur auf Regelversorgung
– Leistungsumfang nicht individuell verhandelbar
– Leistungskatalog von politischen Entscheidungen abhängig
– keine Altersrückstellungen

Vorteile / Nachteile der PKV

+ günstige Einsteigertarife
+ Leistungsumfang nach individuellem Bedarf
+ vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden
+ (bislang) unabhängig von politischen Entscheidungen
+ bei Nicht-Inanspruchnahme hohe Beitragsrückerstattungen möglich
+ Altersrückstellungen zur Kompensation der mit zunehmendem Alter steigenden Kosten

– günstige Einsteigertarife können im Laufe der Zeit stark ansteigen
– Aufnahme und Beitrag abhängig von Gesundheitszustand
– keine kostenlose Familienversicherung
Versicherte müssen in Vorleistung treten
– Kündigung und Wechsel in die GKV schwierig

Tipp: Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und die Wahl zwischen der GKV und PKV haben, sollten Sie die Vor- und Nachteile beider Systeme gründlich gegeneinander abwägen – auch im Hinblick auf mögliche zukünftige Veränderungen Ihrer Lebenssituation. Wenn Sie sich für ein System entschieden haben, vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Tarife. Insbesondere in der privaten Krankenversicherung gibt es große Unterschiede hinsichtlich des Leistungsumfangs und Kosten.

Verwendete Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Private_Krankenversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
https://www.krankenversicherung.net/gesetzliche-private-krankenversicherung
https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/pro-und-contra-vor-und-nachteile-von-gkv-und-pkv-/4225070-all.html
https://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/ratgeber-krankenkasse/gesetzlich-versichert-vor–und-nachteile-im-ueberblick-3926692.html

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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