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Die Geburtsurkunde ist ein bedeutsames Dokument. Sie wird unter anderem für die Eheschließung sowie für die Inanspruchnahme von Elterngeld benötigt. Demzufolge ist beim Verlust der entsprechenden Bescheinigung eine neue Beantragung erforderlich.
Wo erhalte ich eine neue Geburtsurkunde?
Für die Ausstellung einer neuen Urkunde ist das Standesamt zuständig: Oftmals wird dabei der Fehler gemacht, die Beantragung im Amt des aktuellen Wohnortes vornehmen zu wollen. Zu der Anfertigung von Geburtsurkunden sind aber ausnahmslos die Standesämter im jeweiligen Geburtsort berechtigt. Abhängig von der Entfernung müssen Sie demzufolge die Anreise einplanen. Viele Ämter bieten aber mittlerweile einen umfassenden Online-Service an, sodass sich das Dokument auch bequem per Mausklick beantragen lässt. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen und Angebote empfiehlt sich in jedem Fall eine Recherche auf der Website des für Sie zuständigen Standesamts.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Wer eine neue Geburtsurkunde beantragt, braucht dafür einen gültigen Personalausweis. Durch den Ausweis können Sie Ihre Identität legitimieren und den Anspruch auf einen Ersatz belegen. Außerdem kann eine Kopie des verlorenen Dokuments hilfreich sein, um die Zusammenstellung der Daten zu erleichtern. Anschließend erstellt das Standesamt das gewünschte Schriftstück auf Basis des Geburtenregisters. Auf Ihren persönlichen Wunsch können folgende Angaben von der Auflistung ausgenommen werden:
- die Namen der Eltern
- die Religionszugehörigkeit
Zu den Standardangaben auf jeder Urkunde zählen hingegen Ort und Tag der Geburt sowie der vollständige Name. Des Weiteren gilt es darauf hinzuweisen, dass eine neue Urkunde persönlich oder von den Eltern beantragt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen können aber auch Ehepartner, Kinder oder Enkel eine neues Exemplar ausstellen lassen. Wenn Sie die Beantragung nicht selbst durchführen können oder wollen, muss die andere Person Ihre eigene Geburtsurkunde als Identitätsnachweis vorlegen. Im Optimalfall werden alle benötigten Unterlagen strukturiert vorgelegt, um die Dauer der Bearbeitung zu minimieren.
Kosten und Dauer
Im Gegensatz zur Beantragung eines neuen Personalausweises stellt der Verlust einer Geburtsurkunde ein kleineres Übel dar und ist mit einem deutlich geringerem Zeitaufwand verbunden: So dauert die Bearbeitung im Standesamt in den meisten Fällen lediglich ein bis zwei Wochen. Darüber hinaus müssen Sie für die Ausstellung nur mit geringen Kosten rechnen: Die Gebühren variieren von Bundesland zu Bundesland, aber betragen grundsätzlich ungefähr zehn Euro. Falls allerdings viele wichtige Informationen fehlen und keine Kopie der verlorenen Urkunde verfügbar ist, können sowohl Bearbeitungsdauer als auch Kostenaufwand steigen.
Tipp: Wenn Sie Ihre neue Geburtsurkunde in einer speziellen Ausführung haben möchten, ist eine individuelle Beratung im Standesamt ratsam. Zu den Auswahlmöglichkeiten zählen beispielsweise Urkunden im Stammbuch-Format und mehrsprachige Ausgaben für die Verwendung in verschiedenen Ländern.
Quellen:
https://praxistipps.focus.de/geburtsurkunde-verloren-das-sollten-sie-jetzt-tun_96178
https://www.standesamt.com/Standesamt-Hannover/Internationale-Geburtsurkunde-mehrsprachig-anfordern-3184-64
https://www.standesamt.com/Standesamt-Hannover/Geburtsurkunde-Im-Stammbuch-Format-anfordern-3184-62
https://www.goeppingen.de/,Lde/-/Verfahrensbeschreibungen/;vbid169
https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde